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Autor Thema: Zusammengetackerte Zettel vom GV im Briefkasten  (Gelesen 2039 mal)

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So. 2.5 Jahre hat es gedauert, aber nun hat der Gerichtsvollzieher doch geklingelt.

Zum Hintergrund: Fiktive Person B (wohnhaft in Ort C) hat noch nie irgendwelche Beiträge bezahlt. Die GEZ hat keine Kontodaten von Person B. Person B war von Ende 2008 bis Ende 2011 im Ausland wohnhaft. In Deutschland war Person B Ende 2011 wieder bei ihren Eltern eingezogen, wo Person B auch bis dahin gemeldet war. Person B ist im Februar 2012 umgezogen (und hat sich umgemeldet) und hat seitdem alle Briefe ungeöffnet innerhalb von 14 Tagen der GEZ mit dem geschwärzten Anschriftenfeld und dem Vermerk "Zurück an Absender" zurückgesandt.

Das letzte mal ist die fiktive Person B im September 2014 umgezogen (hat sich wieder umgemeldet) und ist weiterhin mit den Briefen so verfahren.

Heute nun hatte es an der Tür der Person B geklingelt. Person B konnte allerdings nicht aufmachen - was wohl auch ihr Glück war, und hat dann später die 2 angehangenen Schreiben aus dem Briefkasten gefischt. Diese waren ohne Briefumschlag einfach zusammengetackert eingeworfen worden.

Was Person B schon aufgefallen ist: Es fehlt wie immer die Unterschrift auf dem Schreiben der GEZ. Auf dem Schreiben vom GV ist eine Unterschrift und Stempel. Allerdings scheinen die "Unterschrift" und der Stempel auf dem Schreiben kopiert zu sein. Das einzige, was handschriftlich auf dem Zettel des GV vermerkt wurde, war der Name von Person B und die "DR-Nummer" oben rechts.
Es ist nirgendwo eine Rechtsbelehrung vorhanden.
Die beiden Dokumente sind eingescannt angehangen.

Person B weiß nicht, ob es die geschilderte Situation bereits einmal gab und wie sie sich jetzt verhalten soll. Von daher wird explizit nach Eurer Expertise gefragt.

- soll Person B auf diese losen Zettel des GV reagieren?
- wenn ja, wie soll reagiert werden?
- soll dem GV entgegnet werden, dass er seit 2012 keine hoheitlichen Rechte mehr hat und somit die Eintreibungen nicht durchführen darf und er dafür ggf rechtlich zur Verantwortung gezogen wird?
- soll von dem GV verlangt werden, die angeblich vollstreckbaren Titel vor zu weisen?


Person B hat zudem eine Rechtschutzversicherung (Concordia Sorglos Rechtschutz für Privatkunden). Wäre es sinnvoll eine dortige Beratung wahrzunehmen?

In älteren Beiträgen wird immer auf die Entscheidung aus Tübingen verwiesen. Ich habe allerdings in letzter Zeit etwas gehört, dass diese Entscheidung hinfällig ist?

Vielen Dank schonmal und viele Grüße.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 10:35 von smoochy«

 
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