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Autor Thema: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."  (Gelesen 37540 mal)

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Zitat
Die Freiheit des Glaubens...
Es steht jedem frei, zu glauben was immer er will.
Zitat
... des Gewissens ...
Niemand darf gegen sein Gewissen zu etwas gezwungen werden. Ob dazu auch die Finanzierung von örR gehört, muss vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden.


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Ich glaube die Gerichte sind zwar korrupt, haben aber ein schlechtes Gewissen. Daher geben sie oft kleine Hinweise worauf man sich berufen soll um Erfolg zu haben ...  ;)


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T
  • Beiträge: 268
Zitat
Also ich MUSS lt. Grundgesetz eine Meinung haben ? Warum das denn ? Es steht doch nirgendwo, ich muss eine Meinung haben.......es geht um Meinung generell egal ob andere diese positiv oder negativ sehen. Ich habe keine Meinung und brauche keine, aber es wird doch geasgt vom Gericht:

Zitat:
Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.

Wenn ich keine Meinung habe und auch keine will, kann ich nicht an o.g. Prozess teilnehmen (öff. Meinungsbildung). Somit ist das Urteil zu meinen Gunsten auszulegen.

Na also wenn ich eine Meinung haben muss, weil ja kein Verzicht möglich ist, dann müssen bei der nächsten Wahl alle wahlfähigen Bürger zur Urne geprügelt werden. Denn die können ja als Einzelne auf die die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung nicht verzichten.
Haha   :laugh:


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V
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Demokratische Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung oder genau das Gegenteil?


Bayerischer Verwaltungsgerichtshof:
http://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_rundfunk_2015.pdf

Zitat
Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.

Gerade genau das Gegenteil der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung wird mit dem Finanzierungszwang einer vorgesetzten und vom Staat über die Räte und die KEF kontrollieren Medienoption bezweckt.

Die freien Medienoptionen werden durch zwangsfinanzierte Medien verdrängt. Der Bürger soll die Meinung der staatsnahen Sender annehmen, die als Bühne der Politiker dienen. Es geht schlicht um Beeinflussung der Massen. Eine freie und individuelle Meinungsbildung wird so verhindert.

Die angebliche demokratische Teilhabe gegen den Willen ist nicht demokratisch. Sie untergräbt die Handlungsfreiheit und die individuelle Meinungsäußerung durch Nichtteilnahme. Eine andere Meinung wird gerade bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht zugelassen und zensiert, auch durch Auswahl, Auslassung, Veränderung des Zusammenhangs oder schlichtes Umformulieren.

Daher seien grundsätzlich die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option nicht an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen, um eine freie und individuelle Meinungsbildung zu ermöglichen.


Zur Diskussion über dieses Thema bitte hier entlang:

Demokratische Teilhabe am Prozess oder genau das Gegenteil?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14867.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2015, 00:30 von Bürger«

H
  • Beiträge: 583
Zitat:
Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.
Es geht doch nicht ums Verzichten , sondern um die freie Entscheidung, und damit möglicherweise auch Nichtnutzung, wie ich mir eine öffentliche Meinung bilde.

In der Schule nannte man das früher (viellicht auch heute noch) -> Thema verfehlt, setzen, sechs.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juli 2015, 00:29 von Bürger«

g
  • Beiträge: 181
es gibt im übrigen ein zweites Urteil des BayVGH das ein paar Tage später ergangen ist und eine Rentnerin betrifft, die nur ein Radio hat und sich weigert, die gesamte Abgabe zu zahlen
ähnlicher Tenor, ebenfalls Zulassung zur Revision:   Urteil vom 24.06.2015, 7 B 15.252

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE150010488&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint


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p

px3

  • Beiträge: 113
Zitat
Die Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags pro Haushalt sei daher im privaten Bereich sachgerecht und verfassungsgemäß.

Das finde ich gut.
Jetzt muß nur noch der ÖR klären, wie er das in seinem Sendegebiet sicherstellt. Dann ersaufen sie zwar in Milliarden, aber die EU ist ja eine westliche Wertgemeinschaft.

Wer nicht weiß, wovon ich rede -> http://www.zdf.de/zdf-verbreitungswege-so-empfangen-sie-das-zdf-und-die-sender-der-zdf-programmfamilie-25744418.html (und da mal auf die lustigen PDFs zur Empfangsmöglichkeit klicken)

Das geht bis vor den EUGH  >:D


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