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Urteil Pfändungsverfügung: Stadt / Kommunalverwaltung als Gläubigerangabe falsch

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Homer74:
Im niedersächsischen steht folgendes (Fassung 2019, also neuer als die o. g. Entscheidung:



--- Zitat ---§ 5
Vertretung des Vollstreckungsgläubigers
1Der Vollstreckungsgläubiger wird durch die Behörde vertreten, die den Leistungsbescheid erlassen hat oder die in der anderen Vollstreckungsurkunde genannt ist.

2In den Fällen des § 2 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 5 vertritt diejenige Behörde den Vollstreckungsgläubiger, der gegenüber die Erklärung in der Vollstreckungsurkunde abzugeben war.
--- Ende Zitat ---

Die Behörde, also die Stadtkasse, vertritt den NDR. Wenn als Gläubiger hier nur die Gläubiger ID meiner Stadt genannt wird, ist sie dann noch Vertretung oder schon Gläubiger? Der NDR wird mit keinem Wort als Gläubiger erwähnt, das Wort taucht überhaupt nur im Briefkopf in Zusammenhang mit der ID meiner Stadt auf. Im Schreiben wird auch sonst keinerlei Rechtsgrundlage genannt, nach denen der Beamte handelt. Es wird nur eine letzte Frist gesetzt, ein unangekuendigter Besuch erwähnt und bei Nichtsanwesenheit mit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung gedroht. Was ich bei dem Betrag, um den es geht für mehr als unverhältnismäßig halte.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Pfändungsankündigung“ und eine Einzelfalldiskussion
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„Urteil Pfändungsverfügung: Stadt / Kommunalverwaltung als Gläubigerangabe falsch“.
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen,  oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder stellen. Gerade zum Thema Pfändung wurden in den letzten Wochen hilfreiche Beiträge verfasst.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

 

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