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Autor Thema: Post vom Gerichtsvollzieher (Sachsen) trotz Widerspruch m. Antrag auf Aussetzung  (Gelesen 3514 mal)

U
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Hallo Forum.

Es handele sich um einen fiktiven Fall mit folgender theoretischer Vorgeschichte:

07/2014 Gebührenbescheid widersprochen inkl. Aussetzung
10/2014 Festsetzungsbescheid widersprochen inkl. Aussetzung

07/2015
Antwort auf Widerspruch von 10/2014 (Inhalt: "Danke für Ihre Information" etc...);
Festsetzungsbescheid (noch nicht widersprochen);
Hinweis auf Vollstreckungsauftrag beim GV bekommen;
Brief von GV

Im Schreiben des GV wird nicht der gesamte Betrag gefordert, sondern nur ein Teil davon.
Wie könnte Person X nun handeln? Kopie des Widerspruchs zum GV bringen und von diesem eine Kopie des Vollstreckungsauftrags abholen?

Sind die Voraussetzungen für eine Vollstreckung wirklich erfüllt worden?

Scans werden vielleicht am Montag hochgeladen.


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U
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Person X sei bei GV gewesen. Das Vollstreckungsersuchen sehe wie angehängt aus. Person X würde sich nun für die Zahlung entscheiden, weil sie im Widerstand keinen Sinn mehr erkennen könne. Person X hätte noch die Möglichkeit eine rückwirkende Befreiung bei BS zu beantragen. Person X sei der Meinung, dass eine Untätigkeitsklage nach aktuellem Kenntnisstand die bessere Alternative gewesen wäre.

Kann geschlossen werden.


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