Warum soll nun schon wieder eine bestimmte Anzahl an Rundfunksendern vorgegeben werden?
Klar, nur wenige dürfen einen staatlichen Auftrag bekommen, aber die anderen deswegen einzustampfen, wäre keine gute Lösung.
Freilich darf, da es bei uns ja Ländersache ist, jedes Bundesland seinen eigenen Rundfunksender haben. Warum auch nicht?
Das Einzige, was im derzeitigen System stört, ist der den Bürgern auferlegte Zwang, quasi pauschal für alle öffentlichen Rundfunksender zahlen zu müssen, letztlich sogar für jene, für die sie sich gar nicht entscheiden würden, hätten sie eine vollständig freie Wahl.
Wettbewerb ist es nämlich nicht, wenn die Einnahmen nach festen Quoten verteilt werden, wie sie in den Rundfunkstaatsverträgen verzeichnet sind.
Klar, das Bundesland erteilt für eine gewisse Zeit einen Auftrag, an konkret 1 Rundfunkunternehmen. Während dieser Zeit bekommt genau dieses 1 Unternehmen aufgrund des staatlichen Auftrages staatliche Mittel als Unterstützung. Klar auch, daß sich das Angebot an die Bürger dieses 1 Unternehmens erheblich von den Angeboten der anderen Rundfunkunternehmen unterscheiden muß, qualitativ wie quantitativ. Freilich werbefrei, da Werbung kein Teil eines öffentlichen Auftrages sein darf.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;