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Autor Thema: Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR)  (Gelesen 4448 mal)

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Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR)

Aktuell erneut aufmerksam geworden durch diese Meldung
Bericht/Konferenz 17.11.15 zu Rolle & Finanzierung ö.r. Medien im Online-Bereich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16135.0.html

und die dort erwähnte offenkundig umfangreiche und dem
Augenschein des Inhaltsverzeichnisses folgend profunde Publikation
IRIS Spezial
Online-Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Medien: Auftrag und Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16135.msg107110.html#msg107110

als deren Ersteller das o.g. Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR) ausgewiesen ist,
sowie auch durch die eine oder andere bereits erfolgte Erwähnung im Forum
sei dieses hier also vorgestellt und etwas näher betrachtet.


Laut den eigenen Seiten unter
www.emr-sb.de

präsentiert es sich mit folgenden Worten
Zitat
Das Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR)
wurde 1990 als gemeinnütziger Verein eingetragen und zählt heute zu den renommierten Forschungs- und Beratungseinrichtungen auf dem Gebiet von Medienrecht und -politik in Europa.
Es ist Partner vieler nationaler und europäischer Institutionen, unter anderem der deutschen Landesmedienanstalten und der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle. Das EMR ist Dienstleister und versteht sich als neutrale Plattform für Information, Austausch und Beratung im Mediensektor.


Aus Gründen der Vollständigkeit und der direkteren Diskussion, sie hiermit erlaubt, den weiteren Text der Vorstellung ungekürzt zu zitieren.
Disclaimer: Sofern das Institut qua seiner Kompetenzen dies für nicht wünschenswert, rechtmäßig oder tolerabel hält, bitten wir um entsprechende Mitteilung, so dass wir dies entsprechend korrigieren können.
Zitat
Als medienrechtliches Fachinstitut deckt es die Bereiche des Medienrechts, also des Presse- und Rundfunkrechts, sowie des Telekommunikationsrechts, und alle angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheber-, Äußerungs-, Film- und Datenschutzrecht ab. Neben diesen Themen bezieht das Institut verstärkt auch Aspekte der Rechtsentwicklung der Neuen Medien ein, beispielweise eCommerce und eGovernment, sowie die Prinzipien der Zugangsoffenheit von Übertragungs- und Vertriebsplattformen für Medieninhalte und allgemein das Wettbewerbs- und Kartellrecht.

Aufgrund seines über die Jahre aufgebauten, umfassenden Netzwerkes steht es in ständiger Verbindung mit rund 180 Korrespondenten in 40 europäischen Staaten, was es zu rechtsvergleichenden Gutachten besonders befähigt. Neben der Erstellung von Gutachten zu aktuellen medienrechtlichen Fragestellungen führt das EMR europaweit Veranstaltungen durch. Die EMR-Schriftenreihe, in der zwischenzeitlich mehr als 40 Bände herausgegeben wurden, dient wie die übrigen Publikationen der Kommunikation mit der interessierten (Fach-)Öffentlichkeit. Darin werden Gutachten, Ergebnisse der Veranstaltungen, Dissertationen und Sammelbände zu aktuellen Themen des Medienrechts veröffentlicht.


Auch die Selbstbeschreibung der "Aufgaben und Angebote des EMR" seien ungekürzt zitiert:
Disclaimer: Sofern das Institut qua seiner Kompetenzen dies für nicht wünschenswert, rechtmäßig oder tolerabel hält, bitten wir um entsprechende Mitteilung, so dass wir dies entsprechend korrigieren können.
Zitat
  • Untersucht praxisorientiert die aktuellen Fragen des europäischen und nationalen Medienrechts
  • Erfasst zentral die Mediengesetze der europäischen Staaten in einer Datenbank (EMIS) und analysiert diese rechtsvergleichend
  • Bietet eine umfangreiche Volltext-Sammlung (DEMIS) von Entscheidungen mit Bezug zum deutschen Medienrecht und informiert hierüber in einem monatlichen Newsletter
  • Veröffentlicht medienrechtliche Informationen und die einschlägigen Forschungsergebnisse
  • Erteilt auf Anfrage als Dienstleistung des Instituts Rechtsauskünfte an Regierungsstellen, öffentlich-rechtliche und private Veranstalter, Medienaufsichtsbehörden sowie an Unternehmen, Verbände und Fachleute in den verschiedenen Bereichen der Kommunikationsbranche


