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Autor Thema: Post vom Gerichtsvollzieher - Ladung zur Abgabe der Vermögenauskunft - Hilfe  (Gelesen 3271 mal)

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  • Beiträge: 4
Hallo zusammen,

Person A hat beigfügten Brief erhalten. Was ist jetzt zutun?
Gibt es hier die Möglichkeit einen Widerspruch einzuglegen??
 Person A kennt sich im deutschen Recht leider nicht allzu gut aus. Muss jetzt gezahlt werden um eine Türöffnung zu verhindern?
Person A hofft dringend auf Hilfe.
Danke vorab.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2015, 23:02 von seppl«

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  • Beiträge: 764
Wenn Person A die Widerspruche gegen Festsetzungsbescheide gestellt hat und darüber noch nichts entschieden wurde, dann kann das dem Gerichtsvollzieher mitteilen.

Außerdem ist möglich, dass Person A anhand einer "falschen" Wohnung angemeldet wurde.


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