Mit der Rechtsbehelfsbelehrung: „zur Niederschrift beim RBB, Masurenallee 8-14, Berlin“
gingen wir gestern zur Pforte und baten, dies hier tätigen zu dürfen.
Die Dame vom Sicherheitsdienst, sagte nur, dies ginge hier nicht und drückte uns statt dessen
einen Zettel von der Verbraucherzentrale in Berlin in die Hand.
Auf unsere Anmerkung, dass bei der Rechtsbehelfsbelehrung nichts von de r Verbraucherzentrale stehe, die ganze Sache fristgebunden ist, man nicht die teuren Einschreibegebühren zahlen möchte und der normale Postweg zu unsicher, erklärte die Dame vom Sicherheitsdienst, dass sie diese Anweisung von ihrem Chef hätte, nur diesen Zettel abzugeben.
Auch fügte sie hinzu, dass im ganzen Gebäude niemand uns weiterhelfen könnte.
Da wir aber sehr hartnäckig darauf bestanden, es war erst 16 Uhr und die „Öffnungszeiten“ waren im Internet bis 18 Uhr angegeben, rief sie an einer anderen Stelle dann doch noch an.
Wir mussten ins HDR (Haus des Rundfunks) ein paar Meter weiter die Straße runter.
Dort kam der Leiter des Beitragservice Berlin zu uns an die Pforte und fragte, was wir wollten.
Nach der Erläuterung, dass wir zur Niederschrift gekommen sind, war seine erstaunte/unwillige Frage:
Können sie das nicht selber schreiben?(Man konnte erahnen, was dabei die genauen Gedankengänge waren!!)

Kurze Pause, dann wurden wir Richtung eines Stehtisches dirigiert, um.........
Kurzes Innehalten: Ok, dann kommen sie mit. (ins Büro, auch nur Stehtisch)
Er zügte ein Blatt Papier und Kuli....
Übergabe des formulierten und schon geschriebenen Widerspruches mit der Anmerkung, dass
wir sehen wollte, ob diese Möglichkeit: Widerspruch zur Niederschrift hier wirklich möglich ist.
Einer Mitstreiterin, die ihr Glück im Juni in der Masurenallee versucht hatte, wurde mitgeteilt, dass es diese Abteilung seit Dezember 2014 nicht mehr gäbe, die genaue Adresse nicht bekannt sei und schon viele erboste Leute da waren, die gerne ihr jeweiliges Anliegen dem Beitragsservice persönlich beim RBB vorbringen wollten.
Hier nun noch zu der uns angebotenen Option:Verweis auf die Verbraucherzentrale Berlin
„Zu allen Fragen rund um das Thema Rundfunkbeitrag können Sie sich an die Verbraucherzentrale Berlin wenden. Wir beraten Sie gerne in unserer Beratungsstelle....und am Telefon.
Persönliche Beratungstermine in unserer Geschäftsstelle können unter....(Ortstarif) vereinbart werden.
….
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.verbraucherzentrale-berlin.de„
Siehe z. B. folgende Frage und Antwort:
Rundfunkgebühr ohne TV oder Radio? Muss man wirklich immer zahlen?
Frage:
Ich besitze kein Radio und keinen Fernseher. Muss ich trotzdem Rundfunkbeiträge bezahlen?
AntwortRundfunkbeiträge werden pro Haushalt erhoben. Solange Sie in Deutschland eine Wohnung haben, und diese bei der Meldebehörde angemeldet ist, müssen Sie den Rundfunkbeitrag entrichten. Das Vorhandensein oder die Anzahl der Empfangsgeräte spielt dabei keine Rolle."
Bei besonders komplizierten Fällen können die Mitarbeiter über ein "rotes Telefon" direkten Kontakt zu Beitragsexperten im RBB aufnehmen, um jederzeit schnell helfen zu können.
Hatte heute dort angerufen, mit der Dringlichkeit, den Widerspruch heute, spätestens Montag
fristgerecht abgeben zu müssen, lediglich Angebot, doch am Dienstag oder Donnerstag persönlich dort vorbei kommen zu können.
Aber ob ich da wohl für den Widerspruch Beratung in meiner Denkrichtung erhalten hätte?
Man muss ja jetzt nicht mehr diese Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen, da ja vom Leiter des Beitragsservice in Berlin persönlich an der Pforte des RBB in der Masurenallee geklärt wurde, dass nun künftige Anfragen direkt an den im Haus des Rundfunks in Berlin befindlichen Beitragsservice weitergeleitet werden sollen.
Auch gibt es dort eine Abteilung:
Kundenbetreuung Beitragsservice.
Dazu die Begriffsbestimmung bei Wikipedia:
Ein Kunde ist eine Person oder eine Institution, die ein offensichtliches Interesse am Vertragsschluss zum Zwecke des Erwerbs eines Produkts oder einer Dienstleistung gegenüber einem Unternehmen oder einer Institution zeigt
.
Der Begriff Kunde wird gelegentlich umgangssprachlich für Personen oder Institutionen verwendet, die kein eigentliches Interesse an einem Vertragsschluss oder einer Zusammenarbeit haben. Beispielsweise nennt die Polizei Beschuldigte oder Tatverdächtige in einigen Zusammenhängen ihre 'Kunden'[7] oder ´Kundschaft´ und meint damit regelmäßig mit denselben Problemen anzutreffende Personen/-gruppen, oder die öffentliche Verwaltung nennt Antragsteller ihre 'Kunden'. In beiden Fällen handelt es sich aber im eigentlichen Sinn nicht um 'Kunden': Die Zusammenarbeit ist in diesen Fällen zumeist nicht freiwillig, oft sogar alternativlos.
Hier nun bezogen auf den Beitragsservice:
Wir sind
„Zwangs“-Kunden (ohne Ausstiegsmöglichkeiten, außer durch Auswandern, Sterben oder Obdachlos-werden)