"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg
Alle Fristen eingehalten, Klage am VG eingereicht, jetzt Zwangsvollstreckung
Weißseher:
Hallo ihr Lieben ;)
Kurz zur Vorgeschichte: Person A hat nichts gezahlt, auf alle Bescheide fristgerecht Widerspruch eingelegt, im Juni endlich einen Widerspruchsbescheid erhalten und gegen diesen fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
In den Widersprüchen wurde stets Aussetzung der Vollziehung beantragt, im Widerspruchsbescheid wurde das abgelehnt.
Jetzt kommt plötzlich der Gerichtsvollzieher ins Spiel, der wohl eine Vollstreckungsverfügung von Anfang Juli hat. Ein Schreiben von diesem Datum hat Person A nicht bekommen. Es wird eine Frist von 2 Wochen zur Zahlung gesetzt.
Wie wehrt Person A den Gerichtsvollzieher jetzt vorerst ab? Genügt ein Hinweis auf das laufende Verfahren?
Beste Grüße aus dem Süden!
Weißseher:
Person A hat sich überlegt, dass es eigentlich nur 3 Möglichkeiten gibt:
1. GV schreiben und bitten, die Sache einzustellen. Kann/darf er das überhaupt?
2. GEZ mit Hinweis auf das Gerichtsverfahren anschreiben und auffordern, die Zwangsvollstreckung zurückzuziehen (ist "zurückziehen" hier der richtige Ausdruck?). Wie man so liest, lässt die GEZ während laufender Gerichtsverfahren in der Regel nicht vollstrecken, aber in dem Fall der Person A hat sich das wohl überschnitten mit der Klageeinreichung.
3. Antrag auf Eilrechtsschutz beim Gericht (was leider mit höheren Kosten verbunden wäre), aber die einzige Option, bei der Person nicht auf die gute Laune des Gerichtsvollziehers oder der GEZ angewiesen ist. Wäre dafür das Verwaltungsgericht die richtige Adresse, quasi als Zusatz zur Klage gegen die Rundfunkanstalt, oder ist der Eilrechtschutz eine davon unabhängige Sache, die beim Amtsgericht zu erledigen ist?
chocktv:
GEZ Anschreiben ist wohl zwecklos.
... ist die Abgabe der Vermögensauskunft schon "angedroht".
-GV drauf hinweisen, das du die Forderung zurückweist, da eine gerichtliche Klärung ansteht.
- wenn dieser doch weitermacht und die Vermögensauskunft "androht". Erinnerung entsprechend ZPO einlegen.
gurke7:
--- Zitat von: Weißseher am 21. Juli 2015, 13:38 ---Person A hat sich überlegt, dass es eigentlich nur 3 Möglichkeiten gibt:
1. GV schreiben und bitten, die Sache einzustellen. Kann/darf er das überhaupt?
2. GEZ mit Hinweis auf das Gerichtsverfahren anschreiben und auffordern, die Zwangsvollstreckung zurückzuziehen (ist "zurückziehen" hier der richtige Ausdruck?). Wie man so liest, lässt die GEZ während laufender Gerichtsverfahren in der Regel nicht vollstrecken, aber in dem Fall der Person A hat sich das wohl überschnitten mit der Klageeinreichung.
3. Antrag auf Eilrechtsschutz beim Gericht (was leider mit höheren Kosten verbunden wäre), aber die einzige Option, bei der Person nicht auf die gute Laune des Gerichtsvollziehers oder der GEZ angewiesen ist. Wäre dafür das Verwaltungsgericht die richtige Adresse, quasi als Zusatz zur Klage gegen die Rundfunkanstalt, oder ist der Eilrechtschutz eine davon unabhängige Sache, die beim Amtsgericht zu erledigen ist?
--- Ende Zitat ---
high,
zu nummero 1 + 2: ein GV kann theoretisch die Sache einstellen, wenn er begründeten Zweifel hat dass die Sache auf Grund der "Art und Weise" rechtmässig ist - die üblichen materiellen (bsp. Verfassung etc.) Einwände jedoch kommen hier nicht in Betracht, da es dafür ja den "ordentlichen Rechtsweg" gibt. im vorliegenden fiktiven Fall kann eine Person A einem GV die Sachlage schildern und mit Hinweis auf das laufende Verfahren darum bitten, den Vorgang zurück zur LRA zu geben mit der Bitte um Aussetzung der Vollziehung. wenn die LRA das ablehnt, muss der GV die Vollstreckung durchziehen.
auf jeden Fall !! ist anzuraten, den GV kurz zu kontaktieren und die Sachlage zu schildern, denn dann weiß er/sie Bescheid dass Person A ggf. rechtliche Schritte am Start hat und weitere einleitet.
zu nummero 3: ---> der GV kann wie gesagt einen Vollstreckungs-Vorgang nicht aus materiellen Gründen aufheben, um das zu tun muss eine Person A Eilrechtsschutz zu dem laufenden Verfahren beim VG stellen. Erst wenn das geschieht, wird auf Bitten des Gerichts bis zum Verfahren die LRA die Vollziehung aussetzen - (dies wird dann auch dem GV mitgeteilt, der wiederum das Verfahren einstweilen einstellt)
Der Gang des Eilrechtsverfahrens entscheidet dann natürlich über die weitere ggf. Wieder-Einleitung von V-Maßnahmen.
Im Fall von Person A mag es tatsächlich aufgrund von zeitlicher Überschneidung zur ZV gekommen sein, jedoch gehen manche LRA derzeit dazu über, bei laufenden Klagen auch ZV in die Wege zu leiten.
Weißseher:
Ist der GV eigentlich verpflichtet, eine Kopie der Vollstreckungsverfügung zur Verfügung zu stellen? Im fiktiven Fall hat Person A auf das Schreiben des GV geantwortet und um eine Kopie gebeten, aber keinerlei Antwort erhalten.
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