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Autor Thema: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe  (Gelesen 116702 mal)

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Hallo freiwillige Datenlieferanten,

heute ist es eine Woche her seitdem Person C Widerspruch beim EMA  PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015, noch mit der älteren Variante des Formulars, eingereicht hatte. Aber in einer Woche, wenn die Frist verstrichen ist, kann Person C noch ein paar zusätzliche Fragen stellen.

Ich wünsche mir für alle Betroffenen des unkontrollierten Datenabflusses den notwendigen Erkenntnisgewinn. Es geht hier nicht nur um eine Datenzecke, es geht um eine neue Kultur der Selbstbedienungsmentalität durch Lobbyeismus-getriebene Gesetze. Da gibt es so ein Spruch, irgendwas mit Demokratie, schlafen, Diktatur und aufwachen. Zumindest sollte jeder Betroffene verstehen, das der Bürger kein Nesthäkchen ist, das vom Staat umsorgt und behütet wird. In der heutigen Zeit der Gesellschaft ist jeder für seine Daten selbst verantwortlich. Freizügigkeit oder Blauäugigkeit rächt sich bitter und mit wenig Aussicht auf Besserung. Sind erst mal deine Daten ontour ist das wie eine offene Dose der Pandora. Daten wieder einholen? Viel Spaß!


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*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

  • Beiträge: 7.286
Allen, die noch dem alten Datenschutzunrecht verfallen sind, sei gesagt, daß es seit dem EuGH-Urteil Makulatur ist.

Keine Behörde darf die personenbezogenen Daten eines Bürgers ohne dessen ausdrückliche Genehmigung herausgeben, sofern diese Daten auch nur annähernd weiterverarbeitet werden könnten. Die bloße Vermutung, daß die Daten weiterverarbeitet werden könnten, genügt dafür, die Genehmigung des betroffenen Bürgers zwingend einholungspflichtig werden zu lassen. "Vermutung" freilich stets aus Sicht des betroffenen Bürgers betrachtet.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
  • Beiträge: 508
HEIMLICH STILL UND LEISE ... lassen die Computerbediener meine meine Daten wandern und  mir ist ganz schlecht.. nachdem ich das hier gelesen habe
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.394727.php
https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/detail/News/fit-fuer-die-zukunft/
http://www.vprt.de/thema/medienordnung/rechtsgrundlagen/länder/staatsverträge/rundfunkstaatsvertrag-rstv/content/minist?c=0 
in unserem Forum gibt es bereits ein Thema
19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16272.msg107877.html#msg107877

nun ist hier https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2015-10-21_Drs-19-118_f61d6.pdf aber zu lesen, dass es nie aufhören soll: "... Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBeitrStV) im Hinblick auf weitere Befreiungs- bzw. Ermäßigungsmöglichkeiten des Rundfunkbeitrages, auf Verwaltungsvereinfachungen bei der Beantragung von Befreiungen bzw. Ermäßigungen, auf die Vollstreckung von Beiträgen und auf die Ermittlung nicht bekannter Beitragsschuldner (unten Nr. 3.) ..." und weiter unter 3.: "...Im Ergebnis besteht nach Abschluss der Evaluierung kein grundle- gender Reformbedarf, es sollen aber zur „Feinabstimmung“ und zur Herstellung einer noch höheren Beitragsgerechtigkeit, zur Verwaltungsvereinfachung und zur Vereinfachung der Datenerhebung und Beitragsvollstreckung einige kleinere Änderungen erfolgen. ..." Aha!? Also: Jetzt gilt es!
Die Ministerpräsidenten sollen/wollen den Vertrag lt. http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2520.pdf am 3. Dezember 2015 unterschreiben und dann müssten die Landesparlamentarier - UNSERE Abgeordnenten abstimmen / zustimmen oder ablehnen oder enthalten / ratifizieren.
Somit schreibt alle allen, dass Sie nicht unterschreiben, nicht zustimmen sollen, denn Sie verletzen unsere Grundrechte damit. Sie untergraben unsere und ihre demokratische Grundordnung!
Und dann muss ich noch die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger des Landesparlamentes fragen: Warum der Entwurf unter http://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LTBB/servlet.starweb?path=LTBB/lisshfl.web&id=LTBBFASTLINK&search=(%28%28FASTW%2cDARTS%2c1DES2%2c1DES2W%2cURHSUP%2cURPSUP%2cDURPSUP%3d%28%28%22RUNDFUNK%C4NDERUNGSSTAATSVERTRAG%22%29%29%29+NOT+TYP%3dPSEUDOVORGANG%29+AND+WP%3d6)+AND+DID%3DK-243171&format=WEBDOKFL nicht öffentlich ist, aber o in Bremen und Berlin, obwohl Brandenburg wie Bayern mit nem dicken B anfängt und sich mit Berlin den RBB  leistet...? jetzt brauch ich erst mal ein geistiges Getränk ... morgen 11.11. Berlin-Moabit
(Befreiung wegen Gerätelosigkeit...
VG Berlin Kammertermin am 11.11.2015 um 11:30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16110.msg109060.html#msg109060 )
Lebe Lange und in Frieden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2015, 23:36 von Bürger«

