"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hamburg
Letzter Festsetzungsbescheid und was hat das Finanzamt damit zu tun?
KnutK:
MOIN!
Mal eine Frage zum Thema:
Kann man sich, wie im Video erläutert, tatsächlich auf den § 754 ZPO berufen, da von einem Gerichtsvollzieher die Rede ist?
In HH kommt ja kein Gerichtsvollzieher.
Bezüglich der Amtshilfe ist es eigentlich auch per Gesetz (§ 4 HmbVwVfG) geregelt, dass sich nur Behörden untereinander helfen dürfen.
Flippy:
--- Zitat von: PersonX am 18. Mai 2016, 11:39 ---Der Hinweis von "Kasse Hamburg" mit Widerspruch bezieht sich auf diese Fiktion, denn eine Bekanntgabe erfolgte nicht, wenn Person A keine Schreiben erhalten hat.
Hat Person A, also bisher keine Reaktion auf einen Bescheid (Titel) abgegeben, weil Person A solche bisher nicht erhalten hat, dann sollte der Rat wohl lauten, sich an den vermeintlichen Gläubiger zu wenden und dort nach den Titeln zu fragen, besser zu verlangen usw....
--- Ende Zitat ---
Wie soll Person A nun antworten, damit die Kasse Hamburg raus ist?
gibt es vielleicht ein Muster oder Hilfe.
Person A hat wohl falsch gegoogelt, da leider nichts brauchbares gefunden wurde. :-\
samson_braun:
hallöchen
wie ist es denn hier weitergegangen?
grüße
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