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Autor Thema: Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer  (Gelesen 8334 mal)

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Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer
Autor: 08. Oktober 2015, 16:06

Quelle: http://www.weingutschreiber.de/Bilder/Logo_Handelsblatt.jpg

RUNDFUNKBEITRAG
Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer


Das Landgericht Tübingen stoppt die Vollstreckung von Beitragsschulden wegen eines Formfehlers.

Drei Monate nach der BGH-Entscheidung stoppt es wegen eines Formfehlers die Vollstreckung und spart dabei nicht mit Kritik an den Argumenten des BGH. Tausende Beitragsverweigerer und Mittellose, gegen die vollstreckt wird, können damit wieder hoffen, noch länger ungeschoren davonzukommen.

Der Tübinger Richter beruft sich für sein Urteil nun darauf, dass in dem Fall, den er zu entscheiden hatte, der Gläubiger nur mit „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ bezeichnet war – ohne den Zusatz „SWR“. In der Begründung lässt er jedoch keinen Zweifel daran, dass er die Argumentation für falsch hält, mit der der BGH im Juni das vorangegangene Tübinger Urteil zu Fall gebracht hatte. Er hält es für nicht vertretbar, dass ein Schuldner, der gegen eine Vollstreckung gerichtlich vorgehen will, eventuell die falsche Gläubigerbezeichnung übernimmt und dann schon aus formalen Gründen scheitert, weil er seine Rechtsmittel gegen den falschen Gegner richtet.

weiterlesen auf:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/rundfunkbeitrag-neue-hoffnung-fuer-beitragsverweigerer/12420992.html


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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Re: Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer
#1: 08. Oktober 2015, 16:20
Der Beschluss des LG Tübingen ist zwar nicht ganz neu (9.9.2015), aber immerhin bringt das Handelsblatt den Bericht von Norbert Häring sogar auf der Online-Titelseite - zwar nur im mittleren drittel, aber immerhin ;)

Zitat
Wenn dieses Tübinger Urteil auch wieder beim BGH landet, was zu erwarten ist, dann muss dieser sich mit den vielen Gegenargumenten des Landgerichts auseinandersetzen. Das wird spannend – für die Rundfunkanstalten ebenso wie für die Millionen Beitragsverweigerer und mittellosen Beitragsschuldner, denen Zwangsvollstreckung schon angedroht ist, oder noch droht.


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Re: Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer
#2: 08. Oktober 2015, 17:07
Es ist schön, dass einige wenige öffentlich berichten.

Aus Sicht einer PersonX bestehen aber auf der Seite
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/rundfunkbeitrag-mythen-und-fakten-zum-rundfunkbeitrag/12420992-3.html

Bei dem Mythos 1 ein Fehler, zudem wird nicht angeben, warum oder durch welchen Vorgang die Landesrundfunkanstalten Behörden gleich gestellt sein sollen.

Körperschaft

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/2935/koerperschaft-des-oeffentlichen-rechts-v7.html

Zitat
[...] Ausführliche Erklärung

1. Begriff: Verband des öffentlichen Rechts, der außerhalb der durch die Behörden dargestellten unmittelbaren Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben unter staatlicher Aufsicht und ggf. unter Einsatz hoheitlicher Mittel wahrnimmt.

Im Unterschied zur Anstalt des öffentlichen Rechts ist sie mitgliedschaftlich organisiert.[...]

Anstalt

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/812/anstalt-v14.html
Zitat
Bezeichnung für eine bestimmte Organisations- bzw. Rechtsform

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/rundfunkbeitrag-mythen-und-fakten-zum-rundfunkbeitrag/12420992-3.html

Zitat
Der Beitragsservice kann auch in eigenem Namen keinen Vollstreckungsbeschluss vom Gericht erwirken und darf nicht vollstrecken lassen. Das dürfen nur die Rundfunkanstalten selbst.

Richtig, die Rundfunkanstalten können wie Unternehmen auch einen Vollstreckungstitel bei Gericht beantragen, denn diese Landesrundfunkanstalten haben keine hoheitlichen Rechte und dürfen diese auch nicht haben.
vgl. http://rundfunkbeitragsklage.de/info/
Zitat
[...] Derartige hoheitliche Handlungen jedoch stehen nach dem Grundgesetz ausschließlich der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt oder Rechtsprechung zu.[...]

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/rundfunkbeitrag-mythen-und-fakten-zum-rundfunkbeitrag/12420992-3.html

Zitat
Die Landesrundfunkanstalten sind Behörden gleichgestellt und brauchen keinen Vertrag. Die Beitragspflichtigen werden nicht per Vertrag beitragspflichtig, sondern per Gesetz. Zivilrecht ist hier nicht einschlägig, sondern Verwaltungsrecht. Wir sind in diesem Zusammenhang nicht Vertragspartner, sondern Untertanen.

