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Autor Thema: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe  (Gelesen 116371 mal)

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Danke speedy777. Interessanter Link. Nur einmal durchgeklickt.



Der Europäische Bürgerbeauftragte kann Ihnen bestimmt weiterhelfen.

Zitat
Im Abschnitt „Wer kann ihnen helfen?“ auf der Website des Bürgerbeauftragten erfahren Sie, wie Sie eine Beschwerde einreichen können. Dort liegt auch ein elektronisches Beschwerdeformular für Sie bereit.
Vorherige Fragen
Frage 1:Möchten Sie eine Beschwerde einreichen oder eine Auskunft einholen?   
Reichen Sie eine Beschwerde ein?
Frage 2:Richtet sich Ihre Beschwerde gegen ein Organ oder eine Institution der EU?   
Ja
Frage 3:Sie sind:   
Bürger der Europäischen Union.
Frage 4:Richtet sich Ihre Beschwerde gegen einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit?   
Ja
Frage 5:Haben Sie sich bereits mit dem betroffenen Organ oder der betroffenen Institution der EU zwecks Abhilfe in Verbindung gesetzt, zum Beispiel mit einem Schreiben?   
Ja
Frage 6:Betrifft Ihre Beschwerde Arbeitsverhältnisse zwischen Organen, Einrichtungen oder sonstiger Stellen der EU und ihren Bediensteten?   
Nein
Frage 7:Wann haben Sie von dem Sachverhalt erfahren, der Ihrer Beschwerde zugrunde liegt?   
Vor weniger als zwei Jahren.
Frage 8:War der Gegenstand Ihrer Beschwerde bereits Anlass für eine Gerichtsentscheidung oder ist er vor einem Gericht anhängig?   
Nein

Wenn mein Klärungsprozess ins stocken gerät, bestimmt eine interessante Anlaufstelle um Diskrepanzen zwischen EU-Recht und D-Recht zu klären. Im Wiki aufgenommen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:51 von Uwe«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

a

anne-mariechen

Sooo, Person A war gestern auf dem EMA und hat seine "Meldesperre" ausgefüllt zurückgebracht... Dann mal gefragt wie weit denn die Bearbeitung der Sache mit der verlangten Auskunftssperre nach dem seit 01.10.2015 gültigen EU-Recht ist.

Die Sache ist laut Person X vom EMA an die oberste zuständige Stelle der Stadt geschickt worde... Das örtliche EMA will anscheinend dies nicht entscheiden. Na da ist Person A aber mal auf die Rückmeldung gespannt... Dann hat Person A mal so nebenbei gefragt, wer denn trotz Meldesperre alles so seine Daten bekommen könnte... Naja, das Finanzamt, Krankenkassen in bestimmten Fällen... Da schaute Person A etwas komisch und meinte: "na genau darum ging es ja in dem EU-Urteil..."?? ::) Ja, das hätte Person X auch gelesen in meinen Unterlagen und daher das ganze weitergeschickt.

Also halten wir fest: Die Meldesperren, die der Bürger selbst beantragen kann sind komplett für die Katz! Von sich aus werden die EMAs zum momentanen Zeitpunkt auch weiterhin sämtliche Daten weitergeben! Person A wartet jetzt mal geduldig, welche Post die nächsten Wochen eintrudelt und wird dann in 2-3 Wochen wieder zum EMa gehen und eine Auskunft verlangen, was seit der Anmeldung alles mit seinen Daten geschehen ist. Sollten diese in irgendeiner Art und Weise weitergegeben worden sein, so setzt Person A ein Schreiben auf und wendet sich an diese Dame:

http://www.ombudsman.europa.eu/home.faces

Auch mit der Frage, ob Deutschland von der Umsetzung von EU-Richtlinien oder EuGH-Urteilen ausgenommen ist!!

@ speedy777
Jetzt habe ich schmunzeln müssen über deinen wahren Satz mit der Katz. Nicht dass ich Dich sozusagen auslachen möchte. Nein, dein Engagement ist zu würdigen und damit wird die Realität aufgezeigt. Seit 1993 schlage ich mich mit dem Datenschutz herum. Im privaten Sektor mit Firmen habe ich schon was erreicht, aber das auch nur mit sehr sehr viel mühevollem Aufwand. Erkenntnis daraus habe ich in mehreren Beiträgen im Forum schon eingebracht. Glaube nicht, dass alles es an meiner Dummheit liegt um ein Gesetz zu lesen und zu verstehen.

