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BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."

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Uwe:


Der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender ist rechtmäßig.

Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil entschieden. Eine allein für die Bereithaltung eines Fernsehers oder Radios fällige Gebühr habe sich durch die Entwicklung des Internets überholt, erklärten die Richter.

Die Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags pro Haushalt sei daher im privaten Bereich sachgerecht und verfassungsgemäß.

Das höchste bayerische Verwaltungsgericht wies damit einen privaten Kläger ab und bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 16. Juli 2014. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließen die Richter Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (Urteil vom 19.6.2015, Az. 7 BV 14.1707)

weiterlesen auf:
http://www.focus.de/regional/muenchen/medien-verwaltungsgerichtshof-rundfunkbeitrag-rechtmaessig_id_4785305.html

Bürger:

--- Zitat von: Uwe am 30. Juni 2015, 18:53 ---Der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender ist rechtmäßig.

Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil entschieden. [...]
--- Ende Zitat ---

...ich erinnere nur "zu gern" ;)
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.0.html

--- Zitat von: Bürger am 26. Mai 2014, 03:34 ---Stephan Kersten
- Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
www.vgh.bayern.de
www.vgh.bayern.de/bayvgh/wir
www.vgh.bayern.de/bayvgh
und
- Mitglied des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks
www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/bayerischer-rundfunk-verwaltungsrat-mitglieder100.html

--- Ende Zitat ---

 ::) :o >:(

pinguin:
Ein Verwaltungsgericht ist nicht befugt, über die Frage der Übereinstimmung mit der Verfassung zu befinden.

Laßt Euch nicht kirre machen, Europa ist auf Seite aller GEZ-Gegner.

Jedem Zwangsangemeldeten kann ich nur empfehlen, sämtliche Unterlagen zu sammeln, zu ordnen und gestützt auf Europarecht Klage auf Schadensersatz einzureichen.

fox:

--- Zitat ---...
Die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Sender kämen jedem Bürger zugute. Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.

--- Ende Zitat ---
Demokratie bedeutet für mich, frei wählen zu können; auch die Möglichkeit, welche Programmangebote ich nutze will.
Das ist mit der Zwangsabgabe leider nicht mehr gewährleistet.

DiddiFisch:
Letztendlich ist mir das inzwischen Latte was ein Gericht urteilt. Wenn die auf die (Grund-)Gesetze schei**en, dann mach ich das ganz genauso mit irgendwelchen Meldegesetzen.
Es ist mehr als armselig was aus diesem Staat geworden ist. Wenn der Staat seine Bürger zum Feind erklärt, dann kann das auch genauso umgedreht ausgelegt werden.

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