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Autor Thema: Landesverordnung z. Durchführung d. Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes RLP  (Gelesen 7408 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
Um das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz (LVwVG) durchführen zu können braucht es zusätzlich eine Verordnung:  ;)

Landesverordnung zur Durchführung des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVGDVO)

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/n1n/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGDVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2023, 14:58 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.255
@Moderator: bitte diesen Beitrag unter dem  Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz von karlsruhe, 08. Mai 2015, 13:20 als eigenen Beitrag anpinnen und diese Antwort dann löschen
In dem anderen Thema ist aber keine Diskussion möglich. Gerade aber die von Dir genannte Verordnung bietet durchaus Diskussionsstoff, bspw. darin, daß ausdrücklich von "Vollstreckungsbeamten" die Rede ist, woraus sich ja der Schluß ziehen läßt, daß Nichtbeamte nicht vollstrecken dürfen.

Diskussionsfähig wäre auch, daß Amtshilfe nur dort geleistet zu werden braucht, wo sich Behörden in der Zuständigkeit eines Landesministerium befinden. Die Behörden des einen Ministeriums brauchen den Behörden eines anderen Ministeriums keine Amtshilfe leisten.


Edit "Bürger":
Thread wurde "fixiert"/ "angepinnt" (nicht "in" sondern unter bzw. über dem o.g. Thread von "karlsruhe").
Daher steht einer Diskussion in diesem (offenen) Thread hier nichts im Wege.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2015, 18:39 von Bürger«
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