1993 war das Datenschutzgesetz noch eindeutig klar verständlich. Natürlich es war was den Bürger betrifft zu seinem Vorteil ausgelegt. Jetzt ist es doch nur der Lobby mit Parteienunterstützung unter deren Vorteil ausgelegt. Gleichzeitig machen die Kommunen Werbung, welche tolle Gemeinde, Stadt sie wären dabei wird der Bürger nur benutzt mit seiner Person und der Adresse um Ihn gefügig zu machen, dass er doch keine Rechte hat.

Unter Freiheit, Gleichheit und Schutz des Bürgers verstehe ich nicht den Menschenhandel der öffentlichen Verwaltung. Das hat Methode und ist gewollt.
Alles weitere ist hier nach zulesen. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15947.msg108676.html#msg108676


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d
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Hallo Mitstreiter,
eine entsprechende Auskunftsperre wird beim EMA nicht viel nützen. In der 19. Version des RFSV will mann diese Sperre gleich aushebeln:

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2520.pdf

Zudem wird ein erneuter Datenabgleich in 2018 per Gesetz festgeschrieben. (Siehe Seite 24)


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n
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Naja, das Finanzamt, Krankenkassen in bestimmten Fällen... Da schaute Person A etwas komisch und meinte: "na genau darum ging es ja in dem EU-Urteil..."?? ::) Ja, das hätte Person X auch gelesen in meinen Unterlagen und daher das ganze weitergeschickt.


Gut so, ein Z wird das ähnlich machen. Aber es ist schon richtig, dass andere BEHÖRDEN (was BS natürlich nicht ist) im Rahmen das Amtshilfeersuchens unsere Daten bekommen (dürfen). Wie das genannte FA, Polizei etc. Krankenkasse ist schon zweifelhaft allerdings, IHK auch. BS erst Recht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:52 von Uwe«

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Hallo Mitstreiter,
eine entsprechende Auskunftsperre wird beim EMA nicht viel nützen. In der 19. Version des RFSV will mann diese Sperre gleich aushebeln:

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2520.pdf

Zudem wird ein erneuter Datenabgleich in 2018 per Gesetz festgeschrieben. (Siehe Seite 24)
Hallo dreamliner,

man kann in D Gesetze wie man lustig ist schaffen. Sie dürfen nur nicht mit EU-Gesetzen kollidieren. EU-Recht bricht Landesrecht. Das sehe ich ganz entspannt. Meine Daten werden sicher sein.

Da muss das Medien-Politiker-Kartell erst einmal auf globale Weise EU-Gesetze ändern. Das sollte nicht passieren.

Es ist die bescheuerte Obrigkeitshörigkeit der Deutschen die alle in die Hände der Medienmafia spielt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:52 von Uwe«
LeckGEZ*

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Angeregt durch PN's und Beiträge von marga und Folgebeitrag von boykott2015 konnte ich Fehler korrigieren und neue Punkte aufnehmen und ausserdem bestehenden Punkte klarer formulieren, so das es für interessierte Leser und Mitarbeiter vom Einwohnermeldeamt besser lesbar ist.
Ich trage hier nur schon gesagte Dinge aus dem Forum zusammen und versuche sie in Kurzform leicht und verständlich wiederzugeben. Daher auch mein Dank an die vielen Beiträge aller, insbesondere an pinguin für die Hinweise und konstruktive Kritik und vor allem die zahlreichen Ausarbeitungen zum EU-Recht.

Was hat sich an meinem Entwurf für einen Widerspruch zur Datenweitergabe und Auskunftsersuchen als Vorlage geändert?
Alle Absätze sind durchnummeriert, so kann man besser Bezug auf einzelne Aspekte nehmen. Abschnitte 5 wurde erweitert, 6 und 7 neu eingefügt. Ausserdem wurde beim Auskunftsbegehren der Punkt "Daten-Push" umformuliert zur besseren Verständlichkeit.

Wie schon zuvor gebe ich das Dokument als Ganzes zur Diskussion und hoffe auch weiterhin auf Hinweise und Kritik.

