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Ankündigung der Zwangsvollstreckung aber keine Ahnung was antworten

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Himmel:
Ich empfehle (aus eigener Erfahrung) sich selbst langfristig einfach mla mit diesem Thema (und verwandten Themen) zu befassen. Stattdessen vielleicht weniger Fernsehen, ausgiebig konsumieren, im Web Surfen, Computer spielen u.ä..
Es ist für jeden einzellnen von uns inzwischen mehr als dringend notwendig geworden, endlich unsere "Hausaufgaben" in Sachen "Recht/BRD/Souveränität" zu machen.
Jeder muß für sich selbst lernen und seinen eigenen Erkenntnisweg gehen.
Man kann sich zwar viel von anderen abschauen, jedoch muß auch dann ein jeder immer noch ganz für sich allein die Verantwortung übernehmen und
selbst nach bestem Wissen und Gewissen in seinem eigenen, speziellen Fall und Leben übernehmen - und entscheiden.
Kein Abducken mehr möglich, kein Verstecken hinter Autoritäten, kein faules Drückebergertum, keine Ausreden mehr.
Einzig Selbstverantwortung.

Hinweis: Vor einem "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" beim VG könnte es hilfreich sein, noch einmal gründlich nach "freiwilliger Gerichtsbarkeit" zu googlen.   --> Merke: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand."

Kurt:
@Himmel: was möchtest du mit diesem Beitrag sagen?


--- Zitat von: Himmel am 02. April 2016, 08:31 ---Hinweis: Vor einem "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" beim VG könnte es hilfreich sein, noch einmal gründlich nach "freiwilliger Gerichtsbarkeit" zu googlen.   --> Merke: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand."

--- Ende Zitat ---

Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

--- Zitat ---Einschlägige Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind insbesondere:

Daneben sind der freiwilligen Gerichtsbarkeit aber auch zugewiesen:
•   …
•   öffentlich-rechtliche Streitsachen, bei denen sich ein Beteiligter und eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Behörde gegenüberstehen und es um die Geltendmachung subjektiv öffentlich-rechtlicher Rechte geht
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_%28Deutschland%29

Körperschaft des öffentlichen Rechts - was ist das ?

--- Zitat ---Das DeutschlandRadio ist – als einzige Rundfunkanstalt – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die tragenden Mitglieder des Radios sind gemäß dem DeutschlandRadio-Staatsvertrag die Landesrundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF.[2] Die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind hingegen Anstalten des öffentlichen Rechts, da sie Benutzer (nämlich die Bürger) und keine Mitglieder haben.
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts_%28Deutschland%29

Anstalt des öffentlichen Rechts - was ist das ?

--- Zitat ---Landes-AöRs sind die meisten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie BR, HR, MDR, NDR, RB, RBB, SWR, SR, WDR und das ZDF, nicht aber das Deutschlandradio, das eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts

Gruß
Kurt

Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass zu diesem sich nun wohl wie die Pest verbreitenden
"Erfolgsmodell" der Selbst-Vollstreckung der Rundfunksender-Tendenzbetriebe1 (vulgo "Landesrundfunkanstalten") durch den Gerichtsvollzieher... ::)
Sachsen-Anhalt: MDR wird Vollstreckungsbehörde (05/2025)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38423.0

1LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20633.0


...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0

Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516

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