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Autor Thema: Sparkonzert bei ARD-Anstalt: Bayerischer Rundfunk streicht 450 Stellen  (Gelesen 3550 mal)

Uwe

  • Moderator
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Quelle: http://www.spiegel.de/static/sys/v10/logo/spiegel_online_logo_460_64.png

Sparkonzert bei ARD-Anstalt:
Bayerischer Rundfunk streicht 450 Stellen


Beim Bayerischen Rundfunk sollen über die nächsten zehn Jahre 450 Vollzeitstellen wegfallen. Zur Begründung des drastischen Schritts verweist der Sender auf den massiven Stellenabbau auch bei anderen Sendern.

weiterlesen auf:

http://www.spiegel.de/kultur/tv/bayerischer-rundfunk-br-will-450-stellen-im-tv-streichen-a-1055957.html


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K
  • Beiträge: 810
Zitat
Beim Bayerischen Rundfunk sollen über die nächsten zehn Jahre 450 Vollzeitstellen wegfallen.

Wäre der Bayerische Rundfunk den Gesetzen der Marktwirtschaft unterworfen, würde es diese 450 Stellen schon längst nicht mehr geben. Aber so subventioniert der deutsche Michel Arbeitsplätze, die niemand braucht. Der Rundfunkbeitrag kann mit gutem Gewissen als Subventionierung unnützer Arbeitsplätze bezeichnet werden.


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I
  • Beiträge: 434
Zitat
Beim Bayerischen Rundfunk sollen über die nächsten zehn Jahre 450 Vollzeitstellen wegfallen.

Wäre der Bayerische Rundfunk den Gesetzen der Marktwirtschaft unterworfen, würde es diese 450 Stellen schon längst nicht mehr geben.

Würde es überhaupt dann noch den Bayrischen Rundfunk geben???  ;D


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v
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Außerdem was passiert denn mit dem "eingesparten" Geld, das bekommt doch nur wieder so ein A....h in seinen plattgesessenen Allerwertesten geblasen.


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P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Das befürchte ich auch. Denn nur, weil der BR in den nächsten 10 Jahren vielleicht weniger Vollzeitmitarbeiter hat (was bedeutet, daß es mehr Angestellte auf Teilzeitbasis mit schlechteren Sozialleistungen gibt), heißt das noch lange nicht, daß der BR deswegen weniger Geld bräuchte.
Im Gegenteil: Mehr Geld läßt sich hervorragend auf weniger Mitarbeiter (besonders im oberen Zehntel) verteilen!


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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