s
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Neuigkeiten!!!

Folgende Stellungnahme wurde Person A von der Meldebehörde als Antwort auf ihren Widerspruch zur Weitergabe ihrer Daten nach dem hier vorliegenden Muster zugeschickt:

Dem Anliegen von Herrn ... kann u.E. nicht entsprochen werden.
Maßgeblich für die Datenübertragung an öffentliche Stellen (Behörden, Ämter)  durch die Meldebehörden ist die "Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum  Bundesmeldegesetz" - Meldeverordnung - MVO - vom 28.09.2015, die am 1.11.2015 in Kraft trat. In dieser Neufassung hat der Gesetzgeber zur Klarstellung die bisherige Formulierung, wonach Meldebehörden in den gesetzlich festgelegten Fällen Daten übermitteln "dürfen", durch verpflichtende Formulierungen zur Datenübermittlung ersetzt (die Meldebehörde(n) "übermitteln"; "unterrichtet"; "hält zum Abruf bereit"). Insoweit kommen die Meldebehörden nur ihren gesetzlichen Aufgaben nach. Eigene Entscheidungen, die als Verwaltungsakt im Sinne § 35 LVwVfG gewertet werden könnten, treffen sie somit nicht.
Mangels Verwaltungsakt ist auch kein Widerspruch gem. § 69 VwGO* möglich. Ein präventiver Widerspruch sieht das Verwaltungsrecht ebenfalls nicht vor.
Die Entscheidung des EuGH vom 1.10.2015 vermag an der Verbindlichkeit der MVO  für die Meldebehörden insoweit nichts zu ändern.

*Der Widerspruch ist der nach der VWGO vorgesehene Rechtsbehelf, der das Vorverfahren in Gang setzt und eine Überprüfung des den Bürger belastenden bzw. einen Antrag des Bürgers ablehnenden Verwaltungskat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zum Ziel hat.""


Schon frech der Absatz mit dem Widerspruch.... Und die komplette Ignorierung, dass dies so komplett gegen EU-Recht verstößt.

Meinungen? weiteres Vorgehen?

Person A wird dies so nicht stehenlassen und wird als nächstes eine Beschwerde beim EU-Bürgerbeauftragten aufgaben.



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K
  • Beiträge: 2.239
...
Meinungen? weiteres Vorgehen?

Person A wird dies so nicht stehenlassen und wird als nächstes eine Beschwerde beim EU-Bürgerbeauftragten aufgaben.

Hallo Person Y würde sich auch gleich an das Innenministerium wenden: "Verordnung des Innenministeriums...Bundesmeldegesetz" - Meldeverordnung - MVO - vom 28.09.2015, die am 1.11.2015 in Kraft trat.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

s
  • Beiträge: 173
Person A hat jetzt erstmal folgendes an den Beschwerdeservice der EU-Kommission

http://europa.eu/youreurope/advice/index_de.htm

 gesendet:

Dort konnte man auch gleich auswählen, dass es sich um Probbleme mit der Umsetzung von EU-Recht in Verwaltungen des betreffenden Landes handelt.
 Daher konnte ich meine Anfrage von vor einigen Tagen leicht bearbeitet und ergänzt beibehalten.

