"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Bayern

Erinnerungsschreiben (Bayern), Muster, Gerichtsvollzieher, Pfändung

<< < (2/14) > >>

cecil:
hier ein interessanter link zu einem Beitrag von user querkopf
Ladung Vermögensauskunft trotz laufender Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14218.msg95212.html#msg95212

Er schreibt zum Erinnerungsverfahren unter anderem:
--- Zitat ---Sollte er [der Gerichtsvollzieher] dann die Vollstreckung nicht einstellen, bleibt Person A nur der Gang zum Gericht. Hier würde ich allerdings einen erfahrenen Anwalt beauftragen.
--- Ende Zitat ---

meine Frage: ist das so - oder könnte man sich mit einem Schriftsatz wie dem obigen ohne Anwalt durchlavieren... Was müsste noch geändert werden, dass das klappen könnte?

cecil:
oje, die lange Nacht des Schriftsatzes


--- Zitat ---Das Gericht wird angeregt, die Entscheidung über die Erinnerung gegebenenfalls auszusetzen (vgl. AG Besigheim, Az. 7 M 410/15, Beschluss vom 13.03.2015) bis zur abschließenden Entscheidung bezüglich des Beschlusses des LG Tübingen (Az. I ZB 64/14) durch den Bundesgerichtshof, bzw. bis zur Entscheidung in anderen, ähnlichen Verfahren, die wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit an mehreren Oberverwal­tungs­gerichten an­hängig sind.
--- Ende Zitat ---

nach einiger Überlegung komme ich gerade zu dem Entschluss, trotz des neuen BGH-Urteils...

(link s. o., und http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&anz=116&pos=0&nr=71633&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf)

...den Schriftsatz mit allen Verweisen auf die Tübinger Beschlüsse fast so zu lassen, wie er ist, weil...

... BGH ist nicht OVG oder BVwG - wer sagt denn, dass die obersten Verwaltungsgerichte die verd.... Angelegenheit genauso sehen und beurteilen wie der BGH? Schon die Amts- und Landgerichte haben doch unserer Meinung nach Quatsch erzählt - wenden wir uns eben an die Verwaltungsgerichte...

Darf denn ein AG/LG nach dem BGH-Urteil noch anders entscheiden oder sind die an den Mis.. gebunden?
 

cecil:
So,

mal angenommen, die obige Erinnerung wurde jetzt durch ein fiktives Amtsgericht zurückgewiesen. Der mögliche betreffende Beschluss ist im Anhang beigefügt.

es stellen sich dazu natürlich einige Fragen...

aber erstmal versuchen, den Anhang sichtbar zu kriegen...

Service:
Normalerweise wäre der nächste Schritt die "Beschwerde". Dies müsste aber auch im Beschluss des AG als Schlussbemerkung drinnen stehen. Bei dem fiktiven Fall
Beschwerde wurde zurückgewiesen - nächster Schritt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15249.0.html
hat das aber auch nichts gebracht, weshalb jetzt das VG als nächster Schritt zu sehen ist (vermutlich).

cecil:
das sind eben die Fragen, die sich im von mir beschriebenen Fall stellen könnten:

-     würde es überhaupt Sinn machen, Beschwerde einzulegen?

-     im beschriebenen fiktiven Beschluss wurden vom Amtsgericht die Beweisanträge des Schuldner nicht berücksichtigt: Gibt es Vorschriften, die das Gericht dazu bringen könnte, dies noch zu tun? (und würde die folgende Auseinandersetzung überhaupt ohne rechtsanwaltlichen Beistand zu bewältigen sein?)

-     sollte man sich gleich (oder später) an das VG wenden, und wie würde man im einzelnen vorgehen?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln