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Autor Thema: Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt  (Gelesen 63449 mal)

c
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tja, da wären wir wieder bei der Zustellung... ;)

Immerhin heißt es auf S. 7 des Beschlusses:

Zitat
Ohne Vorliegen eines entsprechenden Leistungsbescheides kommt die
Vollstreckung der Rundfunkbeiträge auf der Grundlage des LvwVG nicht
in Betracht.


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c
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@ #8 Pistenwolf
Zitat
Bei vergleichbaren Fällen hier im Forum gingen solche Fälle ja meist erst ans Vollstreckungsgericht bevor es eine AO oder Pfüb gegeben hat und da entscheidet das AG oder LG? Oder bin ich grad total auf dem Holzweg....

Ich glaube, es gibt da folgenden Unterschied: geht ein Vollstreckungsersuchen laut Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz an einen Gerichtsvollzieher, so ist im Falle eines Rechtsbehelfs das Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) zuständig. Handelt es sich um ein Amtshilfeersuchen an eine andere Behörde, ist der Rechtsbehelfe an das zuständige Verwaltungsgericht zu richten - wenn ich das richtig verstanden habe.
Das jeweilige LVwVG ist insofern entscheidend. (Jedenfalls ist das in meinem Bundesland so, Vollstreckungsersuchen der LRA sind danach an GV zu senden, die ZPO anzuwenden).

Das könnte deine Frage evtl. beantworten...



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2015, 01:34 von cecil«
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P
  • Beiträge: 30
@Cecil

ja danke, hier in meinem Bundesland ist es zumeist auch so, ein Antrag auf Vollstreckung via Ausstandsverzeichnis an das Vollstreckungsgericht und schon wird aus VwZVG....ZPO.....nur leider weigern sich die AG/LG beharrlich eben genau diese Voraussetzungen zu prüfen:


tja, da wären wir wieder bei der Zustellung... ;)

Immerhin heißt es auf S. 7 des Beschlusses:

Zitat
Ohne Vorliegen eines entsprechenden Leistungsbescheides kommt die
Vollstreckung der Rundfunkbeiträge auf der Grundlage des LvwVG nicht
in Betracht.

daher war es intressant wie dies vor dem VG gelandet ist, aber hier wurde wohl nicht nach ZPO sondern VwVG/VwGO vollstreckt.


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g
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ich lese auf dieser Seite:
http://nachgerichtet.is/2015/07/sieg-gegen-gez-klaegerin-aus-kaiserslautern-gewann-vor-verwaltungsgericht.html

Zitat:
' Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen
1.Ohne Vorliegen eines entsprechenden Leistungsbescheides kommt eine Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen auf der Grundlage des Landesverwaltungsvollstreckungsrechts nicht in Betracht.
 Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen -d. h. vor allem ein vollstreckbarer Verwaltungsakt- müssen vorliegen.
 Das Gericht hat dieses Vorliegen zu prüfen.
2.In allen Stadien des Vollstreckungsverfahrens -d. h. bei der Durchführung jeder einzelnen Vollstreckungsmaßnahme- muss eine genaue Bezeichnung der zu vollstreckenden Beitragsbescheide erfolgen!
3.Wenn bei einer Vollstreckungsmaßnahme -hier: Anordnung der Vollstreckungsbehörde zur Abgabe der Vermögensauskunft- der zu vollstreckende Beitragsbescheid überhaupt nicht benannt wird, ist diese Maßnahme inhaltlich nicht hinreichend bestimmt.
 Die Voraussetzungen für eine Anordnung der Abgabe der Vermögensauskunft sind dann nicht gegeben.  '


Bei mir ist es ähnlich. Die Beschwerde gegen den OGV ist raus.
Im Schreiben der GEZ an den OGV steht ein Wirr-Warr, womit ich nicht mal klar komme, wie soll da ein Außenstehender was draus entnehmen.
Das Schreiben der GEZ an den OGV trägt nicht mal nen Namen, wenn schon keine Unterschrift und Dienstsiegel.
Der OGV hat nichts geprüft. Mich gefragt hat der auch nicht. Der wollte nur die Kohle.
Im Anschreiben hatte er geschrieben: ARD ZDF DR BS gegen mich, Die LRA nicht erwähnt.
Dann wollte der die Vermögensauskunft.