Schönen guten Tag,

ich hoffe, dass Sie mir bei den Fragen, die sich mir im Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz stellen, weiterhelfen können.
 
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das letzte Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14 (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte.
 
Laut der Mitarbeiterin in meinem örtlichen Meldeamt ist bisher in den Meldeämtern niemand auf dieses neue Urteil hingewiesen worden. Auch bei meiner Anmeldung am 29.10.2015 musste ich ein extra Schriftstück anfertigen, in welchem ich der Weitergabe sämtlicher Daten widerspreche, sofern ich nicht vorher informiert worden bin und mir die Gelegenheit gegeben wurde zu prüfen ob der Empfänger laut EU-Richtlinie 95/46 Art 13 überhaupt das Recht hat, diese Daten zu bekommen.
 
Dieses Schreiben wurde dann an das Regierungspräsidium des Landes Baden Württemberg in Karlsruhe weitergeleitet, von welchem ich heute folgende Antwort übermittelt bekam:

 "Dem Anliegen von Herrn ... kann u.E. nicht entsprochen werden.
Maßgeblich für die Datenübertragung an öffentliche Stellen (Behörden, Ämter)  durch die Meldebehörden ist die "Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum  Bundesmeldegesetz" - Meldeverordnung - MVO - vom 28.09.2015, die am 1.11.2015 in Kraft trat. In dieser Neufassung hat der Gesetzgeber zur Klarstellung die bisherige Formulierung, wonach Meldebehörden in den gesetzlich festgelegten Fällen Daten übermitteln "dürfen", durch verpflichtende Formulierungen zur Datenübermittlung ersetzt (die Meldebehörde(n) "übermitteln"; "unterrichtet"; "hält zum Abruf bereit"). Insoweit kommen die Meldebehörden nur ihren gesetzlichen Aufgaben nach. Eigene Entscheidungen, die als Verwaltungsakt im Sinne § 35 LVwVfG gewertet werden könnten, treffen sie somit nicht.
Mangels Verwaltungsakt ist auch kein Widerspruch gem. § 69 VwGO* möglich. Ein präventiver Widerspruch sieht das Verwaltungsrecht ebenfalls nicht vor.
Die Entscheidung des EuGH vom 1.10.2015 vermag an der Verbindlichkeit der MVO  für die Meldebehörden insoweit nichts zu ändern.

*Der Widerspruch ist der nach der VWGO vorgesehene Rechtsbehelf, der das Vorverfahren in Gang setzt und eine Überprüfung des den Bürger belastenden bzw. einen Antrag des Bürgers ablehnenden Verwaltungskat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zum Ziel hat.""


Dies steht meiner nach Meinung im krassen Gegensatz zu geltendem EU-Recht, welches auch durch das oben genannte Urteil am 01.10.2015 nochmals bestätigt wurde.

Über eine Rückmeldung mit Beurteilung der derzeitigen Lage wäre ich Ihnen sehr dankbar. Vor allem auch im Hinblick auf den Umstand, dass die Rechte, die den Bürgern laut EU-Recht zustehn, bei deutschen Behörden anscheinend nicht bekannt sind und aktiv eingefordert werden müssen damit dem einzelnen kein Nachteil infolge der unkontrollierten Datenweitergabe der Meldebehörden entsteht.

Die Adresse meines zuständigen Bürgeramts, von welchem ich diese Antwort übermittelt bekam:

......



Jetzt mal schaun wann und ob da etwas brauchbares zurückkommt...


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c

cleverle2009

Eine Frage tut sich da jetzt auf:

Bei den Rundfunkanstalten wurden die personenbezogenen Daten ja ohne Einwilligung des Bürgers bei den Meldebhörden erhoben. Wenigstens in meinem Fall war das so. Sowohl die Daten von der GEZ als auch die Daten vom Einwohnermeldeamt wurden ohne meine Einwilligung beschafft.

