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Autor Thema: Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft  (Gelesen 5568 mal)

T
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Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft
Autor: 02. September 2015, 19:01
Hallo zusammen,

Person A hat von Stadt B im Auftrag von Firma C eine Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft erhalten.
Wie sollte Person A da vorgehen. Person A Firma C mitgeteilt, dass er/sie für den geforderten Zeitraum in einen bestehenden Haushalt gezogen ist, in dem schon für Firma C gezahlt wird.
Alle Rechnungen etc. von Firma C wurden ignoriert, weil die geforderte Leistung bezahlt wurde.

Wie soll sich Person A nun verhalten, bzw. machen?

Gruß


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abzocke1

Re: Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft
#1: 04. September 2015, 16:22
einfach ein Fax oder Einschreiben hin schicken Wiedersprechen und sagen,
das man selbstverständlich zahlt wenn Alles Rechtens ist ?

und auffordern auf welcher Rechtsgrundlage man diese
Versicherung abgeben sollte?

Privat Personen muß man im übrigen keine  Versicherung  abgeben da kann ja jeder kommen und frech behaupten, der Beamten Staus eines GV wurde wenn ich mich nicht irre 2012 oder 2013 aufgehoben ,
ein heutige GV ist eine Privat Person und Firma Geld Eintreiber für die GEZ II,
ähnlich wie das Moskau Inkasso ,
einen GB kann man auch in die Persönliche Haftung nehmen kann.
wenn der GV der Meinung ist alles sei Rechtens sich das schriftlich geben lassen
damit man was in der Hand hat und das bei einer evtl. späteren Strafanzeige gegen den GV beifügen.
Fragen ob der GV Beamter ist und sich den Beamten Ausweis zeigen lassen,
oder zu schicken lassen als kopie seines Ausweises,
tut der GV das nicht hat er soeben eine Straftat begannen "Amtsanmaßung StgB"
das würde ich dann auch bei der zuständigen Staatsanwalt-schafft zu Strafanzeigen bringen damit solchen unseriösen kriminellen GVs das Handwerk gelegt wird,
denn es sind sicherlich nicht alle GVs gleich, sicherlich gibt es auch welche die sich an Gesetz und  Ordnung halten und die GV Verordnung 2012/13 gut kennen
.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2015, 16:37 von abzocke1«

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  • Beiträge: 2
Re: Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft
#2: 04. September 2015, 17:48
der schrieb kam vom landkreis.


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H_NDS

Re: Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft
#3: 07. September 2015, 22:37
Es kam auch bei einer weiteren Person eine förmliche Zustellung durch GVin S.S. aus Hemmingen eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft an. Unglücklicherweise wurde der Erhalt bei Empfang quittiert.
Anschließend fanden Telefonate mit der GVin statt, in denen die Person nach den rechtlichen Grundlagen der Forderung fragte. Letztendlich schickte die GVin den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag per E-Mail an diese Person. Hier konnte allerdings keine information über die Höhe des Beitrags durch die Person gefunden werden.

Letztendlich behaart die GVin auf die Zahlung oder die Abgabe der Vermögensauskunft, da es ansonsten zu einem Haftbefehl kommen würde.

Nun ist die Person in der Überlegung sämtliche Forderungen der GVin zu begleichen. Oder was sollte diese Person noch versuchen?


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Re: Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft
#4: 08. September 2015, 03:30
@alle: Bitte vor dem Stellen allgemeiner Grundsatzfragen die wichtigsten diesbezüglichen Threads lesen. Danke.

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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H_NDS

Re: Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft
#5: 08. September 2015, 12:11
Das ist dieser Person alles zu kompliziert. Man wird schauen, ob es einen Weg der Zahlung gibt auf den man sich einigen kann. Mittlerweile sind bei der Person erneute Forderungen angekommen. Das wird der Person zu viel Psycho-Terror. Der einfachste Weg wird eine Zahlung sein. Trotzdem vielen Dank für die Links.


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Re: Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft
#6: 08. September 2015, 12:57
10000 oder auch mehr Euro bis zum Lebensende zahlen, ist natürlich ein leichter Weg.
Aber noch leichter ist eine Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch und mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegen einen Bescheid, sofern dieser denn überhaupt zugestellt wurde, und diese Zurückweisung kann einfach erfolgen. Das Geld kann dann erstmal zur Sicherheit geparkt werden, sofern überhaupt vorhanden.

Sollten keine Bescheide vor einer Vollstreckung gekommen sein, so sollte der Bürger sich seiner Grundrechte viel stärker klar werden und Forderungen ohne rechtliche Grundlage viel stärker und mit Nachdruck zurück weisen.

Nur weil so sagen wir mal viele diesen Forderungen so nachgeben und denken, dass dieses "Psycho-Terror" sei, funktioniert das doch. Dabei ist es ganz klar.

Wenn irgendwer etwas will, dann ist diese Person in der Nachweispflicht, dass Sie es so bekommen darf, und nicht anders.

Der Lesehinweis zum Verstehen
http://rechtsstaatsreport.de/#besondere-situation-in-der-bundesrepublik-deutschland


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Re: Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft
#7: 14. September 2015, 14:55
Das wird der Person zu viel Psycho-Terror. Der einfachste Weg wird eine Zahlung sein.
so ist die Vorgehensweise der Mafia. Zahle, dann hast Du Ruhe...


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Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

 
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