Ich gehe mal vom Januar 2013 aus. Einen Bescheid habe ich da bei mir bis zum 01.01.2013 nicht ausmachen können. Im Juni flatterte was ins Haus,, sozusagen 'rückwirkend' ???
Damit, denke ich, ist der Januar wohl hinfällig und damit auch alle Forderungen diesbezüglich.

Mal so gesagt: Bei seriösen Behörden und Ämtern klappt das.

Beim BS klappte bisher nichts. Und das ist doch gut so. Damit habe ich doch was in der Hand.
Je mehr Fehler die machen, um so besser.

Zitat:
' Bekanntgabefrist
Verwaltungsakte, zu denen auch die Steuerbescheide gehören, werden im Zeitpunkt der Bekanntgabe wirksam (§ 124 AO). Damit die Bekanntgabe wirksam wird, erfordert § 122 Abs. 1 AO, den Zugang beim richtigen Adressaten, den Bekanntgabewillen der Behörde und die Schriftform. '

' § 124  AO
Wirksamkeit des Verwaltungsakts
(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird.
(2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.
(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.  '


Dann wurde mir durch den OGV die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis angekündigt.
Acht Tage nachdem ich das Schreiben der Ankündigung zum Eintrag erhielt, habe ich per Fax Widerspruch eingelegt. Das Faxprotokoll mit OK.

Ich wurde nicht benachrichtigt über die Eintragung und dachte, es hätte sich erledigt.
Erst auf Anfrage erfuhr ich vom Eintrag.
Auf Nachfrage, wo das Fax geblieben ist, erhielt ich die Auskunft, dass zwar was eingegangen ist, aber irgendwas stimmt wohl nicht. Das gibt mir sehr zu denken, ob da nicht wer dran gedreht hat?

Sobald ich mal Muse habe, geht die Beschwerde wegen Nichtbenachrichtigung und Nichtreaktion auf meinen Widerspruch raus, mit der Frage nach dem Fax.
Mal sehen was wird.
Bisher habe ich mit dem AG nicht gerade gute Erfahrungen machen können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2015, 21:49 von gerechte Lösung«

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Hört sich an, als wenn die sich nicht mehr mit legalen Mitteln wehren können. Die denken wohl, je mehr sie von den Dingern raushauen, um so höher ist die Chance, noch etwas zu holen. Wenn man sich das genauer betrachtet, könnten die alles pfänden lassen, wenn dem Wahnsinn nicht endlich Einhalt geboten wird. Die verlangen, OVGs liefern. Ohne ordentliche rechtliche Grundlage, nur mit dem Recht des Stärkeren ausgerüstet.  Was sind das für verkorkste Rechtsverdreher, diese Richter, Gerichtsvollzieher und wer da noch alles mitmacht. Kann es sein, dass der örR dem Rechtstaat völlig entgleitet? Drehen die Intendanten durch, weil sie sehen, dass bald schluss mit lustig ist? Denn eins ist mal klar, nicht BS, nicht OVG, nicht Richter sind verantwortlich, sondern die Intendanten jeder einzelnen Rundfunkanstalt machen jagt auf Bürger, die sich diesen Mist, diesen (hochoffiziell so genanten) Quatsch nicht antun wollen. Jagd die Chefs des Lügenfunks dahin, wo sie hingehören, bevor sie uns dahin bringen.


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@ Pistenwolf

Zitat
.....nur leider weigern sich die AG/LG beharrlich eben genau diese Voraussetzungen zu prüfen:

Vielleicht findest du hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15007.msg100119.html#msg100119 ,

unter Teil 2 eines möglichen Erinnerungsschreibens, noch irgendwelche Anregungen, mit deren Hilfe man versuchen könnte, ein AG/LG argumentativ dazu zubringen, seine Arbeit zu machen...



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2015, 01:53 von cecil«
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@gerechte Lösung

Zitat
Acht Tage nachdem ich das Schreiben der Ankündigung zum Eintrag erhielt, habe ich per Fax Widerspruch eingelegt. Das Faxprotokoll mit OK.