Zitat
Vorname Name
Straße Hausnummer
Postleitzahl Wohnort


Einwohnermeldeamt
Stadt/Gemeinde
Straße Hausnummer
Postleitzahl Stadt/Gemeinde
Ort, den Datum

Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde und Auskunftsersuchen zu meinen gespeicherten Daten

1. Hiermit widerspreche ich jeglicher Weitergabe meiner gespeicherten Daten. Das schließt alle Arten der Auskunftserteilung an Dritte ausnahmslos ein, die nicht in engen Grenzen im Unionsrecht der Richtlinie 95/46 Art 13 (Auszug siehe Anhang), in der die Ausnahmen und Einschränkungen festgelegt wurden, definiert sind. Weitere Ausnahmen und Einschränkungen sind nicht zulässig, bzw. können wirksam widersprochen werden. Ich widerspreche jeder weiteren Ausnahme und Einschränkung, die dazu genutzt werden kann, eine Weitergabe/Weiterverarbeitung meiner gespeicherten Daten zu ermöglichen.

2. Weiterhin möchte ich immer über jegliche Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das bindende Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14 (Link im Anhang), in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte, um wirksam vom garantierten Widerspruchsrecht (Absatz 33: Verweis des EuGH C-201/14 Urteils) Gebrauch machen zu können.

3. Weiterhin widerspreche ich jeglicher Verknüpfung meiner persönlichen Daten mit fremden Daten­sätzen, beispielsweise mit Daten des Vermieters, Wohnungs- oder Hauseigentümers. Dafür gibt es keinen berechtigten Grund. Letztlich würde damit sogar das Volkszählungsurteil des Bundes­verfassungs­gerichts in Verbindung mit der neuen Vernetzung der Einwohnermeldeämter aus­ge­hebelt werden.

4. Ich widerspreche der Zusammenführung/Verknüpfung meiner Daten in Datenbanken globalen Ausmaßes beispielsweise mit Datenbanken anderer Einwohnermeldeämter, Behörden, Bundes­länder, Länder. Meine Daten dürfen nur am zuständigen Einwohnermeldeamt meines Wohnsitzes mit wirksamen Zugriffsschutz (Authentifizierung und Autorisation) und manipulationssicherer Protokollierung (z.B. zertifikatsbasierte Verschlüsselung) gespeichert werden.

5. Ich widerspreche insbesondere der automatisierten Datenweitergabe/Datenverknüpfung (Daten-Push), die ereignisgesteuert meine Daten an Dritte (passive Datenabfrage) abführt. Mein Widerspruch richtet sich auch gegen jeglichen Bestandsdatenabzug, mit dem Ziel die Daten vieler Bürger, hier insbesondere meiner Daten, an Dritte auszuliefern.

6. Dieser Widerspruch, gerichtet an mein zuständiges Einwohnermeldeamt, umfasst auch alle datenverarbeitenden Einrichtungen des Einwohnermeldeamts, wie „Vermittlungsstellen für das Meldewesen“ oder Internetdienste wie das „Meldeportal für Behörden“ oder externe Dienstleister wie Landesrechenzentren und deren IT-Dienstleister die sogenannte „Spiegelregister“ unterhalten. Ich sehe das Einwohnermeldeamt in der Pflicht diese Dienste auf das notwendigste zu beschränken, dem Datenschutz der Bürger die oberste Priorität einzuräumen und für Dienstleister des Einwohnermeldeamts 100%igen Datenschutz zu garantieren.

7. Mein Widerspruch ist allumfassend und ausnahmslos bezüglich der Weitergabe meiner Daten, welche über den Erfordernissen in EU-Richtlinie 95/46 Art 13 hinaus gehen. Damit möchte ich ausdrücken, dass auch unerwähnte Möglichkeiten der Datenweitergabe, aus Unkenntnis der vollständigen Datenverarbeitungspraxis im Einwohnermeldeamt, ausgeschlossen sind.

8. Ich möchte in der aktuellen Form und allen zukünftigen Änderungen im Meldegesetz und dessen Auslegung in der Meldedaten­verordnung und allen anderen nationalen Gesetzen die einen Anspruch auf Datenweitergabe/-weiterverarbeitung erheben, für mich als Bürger immer so ausgelegt wissen, dass jede neue Art oder Änderung der Datenerhebung/-verarbeitung und -weitergabe immer in der Voreinstellung opt-in, das heißt keine Datenweitergabe, für mich voreingestellt ist.

9. Falls Sie nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, das unmittelbar umzusetzen, dann sollten meine Daten in ausgedruckter Form an einem abgesicherten, zugriffsgeschützten Ort vorgehalten werden, damit mir als mündigen Bürger keine Nachteile durch ungeklärte Datenweitergaben/Datenverknüpfungen entstehen können.