Satzung
https://emr-sb.de/das-emr/
Zitat
DIE SATZUNG
Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) e.V. wurde 1990 als gemeinnütziger Verein gegründet und versteht sich als neutrale Plattform für Information, Austausch und Beratung im Mediensektor. Das Institut hat sich im Rahmen seiner Rechtsform eine Satzung gegeben, mit der es seine Ziele, Aufgaben und Organisation etc. geregelt hat.
Satzung als PDf [~50kB]
http://emr-sb.de/wp-content/uploads/2016/11/EMR-Satzung.pdf
Sicherungsabbild
https://web.archive.org/web/20190201205412/https://emr-sb.de/wp-content/uploads/2016/11/EMR-Satzung.pdf


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Der wikipedia-Eintrag besagt zum aktuellen Stand des Abrufs:

Institut für Europäisches Medienrecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Institut_f%C3%BCr_Europ%C3%A4isches_Medienrecht
Zitat
Das Institut für Europäisches Medienrecht e. V. Saarbrücken/Brüssel (EMR) ist ein medienrechtliches Fachinstitut auf dem Gebiet des Rundfunk-, Multimedia-, Telekommunikations- und Wettbewerbsrechts. Es hat das Ziel, die Vorgaben des europäischen Medienrechts für die deutschen Regelungen darzustellen und zugleich auf europäischer Ebene an der Fortentwicklung der Medienordnung mitzuwirken. Das Institut dient der Themenbearbeitung und Interessenwahrnehmung für private Rundfunkanbieter, öffentlich-rechtliche Anstalten, staatliche Aufsichtsorgane oder kommerzielle Teilnehmer am medienrechtlichen und medientechnischen Marktgeschehen.

unter "Geschichte" finden sich dann schon weitere Informationen, die eine Bewertung wohl erst noch erforderlich machen...
https://de.wikipedia.org/wiki/Institut_f%C3%BCr_Europ%C3%A4isches_Medienrecht#Geschichte
Zitat
Das EMR wurde am 10. August 1990 in Saarbrücken unter dem Namen „Institut für Europäisches Medienrecht e. V.“ als eingetragener Verein gegründet.
Gründungsdirektor war der
- Justitiar des Saarländischen Rundfunks (SR), Dieter Dörr.

Außerdem waren an der Gründung
- der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Manfred Buchwald, sowie der
- Chef der Staatskanzlei des Saarlandes, Rechtsanwalt Reinhold Kopp,
maßgeblich beteiligt.

Weitere Gründungsmitglieder waren
- Rechtsanwalt Klaus Hümmerich,
- Mitglied der KEF, Norbert Holzer,
- Bürgermeister und Vorstandsmitglied der Landesanstalt für das Rundfunkwesen (LAR) (heute Landesmedienanstalt Saarland), Alfons Lauer,
- Medienreferent in der Staatskanzlei des Saarlandes, Steffen Müller,
- persönlicher Referent des Intendanten des SR und Leiter des Bereiches Internationale Beziehungen, Willi Gehrlein,
- Jurist beim SR, Eberhard Jost,
- Geschäftsführer der Telefilm Saar GmbH, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der APR*, Stephan Ory, sowie
- Petra Wolf, Justiziarin der LAR*.


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...und ergänzt sei hier noch aus dem Thread
Rechtliche Fundstellen zum Thema "Rundfunk"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13032.msg87850.html#msg87850