Wäre in deinem - fiktiven - Fall gleichzeitig mit dem Widerspruch die Aussetzung der Vollziehung beantragt worden?

C.

PS: Ich bin hier nicht Moderator, mag aber trotzdem daran erinnern, dass unsere Anfragen Beiträge zu Diskussionen fiktiver Fälle darstellen. Bitte Anfragen und Falldarstellungen entsprechend anonymisieren...


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@ #32 Pistenwolf, #35 Cecil

Zitat
unter Teil 2 eines möglichen Erinnerungsschreibens, noch irgendwelche Anregungen, mit deren Hilfe man versuchen könnte, ein AG/LG argumentativ dazu zubringen, seine Arbeit zu machen...

Sorry, Fehler unterlaufen: bei dem link unter 1.1 (nicht Teil 2), Absätze 4 und 6, nachlesen...

C.


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@gerechte Lösung

Zitat
Acht Tage nachdem ich das Schreiben der Ankündigung zum Eintrag erhielt, habe ich per Fax Widerspruch eingelegt. Das Faxprotokoll mit OK.

Wäre in deinem - fiktiven - Fall gleichzeitig mit dem Widerspruch die Aussetzung der Vollziehung beantragt worden?

C.


Wie kommst du auf fiktiv? Heißt das, dass nur fiktive Fälle genannt werden dürfen?
Dann ist mein Fall auch fiktiv.

Danke, dass du mich an den Antrag auf die Aussetzung des Eintragungsverfahrens erinnerst. Das hatte ich nicht gemacht.

Ich hatte vor Kurzem auf ein Schreiben vom Vollstreckungsgericht auf die Anfrage, ob ich den Widerspruch aufrecht erhalten will, mit ja geantwortet. Dem schicke ich sofort den Antrag auf die Aussetzung des Eintragungsverfahrens hinterher.
( mal so gesehen, ob ich da irgendwo in einem Schufa-Verzeichnis stehe,  ist für mich momentan relativ egal )


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Hey, gern geschehen.

Hier kannst du dich bitte mit den Regeln des Forums vertraut machen: ein link zu ihnen findet sich unten rechts an jedem Beitrag. Insbesondere Punkt 2... aber auch alle anderen..

Zitat
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Und dann ist hier für die Neueinsteiger Lesenswertes: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.msg82533.html#msg82533

Sieh evtl. auch nochmal in einem anderen Board nach. Z. B. unter der Überschrift "Beitragsservice" (vormals GEZ), hier "Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)" - du findest da auch gezielter und weiterführende Informationen zu deinem Thema, die hilfreich sein könnten. (...evtl. auch im Board "Probleme mit dem Beitragsservice). Stichworte: Erinnerung gegen Zwangsvollstreckung, und sofortige Beschwerde



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S
  • Beiträge: 1
Es ist zwar jetzt schon etwas her aber ich beschäftige mich jetzt erst seit kurzen mit diesen Thema und anderen Gesetzen. Was mir an dem Beschluss auffällt ist das es ein Beschluss ist:
Beschluss = Willenserklärung bzw. Willensäußerung (Juristisches Wörterbuch) usw.
Dazu kommt noch das dieser „Beschluss“ auch nicht Unterschrieben ist.
So langsam steige ich hinter das ganze System und es ist einfach nur erschreckend wie man hier von vorn bis hinten Vera…. wird.


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n
  • Beiträge: 149
Person N meint dazu u.a. auch folgendes:

So gut wie nichts wird heute noch unterschrieben. Entweder alles "Im Auftrag" oder "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt bla bla"
Damit wollen sich die Verantwortlichen ihrer Verantwortung entziehen, indem sie (wie dem Beispiel Im Auftrag) die Verantwortung auf andere abwälzen. Zudem nicht dort steht in wessen Auftrag unterschrieben wurde/wird.

Aber wehe ein einfacher Bürger setzt den Text "Maschinelle erstellt" drunter, das wird dann als nicht rechtskräftig abgebügelt.


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