10. Da nur ich die Entscheidung treffen kann, was mir zum Nachteil gereicht, würde ich Sie bei allen zukünftigen Datenauskunftsersuchen zu meiner Person darum ersuchen, mir gleich die Begründung des Auskunftsersuchenden mitzuteilen.

Unabhängig von der Umsetzung aller vorherigen Punkte, geben Sie mir bitte vollständig Auskunft:

das Protokoll aller bisherigen Datenanfragen/-übertragungen zu meiner Person, die seit dem 01.01.2013 bei meinem zuständigen Einwohnermeldeamt eingegangen sind,
den kompletten Datensatz meiner beim Einwohnermeldeamt gespeicherten Daten,
meinen bisherigen und zukünftigen Status zur Datenübermittlungssperre,
welche Arten von Datenübertragungen nicht protokolliert werden und deren gesetzliche Grundlage,
wo meine Daten gespeichert sind,
alle Verknüpfungen meiner Daten zu fremden Datensätzen,
alle eingerichteten Datenweitergaben (Daten-Push), welche ereignisgesteuert, d.h. ohne eine weitere aktive Anforderung (passiv) eingerichtet wurden, so dass Dritte bei Änderungen meiner Daten, diese automatisch erhalten,
eine Aussage zum Geltungsbereich und Gültigkeit von EU-Recht in einer deutschen Behörde wie dem Einwohnermeldeamt und falls Sie Einschränkungen sehen, dessen gesetzliche Legitimation.

Ich ersuche um sofortige Umsetzung meiner Datenschutzeinstellungen und um eine schriftlichen Bestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage. Sollte trotz Widerspruch eine Weitergabe meiner Daten ohne Rückfrage und Erlaubnis an Dritte erfolgen, mache ich pro Datenweitergabe ein Schaden­ersatz von pauschal 50.000,- € geltend.

Mit freundlichen Grüßen



Anhang:
EuGH C-201/14: : http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266
Auszug Absatz 13:
„Wie der Generalanwalt in Nr. 74 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist dieses Erfordernis einer Unterrichtung der von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen umso wichtiger, als es die Voraussetzung dafür schafft, dass sie ihr in Art. 12 der Richtlinie 95/46 festgelegtes Auskunfts- und Berichtigungsrecht in Bezug auf die verarbeiteten Daten und ihr in Art. 14 der Richtlinie geregeltes Recht, der Verarbeitung der Daten zu widersprechen, ausüben können.“

Auszug Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13:
Art. 13 („Ausnahmen und Einschränkungen“) der Richtlinie lautet:
(1)    Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die die Pflichten und Rechte gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21 beschränken, sofern eine solche Beschränkung notwendig ist für
a) die Sicherheit des Staates;
b) die Landesverteidigung;
c) die öffentliche Sicherheit;
d) die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen;
e) ein wichtiges wirtschaftliches oder finanzielles Interesse eines Mitgliedstaats oder der Europäischen Union einschließlich Währungs-, Haushalts- und Steuerangelegenheiten;
f) Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben c), d) und e) genannten Zwecke verbunden sind;
g) den Schutz der betroffenen Person und der Rechte und Freiheiten anderer Personen.

Besser formatiert als PDF-Dokument im Anhang:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:52 von Uwe«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

a

anne-mariechen

Hallo Mitstreiter,
eine entsprechende Auskunftsperre wird beim EMA nicht viel nützen. In der 19. Version des RFSV will mann diese Sperre gleich aushebeln:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2520.pdf
Zudem wird ein erneuter Datenabgleich in 2018 per Gesetz festgeschrieben. (Siehe Seite 24)

