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Autor Thema: Nebenerwerb, minimal  (Gelesen 3819 mal)

A

Alf

  • Beiträge: 3
Nebenerwerb, minimal
Autor: 11. Januar 2016, 13:41
Person A hat einen kleinen Nebenerwerbs-Gartenbaubetrieb angemeldet, dessen Ertrag in den letzten 3 Jahren negativ war. Das Büro liegt im Wohnhaus und ist deshalb beitragsbefreit. Der einzige Firmenwagen des Einmannbetriebs soll deshalb nun den 1/3 Beitrag erbringen. Folgender Widerspruch ging nun raus, nachdem der vorige nicht akzeptiert wurde.:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich ihrer Veranlagung zur Beitragszahlung an meinen Gewerbebetrieb.
Wie ich schon in einem vorangegangen Schreiben an Sie mitteilte, handelt es sich bei meinem
Nebenerwerbsbetrieb um einen Minimalerwerb durch Gartenpflegearbeiten. Das Gewerbe
wurde hauptsächlich deshalb angemeldet, um eventuell anfallende Gewinne rechtmäßig
versteuern zu können und später gegebenenfalls meine Rente etwas aufzubessern. In den
letzten Jahren verlief die Bilanz jedoch negativ. Steuerunterlagen könnte ich vorlegen.
Somit sind Beitragszahlungen an Ihre Institution in Höhe von ca. 90,-€/Jahr
unverhältnismäßig. Da es sich zudem um einen Einmannbetrieb handelt und ich meinen
privaten Beitrag bereits entrichte, widerspricht es auch der Gleichbehandlung meiner Person
gegenüber anderen Personen, die ihre Einkünfte aus einer einzigen Tätigkeit beziehen.
Es stehen auch noch gerichtliche Entscheidungen zur „steuerähnlichen“ Einzugsweise Ihres
Beitrags an. Auch aus diesem Grund möchte ich meinen Widerspruch dahingehen begründen.
Außerdem bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich alle Zahlungen an Sie
gezwungenermaßen und unter Vorbehalt leiste.
Ich möchte Sie nun noch bitten, mir die Kenntnisnahme des Inhaltes dieses Briefes schriftlich
zu bestätigen.
Mit freundlichem Gruß"
Außerdem wurde die Teilsumme bis Dez.2015 nach Androhung von Vollstreckung unter Vorbehalt markiert, überwiesen.
Hat hier im Forum jemand einen ähnlichen Fall schon erfolgreich gemeistert? Oder einen Tipp, wie weiter vorgegangen werden könnte?
Danke und Gruß,
Alf


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Re: Nebenerwerb, minimal
#1: 11. Januar 2016, 15:04
Es stehen auch noch gerichtliche Entscheidungen zur „steuerähnlichen“ Einzugsweise Ihres
Beitrags an.

es ist der steuerähnliche Charakter des Rundfunkbeitrags, nicht die Art und Weise des Einzugs

Außerdem bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich alle Zahlungen an Sie
gezwungenermaßen und unter Vorbehalt leiste.

Interessiert keinem, weil kein rechtlicher Belang. Das geht nur nach einer Klage und Du musst eine bestimmte Form wahren, damit Du eine schriftliche Bestätigung dessen erhältst.

Im übrigen werden sie bei "Kleinvieh" kein Auge zudrücken, wenn sie den Großen (Sixt, Rossmann, &Co) nicht einmal unter der Hand Vorteile gewähren. Richtig Kohle scheffeln kann man nur, wenn man es dem Fußvolk abpresst. Sorry. Die sendende Pensionskasse nagt am Hungertuch.


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P
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Re: Nebenerwerb, minimal
#2: 11. Januar 2016, 18:27
Lieber Alf,

ich verstehe Dein Problem sehr gut, aus vielerlei Gründen. Ganz direkt: Es ist denen völlig egal,
was Du arbeitest und wieviel Du verdienst, sofern Du nicht unter deren mickrige Freigrenzen
fällst.
Sofern die eine Möglichkeit haben, bei Dir einzuhaken, werden die das tun und das Geld von
Dir einfordern, und falls nötig auch eintreiben.
Niemand von diesem Haufen ist großzügig oder irgendwie verständnisvoll. Es geht hier um sehr
viel Geld und Privilegien, die mit allen Mitteln verteidigt werden. Auch die immens hohen Pensions-
zahlungen des personell massiv überbesetzten Schiffes Öffentlicher Rundfunk sollen und müssen
weiterhin reichlich für diese Klasse fließen. Freiwillig nimmt da niemand auf irgendjemand Rück-
sicht. Willkommen im Widerstand.
Entweder Du rechnest Dein Gesamteinkommen so hin, dass Du aus dem engen Raster fällst, oder
das Geld wird von Dir geholt werden.

