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Autor Thema: Klagevorhaben nach Art. 18 Grundgesetz gegen ÖRR  (Gelesen 12529 mal)

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Da dies mein 400ster Beitrag in diesem Forum ist, habe ich mir gedacht an dieser Stelle mal einen kleinen Rückblick zu machen. Als ich am 26.10.2015 in diesem Thema meinen ersten Post geschrieben habe, hätte ich eigentlich nicht gedacht, dass der Unsinn des Rundfunkbeitrages solange andauern würde. Denn hätte ich das gewusst, hätte es sich für mich gelohnt, mich für irgendeinen Jura-Abschluss an einer Universität oder sonstwo einzuschreiben. Nachdem ich mich nun als Autodidakt im Selbststudium mit Verwaltungsrecht, Vollstreckungsrecht, Verfassungsrecht und vor allem mit Menschenrechten beschäftigt habe, ist mir die Dimension des Unrechts, das der Rundfunkbeitrag repräsentiert, erst richtig bewusst geworden.

Ein entscheidender Moment für meinen anhaltenden Widerstand dürften die Copy-And-Paste-Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. März 2016 gewesen sein, in denen viele unterschiedliche Klagen mit einer im Wortlaut fast identischen aus Textbausteinen zusammengesetzten Urteilsform zurückgewiesen wurden, ohne dass die vielen strittigen Rechtsfragen zum Rundfunkbeitrag tatsächlich geklärt wurden. Kurz darauf berichtete Die Welt in ihrer Ausgabe vom 6. April 2016 auch schon, dass die Aktivistin Sieglinde Baumert aus einer Beugehaft von 61 Tagen entlassen wurde, nachdem sie konsequenterweise die Zahlung einer Beitragssumme von 191 Euro verweigert hatte. Die Inhaftierung selbst muss von der Öffentlichkeit gänzlich unbemerkt geblieben sein, da ich hierzu keine Berichte gefunden habe. Daran schlossen sich viele Fälle an, in denen älteren Menschen die Rente gepfändet wurde und alleinerziehende Mütter mit Haftbefehlen eingeschüchtert wurden.   

Die Verwaltungsgerichte nahmen ihr Bundesurteil in multipler Ausfertigung dann zum Anlass, um in analoger Form anhängige Verfahren massenweise abzuhandeln. Es spielte keine Rolle, dass die Verwaltungsrichter in ihren Urteilen den Klägern dabei Behauptungen unterstellt haben, die diese in ihren Klageschriften gar nicht geäußert hatten. Nachdem ich dieses Prinzip verstanden hatte, musste ich keine Prophet sein, um die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2018 vorhersagen zu können. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht auf sehr rüde Weise die vielen Klagen gegen den Rundfunkbeitrag in eine kompakte Form gebracht hatte, besteht dieses so genannte Grundsatzurteil im Kern lediglich aus einer Bestätigung des vorformatierten Urteils aus Leipzig. 

Für die Gegner des Konsums von Rundfunk und Fernsehen bleibt weiterhin das Probleme der anwaltlichen Vertretung bestehen, da sich bisher kein Rechtsanwalt ernsthaft mit der Rechtslage zur Diskriminierung der Nicht-Nutzer und Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt hat. Die auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwälte, die auf Grund der hervorragenden Gutachterlage sehr viele Klagen eingereicht hatten, sind bisher leider nicht bereit gewesen, ihren Horizont zu erweitern. Ich habe sehr viele Rechtsanwälte in den letzten Jahren kontaktiert und es war nicht möglich einen Rechtsanwalt zu bewegen, sich mit den zahlreichen Verstößen gegen Menschenrecht zu beschäftigen, die sich aus der Durchsetzung des Rundfunkbeitrages ergeben. Ich erinnere mich lediglich an ein gutes Gespräch vor einigen Jahren mit dem Rechtsanwalt Georg Rixe aus Bielefeld, der durchaus an der Problematik des Rundfunkbeitrages interessiert war, mir aber dann eine Absage erteilt, weil er sich an die Sache mit dem öffentlichen Recht nicht herantraute, da sein Fachgebiet das Familienrecht ist. Das öffentliche Recht dürfte jedoch mittlerweile keine voranginge Rolle bei den Rechtsauseinandersetzungen um den Rundfunkbeitrag mehr spielen, weshalb die Anwaltssuche auf Spezialisten für verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Fragen fokussiert werden kann. Siehe hierzu weiter:         

Verfassungsbeschwerde Zwangsmitgliedschaft/Diskriminierung (ÖRR-)Nichtnutzer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34071.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2020, 00:21 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 7.286
Das Problem liegt wohl eher in der Umsetzung der bundesgerichtlichen Entscheidungen, als in den Entscheidungen selber? Von mehreren Möglichkeiten ist nämlich nur die verfassungskonforme Anwendung einer Regel die zulässige Anwendung, wäre die Andere doch verfassungswidrig.

Würden sich die Gerichte wirklich mal ins materielle Unionsrecht einlesen, wozu sie gemäß Rn. 143 der letzten BVerfG-Rundfunkentscheidung verpflichtet sind, wäre der Spuk schon lange vorbei.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2020, 18:01 von DumbTV«
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