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Autor Thema: Antrag auf Ruhendstellung mit Verweis auf Revisionen vor BVerwG?  (Gelesen 1966 mal)

R
  • Beiträge: 9
Edit "Bürger":
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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Person A hat bereits Klage eingereicht. Die Begründung war die Verfassungswidrigkeit und das Europarecht. Soll Person A jetzt auf die Aktenzeichen der Revisionen am BVerwG hinweisen

16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht - 16. u. 17. März 2016, 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15892.0.html
Aktenzeichen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15892.msg106872.html#msg106872

und das Gericht darum bitten das Verfahren ruhend zu stellen bis dort eine Entscheidung getroffen wird?
Wenn ja, wie soll das am besten formuliert werden?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2016, 15:37 von Bürger«

Y
  • Beiträge: 14
Lieber Robot82,

ich für meinen Teil würde das auf jeden Fall beantragen - ein ruhend gestelltes Verfahren verschafft zunächst zumindest wertvolle Zeit! Und wenn dann zwischenzeitlich vielleicht von den höchsten Gerichten entsprechend entschieden wird, spart man sich weitere Arbeit.
Eine Formulierungsmöglichkeit wäre:

Zitat
"Der Kläger beantragt" oder "ich beantrage" die Ruhendstellung des Verfahrens gemäß § 173 S. 1 VwGO bis zur höchstrichterlichen Klärung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen.

Pack auch gleich alle Aktenzeichen die du finden kannst rein - ich habe gehört, dass der Beitragsservice die Ruhendstellung ablehnen wollte, weil er "von keinen Streitigkeiten an obersten Gerichten wisse"...  ;)

Nur zur Info, die Ruhendstellung muss von beiden Seiten gewünscht werden - manchmal entscheidet sich der BS dafür, manchmal dagegen. Einen Versuch ist es wert!

(Auch wenn ich noch nicht viele Beiträge hier habe: für die Frage hättest du am Besten ein neues Thema eröffnet. Das hat hier nicht viel zu suchen.  ;) Vielleicht kann ein Moderator das ja noch abtrennen.)


Edit "Bürger":
Hiermit erledigt... ;)
Danke für den berechtigten Hinweis.


Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2016, 15:38 von Bürger«

 
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