"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hessen

Zwangsvollstr./Erinnerg. > ausgesetzt > Stellungnahme BS > nun Vermögensauskunft

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dreamliner:
Hallo,
ich bekomme bei Person X das ganze Verfahren noch nicht schlüssig zusammen.

Hat Person X irgendwann mal einen Festsetzungsbescheid erhalten, gegen den Widerspruch eingelegt wurde? Denn so wie ich das von Person X lese, vermute ich mal, dass dies nicht passiert ist. Das hieße im Umkehrschluss, das Person X auf einen etwaigen Festsetzungsbescheid nicht rechtzeitig reagiert hat und nach verstreichen eine gewissen Zeit hat dann der BS die Vollstreckung bei Person X eingeleitet.....

Da das gesamte Verfahren bei Person X ja schon weit fortgeschritten ist, könnte Person X folgendes machen:

Hier ist für Person X erst einmal die Seite des VG in Frankfurt:
https://vg-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/VG_Frankfurt_am_Main_Internet?cid=2ef4ca04b56ffb0004eefa720c1bba71

Hier sollte sich Person X einmal einlesen und besonders folgenden Punkt beachten: Vorläufiger Rechtsschutz

Ob es zum jetzigen Zeitpunkt schon auf den "Eilrechtschutz" hinaus laufen sollte, darüber ist sich Person Y nicht so ganz sicher.

Aber Person X kann sich einmal folgendes durchlesen. Dies dürfte bei Ihr ähnlich sein:
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.msg62767.html#msg62767


Aus Sicht von Person Y kann hier auf jeden Fall nur noch mit einer Klage etwas erreicht werden.

Bürger:
Mal kurz versucht den etwas verwirrend geschilderten fiktiven Fall auseinanderzuflechten...

Person A hat auf all ihre bisherigen Schreiben diese Antwort der Stadtkasse erhalten

in welcher jedoch lediglich steht

--- Zitat ---Wir beabsichtigen daher, das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft und eidesstattlichen Versicherung einzuleiten.
--- Ende Zitat ---

Ein konkreter Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft wurde aber noch nicht festgelegt?

Dann ist dieses Schreiben (vom fiktiven 30.06.?) wohl (wie auch im neuen Schreiben der Stadt mitgeteilt)

--- Zitat ---kein Verwaltungsakt
--- Ende Zitat ---
bzw. eben kein "verbindliches" sondern eher ein "informatives" Schreiben.

Der Schuss mit einer "Beschwerde" gegen einen (nicht vorhandenen) "Beschluss" insofern wohl etwas zu früh...
...es hätte auch einfach als ergänzender Vortrag zur Erinnerung erfolgen können - bzw. ist ja vermutlich auch diese gegen eine weitestgehend unverbindliche "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" eingelegt worden.
Als Betroffener würde man meinen, das sollte als "Einwendung" genügen...
...leider nur sehen das die Vollstreckungsstellen regelmäßig anders.

Es scheint nun aber so, als müsse Person A einfach nur auf das nächste, dann vermutlich "offizielle" Schreiben zur "Abgabe der Vermögensauskunft" warten...
...könnte aber bis dahin eine gepfefferte, vollumfängliche Erinnerung gem. § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen vorformulieren.

Bitte noch mal die aktuellen Erkenntnisse nachlesen...
...hier bezogen auf "Erinnerung gegen Zwangsvollstreckung" im fiktiven Sachsen
(für andere Bundesländer und Situationen entsprechend anzupassen)
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102095.html#msg102095
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102118.html#msg102118
..wobei dazu leider noch keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen.

in Verbindung u.a. mit

Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html

Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html

gezpoo:
Ich darf mich hier mal anschließen.
Ort auch Frankfurt.
Gez Opfer war nie bei brd-Propagandafunk angemeldet und hatte nie ein Empfangsgerät,da kein Koprophage.
Hatte niemals Zugang einer Rechnung, eines Bescheids usw mit Rechtsbelehrung zu verzeichnen.

Opfer ist seit letztem Jahr von gez befreit, da alg2.
Bescheid über die Befreiung von der Rundfunkpflicht ab Ende 2014 ist das einzige Schreiben bei dem ein Eingang zu verzeichnen ist.

Zur grossen Verwunderung des Opfers klingelte es vor ca. 4 Wochen und ein Vollziehungsbeamter der Stadtkasse Ffm wollte dem Opfer "helfen"!  Das Hilfsangebot  bestand darin einen Betrag in Höhe von ca 350€, den das Opfer angeblich dem HR für 013/014 schulde, einzutreiben. Dieses Ansinnen wies der Betroffene explizit zurück.

Daraufhin schrieb der Betroffene die Stadtkasse Ffm per Einschreiben an und legte Erinnerung gemäß § 766 ZPO(in der Form etwa wie hier schon gepostet) ein und wies auf den fehlenden Bescheid hin.

Das Opfer erhielt darauf vor wenigen Tagen ein Schreiben der stadtkasse Ffm in dem auf das Einschreiben gar nicht
eingegangen wird,sondern lapidar verkündet wird:

--- Zitat ---Sehr geehrter .....

uns liegen vollstreckbare Forderungen in Höhe von.........vor.
Wir beabsichtigen daher das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft einzuleiten und bla bla bla...

Wir geben Ihnen die Gelegenheit dieses Verfahren durch Zahlung innerhalb von 14 Tagen abzuwenden.
--- Ende Zitat ---

Meine Frage hierzu wäre: 
Auf dieses schon fast den Tatbestand der Nötigung erfüllende Schreiben der Stadt, die sich hier zum Büttel macht, antworten oder Anschreiben zur Abgabe der Vermögensauskunft abwarten?
Hat jemand schon weitergehende Erfahrung?
MfG

 

md5sum:
Ich möchte an den Threadstarter fragen ob er in der Sache weitergekommen ist? Wenn ja mit welcher Taktik bzw. Maßnahme. Weitere Person XY hat auf die gleiche Art und Weise

1.) Von der Stadt eine Vollstreckungsankündigung erhalten.
2.) Daraufhin hat Person XY ein Widerspruchsschreiben an die Stadtverwaltung geschickt.
3.) Nach einem Monat Schreiben von der GEZ, dass alle Vorwürfe zurückgewiesen werden.
4.) Tage später Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens.

Entsprechende Schriftverkehr ist angehängt. Gibt es weitere Tipps wie am besten darauf zu antworten ist.

Danke.

Maverick:
Auf ein solches Schreiben wartet Person A seit 9 Wochen - solange ist es jetzt her, dass der Beitragsservice auf eine entsprechende Zurückweisung der Vollstreckungsankündigung gegenüber der Stadt geantwortet hat. In diesem Antwortschreiben war offensichtlich auch eine entsprechende Kopie eines Briefes des Beitragsservices vom Vortag an die Stadt mit der Bitte das Vollstreckunsgersuchen des HR fortzuführen.

Ein möglicher Ansatzpunkt im Fall der Person XY wäre in diesem Thread zu finden:
Gibt es beispielhafte Ansichtsexemplare von Vollstreckungsersuchen aus Hessen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16148.0.html

Bitte über aktuelle Entwicklung berichten. Danke.

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