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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung- keine Möglichkeit zu widersprechen?!HELP  (Gelesen 3162 mal)

C
  • Beiträge: 1
Hallo Leute,

Person A wurde vor längerer Zeit vom Beitragservice angeschrieben, darauf wurde geantwortet dass man den Dienst nicht wünscht usw. Danach war Ruhe. Zumindest kamen keine Schreiben mehr an. Schreiben können natürlich auch verloren gehen, wenn man sie nich per Einschreiben verschickt.
So..
Nun hat Person A ein Schreiben von der Stadt bekommen. Eine Vollstreckungsakündigung. Darauf hat Person A gewantwortet, dass er sehr verwundert ist, da er gar nicht weiß, von welchen Mahnungen da die Rede ist und auch nie einen Mahnbescheid erhalten hat. Somit hat er dieser Vollstreckungsakündigung dann widersprochen. Jetzt hat Person A darauf Anwort erhalten und weiß nicht mehr was er machen soll. Es heist z.b. dass hier gar keine Rechtsmittel eingelegt werden können. Ist das überhaupt so richtig? Und bekommt man üblicherweise nicht einen Mahnbescheid vom Gericht, der berühmte gelbe Brief, dem man dann widersprechen kann? Ich habe das Schreiben der Stadt von Person A einmal eingefügt. Könnt Ihr da mal einen Blick drüber werfen, ob das alles so richtig ist? Person A weiß jetzt gar nicht mehr was er machen soll. Zahlen möchte er eigentlich nicht. Möchte aber natürlich auch keine Kontopfändung. Außerdem steht in nächster Teit ein Umzug bei Person an. Dieser wäre mit einem Schufaeintrag wohl unmöglich.


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B
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Wie ist das Verfahren aktuell abgelaufen bzw. ausgegangen. Person B würde das gerne wissen und Vllt persönlich mal besprechen. B steckt aktuell in der selben Situation etwas fortgeschrittener. B hat da Vllt ne Taktik da etwas zuumgehen.


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Person A wurde vor längerer Zeit vom Beitragservice angeschrieben, darauf wurde geantwortet
Schon ein Fehler.

Zitat
Nun hat Person A ein Schreiben von der Stadt bekommen. Eine Vollstreckungsakündigung.
Evtl. wurde die Unterschrift unter der Antwort an den BS von diesen so "verwertet", daß ein Vertrag zustande gekommen ist? -> Urkundenfälschung?

Zitat
Es heist z.b. dass hier gar keine Rechtsmittel eingelegt werden können. Ist das überhaupt so richtig?
Rundfunkrecht ist Europarecht; spätestens hier darf doch eine direkte Beschwerde an die EU-Bürgerbeauftragte abgeschickt werden?


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