Das sieht eine PersonX anders, würden Landesrundfunkanstalten Behörden gleichgestellt, dann wären diese Staatlich, genau das sollen diese nicht sein, zudem müssten dann ähnlich wie bei Behörden gleiche Leistungen für die Mitarbeiter gelten, also Bezahlung wie im Öffentlichen Dienst, dass ist aber doch nicht der Fall. Eine Landesrundfunkanstalt ist einfach keine Behörde. Und darf auch keine sein.

vgl.
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/
Zitat
Problem V.

13. Aus all den vorbenannten Problemen ist erkennbar, dass hier zunächst der rechtliche Charakter der Rundfunkanstalten zu klären ist, da sie trotz und wegen des Prädikats »öffentlich-rechtlich« weder Verwaltung im Sinne des Grundgesetzes noch reine Privatunternehmen sind.





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Re: Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer
#3: 08. Oktober 2015, 17:19
Einmal mehr sei hier auf Rz. 65 zum BVerfGE 31, 314 - 2. Rundfunkentscheidung verwiesen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer
#4: 08. Oktober 2015, 17:57
Toll, dass überhaupt zum Thema berichtet wird.
Allerdings...

Zitat
Tausende Beitragsverweigerer und Mittellose, gegen die vollstreckt wird, können damit wieder hoffen, noch länger ungeschoren davonzukommen.

Ich störe mich ja schon etwas an dieser Wortwahl.
Menschen, die nicht ungefragt unbestellten, ungewollten Rundfunk zwangsfinanzieren wollen werden einfach mal als Kriminelle dargestellt!


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Re: Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer
#5: 08. Oktober 2015, 18:08
Offensichtlich lebt in Tübingen der einzige Richter, der noch seine Arbeit macht, und im Namen des Volkes RECHT spricht. Gebt dem Mann einen Orden


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Re: Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer
#6: 08. Oktober 2015, 18:11
Offensichtlich lebt in Tübingen der einzige Richter, der noch seine Arbeit macht, und im Namen des Volkes RECHT spricht. Gebt dem Mann einen Orden

Sehe ich auch so. Man kann gespannt sein, wie der BGH reagieren wird.


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Gast

Re: Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer
#7: 08. Oktober 2015, 19:58
Toll, dass überhaupt zum Thema berichtet wird.
Allerdings...

Zitat
Tausende Beitragsverweigerer und Mittellose, gegen die vollstreckt wird, können damit wieder hoffen, noch länger ungeschoren davonzukommen.

Ich störe mich ja schon etwas an dieser Wortwahl.
Menschen, die nicht ungefragt unbestellten, ungewollten Rundfunk zwangsfinanzieren wollen werden einfach mal als Kriminelle dargestellt!


Genau diese stark unterschwellige Formulierung ist mir beim Lesen auch aufgefallen. Es müsste eigentlich heißen:

"Tausende Beitragsverweigerer und Mittellose, gegen die vollstreckt wird, können damit hoffen, dass der örR nicht mehr länger ungeschoren davonkommt."


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Re: Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer
#8: 08. Oktober 2015, 23:57
Der Tübinger Richter beruft sich für sein Urteil nun darauf, dass in dem Fall, den er zu entscheiden hatte, der Gläubiger nur mit „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ bezeichnet war – ohne den Zusatz „SWR“.

In der Begründung lässt er jedoch keinen Zweifel daran, dass er die Argumentation für falsch hält, mit der der BGH im Juni das vorangegangene Tübinger Urteil zu Fall gebracht hatte. Er hält es für nicht vertretbar, dass ein Schuldner, der gegen eine Vollstreckung gerichtlich vorgehen will, eventuell die

falsche Gläubigerbezeichnung

übernimmt und dann schon aus formalen Gründen scheitert, weil er seine Rechtsmittel gegen den falschen Gegner richtet.

Sobald ein kleines Formfehlerchen erscheint, wird doch abgewimmelt.
Aber der staatliche Rundfunk, der öff. rechtl. genannt wird, der braucht sich an keinerlei Regeln zu halten, so der BGH.
Nicht nur der BGH, auch AG und LG urteilen so. Ausnahme derzeit bekannt: LG Tübingen.
Ein Hoch auf den Tübinger Richter.

Falsch ist nun mal falsch, aber wenn es der Sache hilft, dann ist eben falsch schon mal richtig. So der BGH.

Auch: "LRA, BS" ist falsch, weil es diese Firmierung nicht gibt.


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Re: Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer
#9: 12. Oktober 2015, 22:12
Guten Abend allerseits!
Was bedeutet das jetzt für Person A?

Kann person A jetzt vollstreckt werden oder nicht?
Sollte Sie sich trotzdem jetzt in Ihrem Widerspruch auf das Urteil aus Tübingen berufen( das Neue - nicht das alte, was vom BGH aufgehoben wurde)?


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