Jetzt müsste man doch die Verarbeitung dieser Daten verbieten können, Was meint die Forengemeinschaft? Hat schon irgendwer Erfahrung?

Gruß C


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@speedy777

Zitat
Zitat
Die Entscheidung des EuGH vom 1.10.2015 vermag an der Verbindlichkeit der MVO  für die Meldebehörden insoweit nichts zu ändern.
Diese Antwort ist eine Frechheit.

Warum sendest Du diese Antwort nicht auch an den EuGH? Aber, ok, die EU-Bürgerbeauftragte ist ein erster, wichtiger Schritt.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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Die Entscheidung des EuGH vom 1.10.2015 vermag an der Verbindlichkeit der MVO  für die Meldebehörden insoweit nichts zu ändern.

Das ist Rechtsbruch mit Vorsatz. Ich würde das Regierungspräsidium des Landes Baden Württemberg in Karlsruhe für dieser Äusserung anzeigen. Ob man zuerst einen Brief direkt an diese Behörde schreiben sollte, mit der Bitte um Richtigstellung oder Stellungnahme zum Rechtsbruch mit Vorsatz, bleibt Dir überlassen. Ich würde zumindest weitere Schritte ankündigen damit sie noch eine Chance haben, die Antwort des Praktikanten richtig zu stellen.

Man sollte ihnen klar machen das wir in Europa angekommen sind und das die Epoche der Fürstentümer vorbei ist.

Ich hatte mir auf meiner Liste noch diese URL notiert: http://www.ombudsman.europa.eu/home.faces



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a

anne-mariechen

Eine Frage tut sich da jetzt auf:

Bei den Rundfunkanstalten wurden die personenbezogenen Daten ja ohne Einwilligung des Bürgers bei den Meldebhörden erhoben. Wenigstens in meinem Fall war das so. Sowohl die Daten von der GEZ als auch die Daten vom Einwohnermeldeamt wurden ohne meine Einwilligung beschafft.

Jetzt müsste man doch die Verarbeitung dieser Daten verbieten können, Was meint die Forengemeinschaft? Hat schon irgendwer Erfahrung?

Das ist eine mehr als berechtigte Frage und gleichzeitig ein EU-Rechtsbruch, was in diesem Zusammenhang speziell der BS mit der Beschaffung und Verarbeitung der Daten vornimmt. RBStV ist kein Gesetz und aus diesem Staatsvertrag heraus werden bundesweit alle persönlichen Daten der Bürger einer Firma zur Vornahme des Abgleiches und Kontrolle sozusagen zur Verarbeitung in Ihrem Sinne (staatlichen Handelns) erlaubt. Datenerfassung der Meldebehörde sind zu Wahrung des staatlichen Handelns zulässig, aber dass damit gleichzeitig eine Rasterfandung zulässig wird ist einfach unerhört.

Bei Einführung des neuen RBStV 01.01.2013 wurde das von allen Datenschutzbeauftragten schon angemahnt und mit welchen Argumenten der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof zu dem Thema geurteilt hat, war ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie 95/46 EG. Nach der öffentlichen Bekanntgabe des 19. RÄStV hätten doch inzwischen alle Datenschutzbeauftragten der Länder schon Ihre Bedenken äußern müssen. Keiner dieser Damen und Herren traut sich das zu.

Das wir kein Rechtsstaat mehr sind wird doch damit bescheinigt, dass jetzt im 19. RÄStV beschlossen wird und damit der zum 01.01.2013 vor Gericht begründete einmalige Datenabgleich nun zur jederzeit durchführbaren Handlung wird, zwischen den sogenannten RF-Anstalten und den Meldebehörden ohne den Bürger zu fragen.