Der Entwurf des 19. RÄStV weicht gewaltig von den Formulierung der Vorgängerversionen ab. Die Dussel in den Landesparlamenten werden jede Änderung durchwinken, am besten an einem Sitzungstermin wenn alle Parlamentarier schon im Wochenendurlaub sind. Denn was interessiert den Abgeordneten die Belastung des Bürger oder ob seine Daten auf neue zur Kontrolle hin und her geschoben werden.
Wie war der Datenabgleich im 15. RÄStV formuliert und bei den Gerichten vorgetragen "Einmalig" Alles ein Lügenpack
Der Staat setzt das um im Sinne von Beitragsgerechtigkeit und Pasta Ende. Wenn demonstriert wird kommen die neuen Wasserwerfer zum Einsatz und wer eine Wasserpistole zur Gegenwehr einsetzt wird erschossen. Und sollte sich die Bevölkerung dadurch dezimieren werden die Grenzen wieder geöffnet. Und die die hier reinkommen denen werden wir zeigen was sie zu tun und lassen haben. Wer ein RK-Zelt zugewiesen bekommt muss den RF-Beitrag zahlen schließlich bringen alle ein Handy mit und die erste Frage ist ob es hier WLAN gibt. Hier herrscht Ordnung vom Geldbeutel bis zur Haftanstalt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:53 von Bürger«

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Hallo Diskussion,

die Länder „ratifizieren“ wieder, die LRAn freuen sich, der BS zieht die personenbezogenen Daten wieder ab und kann „natürlich nicht verklagt“ werden.

Und tschüss Demokratie und tschüss Grundgesetz, wer will noch mal, wer hat noch nicht!

+++


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht in abschweifende Allgemeindiskussionen abdriften, sondern allenfalls konstruktiv zum Kern-Thema des Threads beitragen, welches da lautet
Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:55 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

s
  • Beiträge: 173
Sooo, Person A hatte mal etwas Zeit zwischendurch und hat eine Anfrage an folgende Adresse gestellt:

https://www.datenschutz.de/

Inhalt: Kollision des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. Meldegesetz mit dem EU-Recht im Hinblick auf das neue Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1.10.2015

Mal gespannt was da zurückkommt....

Kennt jemand ähnliche Seiten?

Grüße


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s
  • Beiträge: 173
Folgende Anfrage habe ich auch mal an den Landtag in BW gestellt. Irgendjemand muss ja etwas dazu sagen können!

Hab die Anfrage sicherheitshalber auch mal an den Landesdatenschutzbeauftragten meines Bundeslandes geschickt...

Zitat
Schönen guten Tag,

ich hoffe, dass Sie mir bei den Fragen, die sich mir im Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz stellen, weiterhelfen können.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das letzte Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14 (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte.

Laut der Mitarbeiterin in meinem örtlichen Meldeamt ist bisher in den Meldeämtern niemand auf dieses neue Urteil hingewiesen worden. Auch bei meiner Anmeldung am 29.10.2015 musste ich ein extra Schriftstück anfertigen, in welchem ich der Weitergabe sämtlicher Daten widerspreche, sofern ich nicht vorher informiert worden bin und mir die Gelegenheit gegeben wurde zu prüfen ob der Empfänger laut EU-Richtlinie 95/46 Art 13 überhaupt das Recht hat, diese Daten zu bekommen.

Dieses Schreiben wurde dann laut Mitarbeiterin an eine "höhere Stelle" weitergeleitet und ich warte bis zum heutigen Tag auf eine Antwort und fühle mich trotz der üblichen einfachen Meldesperre sehr unwohl, da ich unsicher bin, ob in Deutschland nun die nationalen Meldegesetze "mehr wert" sind als die aktuellen EU-Gesetze.

Über eine Rückmeldung mit Beurteilung der derzeitigen Lage wäre ich Ihnen sehr dankbar. Vor allem auch im Hinblick auf den Umstand, dass die Rechte, die den Bürgern laut EU-Recht zustehn, bei deutschen Behörden anscheinend nicht bekannt sind und aktiv eingefordert werden müssen damit dem einzelnen kein Nachteil infolge der unkontrollierten Datenweitergabe der Meldebehörden entsteht.

Viele Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2015, 22:37 von Bürger«

D
  • Beiträge: 110
Habe den Entwurf von LeckGEZ eben fertig gemacht und eingetütet/frankiert.
(ein Dank an LeckGez für die Ausarbeitung).

Werde den Luftballon mit Einwurf in den Postkasten starten, mal sehen, was passiert.
Vor allem bin ich gespannt, ob ich Auskunft über Datenabfragen ab dem 1.1.13 bekomme, weil ich seit 2001, erneuert 2007 bereits schriftlich eine Auskunftsperre erteilt hatte.