Herzlichen Grüß + sorry, dass ich Dir hier keine bessere, hoffnungsvollere Antwort geben kann.

Peli
 



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Alf

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Re: Nebenerwerb, minimal
#3: 11. Januar 2016, 20:31
Danke für Euer Mitgefühl.
Ich hatte auch nicht wirklich erwartet, eine schnelle Sofortlösung zu bekommen. Es ist aber gut, dass dieses Thema so breit kommuniziert wird. Vielleicht ist der Druck (auch Wählerdruck) auf die zuständige Politik ja doch irgendwann so groß, dass etwas passiert. Wir sehen das gerade bei der Grenzpolitik beim Flüchtlingsthema - erst die "bösen" Dänen und nun auch Schweden, aber plötzlich möchte die ganze EU ihre Außengrenzen dicht machen. Welch ein Sinneswandel. Köln genauso.
Ich habe noch Hoffnung, was die Rundfunkgebühren angeht.
Danke und Gruß,
Alf


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Re: Nebenerwerb, minimal
#4: 12. Januar 2016, 18:36
Ist die Firmenadresse gleich mit der Wohnanschrift des Einzelunternehmers?
Und hat der Einzelunternehmer nicht doch das Fahrzeug nur zum privaten Gebrauch?
Damit ist doch das Unternehmen befreit, weil ja schon der Einzelunternehmer als Privatmensch den Rundfunkbeitrag bezahlen müßte. Das muß denen nur klar gemacht werden.

Wie das Firmenfahrzeug eines Einzelunternehmers abgerechnet wird interessiert nur das Finanzamt.


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Alf

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Re: Nebenerwerb, minimal
#5: 12. Januar 2016, 21:06
Das Fahrzeug ist als Firmenwagen unter der Adresse des priv. Wohnhauses und dem Namen des Unternehmers zugelassen. Es wird natürlich auch privat genutzt (1% Regelung). Dennoch wollen sie den Fahrzeugbeitrag. Natürlich zahlt der Unternehmer jetzt doppelt für seine Person.


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Re: Nebenerwerb, minimal
#6: 14. Januar 2016, 08:43
Und woher weiß der Schnüffelservice, daß es sich um ein Geschäftsfahrzeug handelt?
Der Unternehmer kann doch ausschließlich privat Porsche fahren, oder?


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Re: Nebenerwerb, minimal
#7: 14. Januar 2016, 12:59
Und woher weiß der Schnüffelservice, daß es sich um ein Geschäftsfahrzeug handelt?
Der Unternehmer kann doch ausschließlich privat Porsche fahren, oder?

Die GEZ hat(offiziell) keinen Zugriff auf die Daten der Zulassungsbehörden. Irgendwer muß denen ein Fahrzeug angegeben haben.


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Re: Nebenerwerb, minimal
#8: 14. Januar 2016, 13:28
Und woher weiß der Schnüffelservice, daß es sich um ein Geschäftsfahrzeug handelt?
Der Unternehmer kann doch ausschließlich privat Porsche fahren, oder?

Die GEZ hat(offiziell) keinen Zugriff auf die Daten der Zulassungsbehörden. Irgendwer muß denen ein Fahrzeug angegeben haben.

Das müsste Person A uns sagen können. Ich kann nur vermuten er/sie hat es dummerweise in "Person A hat einen kleinen Nebenerwerbs-Gartenbaubetrieb angemeldet" angegeben und dann macht es nur Ritsch-Ratsch-Bing und ein Beitragspunkt wurde unwiderruflich erfasst.


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Re: Nebenerwerb, minimal
#9: 14. Januar 2016, 13:34
Deshalb für den Gartenbaubetrieb ein landwirtschaftliches Nutzfahrzeug(Traktor, Ochsenkarren, Bollerwagen oder so) anschaffen, den PKW bei der GEZ abmelden, denn der Ochsenkarren kostet keine GEZ. Was tatsächlich dann genutzt wird, kann die GEZ nicht prüfen. Vom Finanzamt bekommt die GEZ(noch) keine Daten.


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