Der Datenmissbrauch wird unter Kopfnicken aller Abgeordneter in den Landtagen still und heimlich zum Gewohnheitsrecht übertragen. Wir müssen diesen Parlamentarier das Gehirn waschen. Wir Bürger müssen jetzt sofort unsere Bedenken auf unsere Rechte und den Missbrauch der Stellen bei den Abgeordneten hinweisen.

Das Problem der Rechtsprechnung, auch der EU-Rechtssprechung, dass erst gegen eine staatliche Handlung geklagt werden kann, wenn Sie durchgeführt wurde. Der Bürger hat keine Möglichkeit seine Rechte vor einer Entscheidung in den Parlamenten vorzubringen und diese zu verhindern. Dazu sind zu viele Verfahren vom BVG abgeschmettert worden. Ja gut eine Petition wäre möglich, aber diese über 16 Bundesländer erfolgreich umzusetzen?

Wird dann gegen den Gesetzesverstoß gerichtlich vorgegangen, dann dauert es Jahre bis es zu einer Entscheidung kommt und die Daten werden nie mehr beim BS gelöscht. Die Handlung ist vollzogen und durchgeführt. Das wäre mehr als ein Novum, wenn es jemals zu einer gerichtlich angeordneten nachweislichen Löschung kommen sollte.


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Zitat
Der Datenmissbrauch wird unter Kopfnicken aller Abgeordneter in den Landtagen still und heimlich zum Gewohnheitsrecht übertragen. Wir müssen diesen Parlamentarier das Gehirn waschen. Wir Bürger müssen jetzt sofort unsere Bedenken auf unsere Rechte und den Missbrauch der Stellen bei den Abgeordneten hinweisen.

Intervenieren bei den Parlamentariern ist eine nette Geste, wenn man auf vorgefertigte Antwortschreiben steht. Jeder von denen hat schon die eine oder andere GEZ- oder Datenschutz-Anfrage erhalten. Da gibt es dann Ordner mit früheren Antworten zum gleichen Thema. Copy&Paste und fertig.

In der Vergangenheit hatte sich nur hin und wieder etwas geändert, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Machtwort gesprochen hatte. Bis dahin sind viele Jahre Rechtsbrüche am Fließband produziert worden. Mit dem EU-Recht muss man eben nicht durch die ganzen Instanzen gehen, insofern ein eindeutiger Rechtsbruch vorliegt und erst recht, wenn der EuGH schon entsprechende Urteile gesprochen hat.

Es ist wichtig schriftliche Antworten der Behörden / Regierungsstellen einzufordern. Das ist die Beweisaufnahme des Volkes! Mit diesen Nachweisen kann man direkt an die EU-Institutionen herantreten oder den EuGH anrufen lassen.

Es gibt Beschwerdestellen der EU. Wurden hier schon genannt. Ombudsmann/-frau der EU oder Vermuteter Verstoß gegen das Recht der Union durch einen Mitgliedstaat oder berichte deinen Datenschutzbeauftragten.

Wichtig ist es alles sorgsam zu dokumentieren und zu publizieren. So haben andere es leichter ihren Weg zu finden. Der Anfang aller Dinge beim Datenschutz ist die Anfrage am Einwohnermeldeamt. PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015 Das ist der direkte Kontakt des Bürgers und dort gibt es das Datenleck. Nur nicht abweisen und zu anderen Behörden schicken lassen. Es ist Aufgabe des EMA dein Schreiben an die dafür zuständige Stelle weiterzuleiten, wenn sie selbst nicht kompetent genug sind Stellung zu beziehen.

Noch bin ich am nachforschen wie der nächste Schritt aussehen muss. "Irgendwie" muss eine Klage am "Amtsgericht" gegen ... als eine Art "Feststellungsklage" geführt werden. Ziel ist es dabei nicht durch die Instanzen geschickt zu werden. Das Ziel muss es sein den Rechtsverstoss und deine Betroffenheit feststellen zu lassen und die offensichtliche Diskrepanz zwischen einerseits vielen deutschen Gesetzen, Verordnungen, Bestimmungen und deren Wortäusserungen der Verantwortlichen zum Sachverhalt und andererseits zum geltenden EU-Recht und bisheriger Rechtsprechung des EuGH zu belegen. Das Gericht niedrigster Instanz soll aufgefordert werden die Klärung durch Vorlage am EuGH einzuholen.

