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Autor Thema: Beschwerde beim LG > vom AG regelrecht abgebügelt - wie weiter verfahren?  (Gelesen 2415 mal)

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  • Beiträge: 6
Hallo!
Nun hat Person D ja unter Berufung auf die Verfügung des LG Münxxen eine Beschwerde beim selbigen eingereicht, die Erinnerung §766 aufrechzuerhalten. Bekommt D doch glatt vom AG Münxxen eine Antwort - warum wendet sich Person D dann an das LG?

Jedenfalls empfindet D das als echt frech, die Richterin* hat sich nicht mal die Zeit genommen, eine eigene Begründung zu formulieren, von der elekttronisch-automatisch-nicht unterschriebenen Beglaubigung ganz zu schweigen.
Die Beglaubigerin gibt an, dass das Dokument an das LG weiter geleitet werden würde - kommt von denen dann noch was oder war es das?

Person D ist selbstverständlich weiterhin nicht willens, der Forderung nach zu kommen.
Welche weiteren Schritte sind nun sinnvoll?


*Edit "Bürger":
Begriff korrigiert. Bitte im Forum auf die Wortwahl achten. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2015, 03:14 von Bürger«

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Beschwerden gegen die Beschlüsse eines Amtsgerichts werden nicht selten von diesen auch selbst noch mal bearbeitet - dann erfolgt i.d.R. auch jeweils nur die kurze "Mitteilung", dass sich an der Auffassung nichts geändert habe.

Dass - wenn Beschwerde gleich beim Landgericht erhoben wurde - diese dennoch erst vom Amtsgericht bearbeitet wird, ist bisher nicht so geläufig, aber wohl auch müßig, darüber zu sinnieren.

Jedenfalls sollte die Beschwerde nun intern ans LG weitergegeben werden, zu deren Bearbeitung.
Steht ja so auch im Schreiben... ;)

In diesem fiktiven Fall heißt es also, sich einfach noch ein wenig zu gedulden...
...und zwischenzeitlich vielleicht mal durch die anderen Threads in diesem Bayern-Board zu schmökern, um schon mal "vorbereitet" zu sein auf das, was da noch kommen möge... ;)


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