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Autor Thema: Rundfunkbeiträge: Unzulässige Vollstreckungsmaßnahme vom GEZ Nachfolger  (Gelesen 1699 mal)

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K
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Hallo,

der verlinkte Artikel datiert auf den 19.12.2014 und verweist u.a. auf den mittlerweile aufgehobenen Tübinger Beschluss > LG Tübingen, Beschluss vom 19.05.2014, 5 T 81/14

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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