Ich halte es für eminent wichtig das jeder Bürger von seinem Widerspruchs- und Auskunftsrecht am EMA Gebrauch macht. Es wird heute soviel an persönlichen Daten per Gesetz weitergegeben und nur der Widerspruch kann nach EU-Recht dagegen Abhilfe leisten. Viele Bürger und auch die Behörden glauben das alles was in deutschen Gesetzen steht ist zu befolgen. Das gilt jedoch nur insofern, das kein höheres Recht, hier das EU-Recht, die nationalen Sonderbestimmungen von vornherein als EU-Rechtsbruch klassifiziert. Wer nicht dagegen vorgeht hat schon verloren und soll sich später nicht beschweren nach Strich und Faden ausgenutzt zu werden.


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Person A wird morgen diese Stellungnahme des Regierungspräsidiums in schriftlicher Form verlangen.  Diese gibt es bisher nur als Zitat in einer email des EMA. 

Mal schauen ob die sich das trauen.....

Person A lässt das garantiert nicht auf sich beruhen und wartet auf weitere Argumente von anderen EMA.

Gespannt wartet Person A auch noch auf Antworten der Anfragen.  Datenschutz.de kann angeblich nicht weiterhelfen.  Deren Antwort kopiert Person A morgen hier rein.

Achja,  die Beschwerde bei der EU Bürgerbeauftragten konnte leider noch nicht abgeschickt werden, da es in dem online Formular nur EU Institutionen gibt gegen die man die Beschwerde richten kann.... Vielleicht kann sich das auch noch jemand anderes mal anschauen. Person A hat erst morgen wieder zeit dafür....

Lasst diesen Skandal ganz laut nach draußen tragen... Vielleicht auch ein Fressen für die "Presse"?
.


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K
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getreu dem Motto: "Was kümmert es die stolze deutsche Eiche wenn sich die EU dran reibt"  8)

da gab es vor 5 Jahren schon Sturm im Wasserglas:
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/eugh-urteil-staatliche-aufsicht-ueber-deutsche-datenschutz-behoerden-verstoesst-gegen-europarecht/2925/

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Habe einen interessanten Artikel gefunden. Es geht um eine Finnin die gegen einen Datenschutzverstoß auf einer städtischen Website vorging, die Daten ihrer Tochter ungeschützt präsentiert. Es hat sich scheinbar zu lange hingezogen und die Finnin hat Beschwerde beim EU-Bürgerbeauftragten gegen die EU Kommission erhoben, die für Einleitung von Vertragsstrafen gegen Mitgliedsländer am EuGH zuständig ist. Eine Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Finnland wurde aufgrund der Individualität der Angelegenheit abgelehnt, da die Anwendung der Grundlage von Artikel 258 AEUV in der Regel nur dann anwendbar sei, wenn eine gegen EU-Recht verstoßende Verwaltungspraxis verfestigt und allgemein sei.

Also muss nach  persönlicher Beweisaufnahme der eigenen Betroffenheit (viele Antworten von Einwohnermeldeamt,  Regierungsstellen, sonstige Behörden, Datenschutzbeauftragte, ...), auf die gängige Verwaltungspraxis hingewiesen werden, so das es sich nicht wie ein individuelles Datenschutzproblem darstellt.

Quelle: http://www.ombudsman.europa.eu/cases/summary.faces/de/5486/html.bookmark


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...auf die gängige Verwaltungspraxis hingewiesen werden, so das es sich nicht wie ein individuelles Datenschutzproblem darstellt.

Wenn ich jetzt nicht alles komplett falsch verstehe sollte doch da die Auflistung der 16 bundeslandspezifischen Meldedatenübermittlungsverordnungen Bände sprechen und hinreichend belegen dass dies "gängige Verwaltungspraxis" ist !?

Gruß
Kurt


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