Dieses "Institut für europäisches Medienrecht"
www.emr-sb.de
müsste man ggf. noch mal gesondert unter die Lupe nehmen...
...denn es ist bei ARD dazu zu lesen
http://www.ard.de/home/intern/fakten/abc-der-ard/Institut_fuer_Europaeisches_Medienrecht__EMR_/455408/index.html
Zitat
Institut für Europäisches Medienrecht (EMR)
Unabhängiger Dienstleister im Bereich des nationalen und europäischen Medienrechts mit Sitz in Saarbrücken sowie Verbindungsbüros in Bern und Brüssel, gegründet 1990.
Das EMR hat eine plurale Mitgliederstruktur. Mitglieder sind neben mehreren öffentlich-rechtlichen Programmveranstaltern wie SR, SWR, NDR, WDR, DW, Deutschlandradio und ARTE auch private Fernsehunternehmen und die Landesmedienanstalten.
Die Dienstleistungen des EMR umfassen: das Erstellen von Rechtsgutachten zu medienrechtlichen Fragestellungen sowohl für öffentlich-rechtliche als auch für private Auftraggeber, die Durchführung von Fachveranstaltungen, die Erstellung von Publikationen zu Forschungsergebnissen und Veranstaltungen, Auftragsforschung und last but not least den Aufbau medienrechtlicher Informationssysteme, darunter einer Datenbank, in der online die Mediengesetzgebung der europäischen Institutionen sowie der Mitgliedstaaten des Europarats zugänglich ist.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Und wer noch Zweifel hat, daran, dass der BS bzw. die LRAn mit ihren hochdotierten angestellten Rechtsberatern die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht beeinflusst (beratschlägt), kann sich hier informieren:

Zitat
(...) Häufig wird das EMR dabei mit der Analyse von fachspezifischen Rechtsfragen betraut. Für Aufträge mit rechtsvergleichendem Charakter kann das EMR auf ein umfassendes Netzwerk mit rund 180 Korrespondenten in 40 europäischen Staaten zurückgreifen. (...)
Hervorhebungen nicht im Original! >:D

Quelle:
Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR)
https://emr-sb.de/das-emr/

und weiter:
Informations- und Medienrechtliches Kolloquium SB Universität
https://www.rechtsinformatik.saarland/de/information/informations-und-medienrechtliches-kolloquium


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ergänzend zum EMR noch mal aus wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Institut_f%C3%BCr_Europ%C3%A4isches_Medienrecht

Zitat
Der Verein wurde am 10. August 1990 in Saarbrücken gegründet. Gründungsdirektor war der Justitiar des Saarländischen Rundfunks (SR), Dieter Dörr. Außerdem waren an der Gründung der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Manfred Buchwald, sowie der Chef der Staatskanzlei des Saarlandes, Rechtsanwalt Reinhold Kopp, maßgeblich beteiligt. Weitere Gründungsmitglieder waren Rechtsanwalt Klaus Hümmerich, Mitglied der KEF, Norbert Holzer, Bürgermeister und Vorstandsmitglied der Landesanstalt für das Rundfunkwesen (LAR) (heute Landesmedienanstalt Saarland), Alfons Lauer, Medienreferent in der Staatskanzlei des Saarlandes, Steffen Müller, persönlicher Referent des Intendanten des SR und Leiter des Bereiches Internationale Beziehungen, Willi Gehrlein, Jurist beim SR, Eberhard Jost, Geschäftsführer der Telefilm Saar GmbH, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der APR, Stephan Ory, sowie Petra Wolf, Justiziarin der LAR. Am 1. September 1992, eröffnete das Institut ein Verbindungsbüro in Brüssel.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2018, 17:11 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Satzung
https://emr-sb.de/das-emr/
[...]
http://emr-sb.de/wp-content/uploads/2016/11/EMR-Satzung.pdf
Sicherungsabbild
https://web.archive.org/web/20190201205412/https://emr-sb.de/wp-content/uploads/2016/11/EMR-Satzung.pdf

Auszug
Zitat
A. NAME, SITZ, ZIELE, GEMEINNÜTZIGKEIT
[...]
§ 2 Gemeinnützige Ziele
[...]
3. Auf die ausreichende Berücksichtigung der vom Grundgesetz vorgegebenen dualen Rundfunkordnung und auf die Beachtung des Gebots der Staatsfreiheit der Medien in den Europäischen Gemeinschaften hinzuwirken.
Uih! Wo im Grundgesetz gibt es denn eine "Rundfunkordnung", noch dazu eine "duale"? Da hätte man, wenn dieser Nonsense da drin stünde, ja von der Gründung der Republik bis in die 1980er Jahre praktisch verfassungswidrige Zustände gehabt.

M. Boettcher


Edit "Bürger":
Danke für den Hinweis. Bitte jedoch hier nicht weiter vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2019, 22:00 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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