Grüsse (und weiter so)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2015, 22:01 von Bürger«
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

e
  • Beiträge: 811
https://www.datenschutz.de/ Die Suchfunktion mit der Eingabe "GEZ" füttern und lesen.


www.datenschutz.de gibt selbst zu, das der BS monatlich Daten von den EMÄ abgleicht. Oder habe ich etwas nicht verstanden??
Vielleicht... Aber Hauptsache, die neue Datenabfrage im grossen Stil ist bereits beschlossen!!
Damit auch jeder Hosenknopf zur Beitragspflicht herangezogen werden kann und nicht etwa durchs Netz rutscht.
Tja, die Zeiten des Bürger-Protestes gegen die Volkszählung sind lang vorbei und es interessiert die sogenannten Datenschützer wohl auch nicht wirklich mehr.

Sind sich nur ihres wichtigen Amtes bewusst und machen Wirbel, das es nur so kracht mit minimalen Ergebnissen und Veränderungen zum Schutz unserer sensiblen, persönlichen Daten.
Was hat der BS mit meinen persönlichen Verhältnissen zu tun? Verheiratet, mit Partner lebend oder nicht? Gleichgeschlechtlich oder nicht? Was geht den mein akademischer Grad an?

Zum Kotzen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2015, 22:01 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

a

anne-mariechen

Folgende Anfrage habe ich auch mal an den Landtag in BW gestellt. Irgendjemand muss ja etwas dazu sagen können!

Hab die Anfrage sicherheitshalber auch mal an den Landesdatenschutzbeauftragten meines Bundeslandes geschickt...

Das ist ein guter Schachzug. Müsste man sich überlegen, ob es nicht Sinn macht alle Abgeordneten in den Landesparlamenten anzuschreiben mit einer Fachlichen und Sachlichen Aufklärung zur nächsten Abstimmung was die Überarbeitung des RÄStV betrifft. Damit gibt es dann keine Ausrede nicht, haben wir nicht gewußt. Ich denke nicht an eine Einzelaktion sondern ganz solide betrachtet, dass Sie als Vertreter der Bürger auch diese Anliegen zu berücksichtigen haben.


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https://www.datenschutz.de/ Die Suchfunktion mit der Eingabe "GEZ" füttern und lesen.


www.datenschutz.de gibt selbst zu, das der BS monatlich Daten von den EMÄ abgleicht. Oder habe ich etwas nicht verstanden??
Vielleicht... Aber Hauptsache, die neue Datenabfrage im grossen Stil ist bereits beschlossen!!
Damit auch jeder Hosenknopf zur Beitragspflicht herangezogen werden kann und nicht etwa durchs Netz rutscht.
Tja, die Zeiten des Bürger-Protestes gegen die Volkszählung sind lang vorbei und es interessiert die sogenannten Datenschützer wohl auch nicht wirklich mehr.

Sind sich nur ihres wichtigen Amtes bewusst und machen Wirbel, das es nur so kracht mit minimalen Ergebnissen und Veränderungen zum Schutz unserer sensiblen, persönlichen Daten.
Was hat der BS mit meinen persönlichen Verhältnissen zu tun? Verheiratet, mit Partner lebend oder nicht? Gleichgeschlechtlich oder nicht? Was geht den mein akademischer Grad an?

Zum Kotzen!

Ich muss mich selbst korrigieren. Die Aussage wurde vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen gemacht und nicht von www.datenschutz.de.
Was wollen wir denn da erwarten?


Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Übermittlung von Meldedaten an die GEZ
Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Bürgern, die nach einem Umzug plötzlich Besuch
von einem Gebührenbeauftragten der GEZ erhalten haben. Meist besteht bei den Betroffenen
der Verdacht, dass die GEZ die neue Adresse von den beteiligten Meldeämtern erhalten hat.
Dies ist in der Regel auch zutreffend. Für die Datenübermittlung gibt es eine gesetzliche
Grundlage.
Gem. § 34 a Niedersächsisches Meldegesetz (NMG) hat die Meldebehörde dem Norddeutschen
Rundfunk oder der nach § 7 Abs. 3 und § 8 Abs. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von
ihm beauftragten Stelle, also der GEZ, auf deren Anforderung hin einmal monatlich Auskunft
über die in § 34 a Abs. 1 Nr. 1 bis 8 NMG genannten Daten der volljährigen Einwohnerinnen und
Einwohner zu übermitteln, die sich innerhalb des der Übermittlung vorausgehenden Monats anoder
abgemeldet haben oder die in diesem Zeitraum gestorben sind.


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                                                Curt Goetz

s
  • Beiträge: 173
Da gings aber um die gEZ vor 2013... Nicht um den BS.

gruß


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