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Autor Thema: Zweiter Vollstreckungsversuch durch die Stadtkasse trotz Eilrechtschutz  (Gelesen 1998 mal)

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Folgender fiktiver Fall.

Person A hat auf alle Bescheide Widerspruch eingelegt inkl Aussetzung der Vollziehung.
Irgendwann folgt die Vollstreckungsankündigung durch die Stadtkasse, angenommen für den Zeitraum X. Person A stellt den Antrag auf Eilrechtschutz und das Vollstreckungsersuchen wird zurückgezogen.

Ein Jahr später, zum Beispiel, sendet die Stadtkasse eine neue Vollstreckungsankündigung für den Zeitraum X + Zeitraum Y.

Versucht wird für den gleichen Zeitraum X vollzustrecken, obwohl laut Verwaltungsgericht nach dem Antrag auf Eilrechtschutz "von etwaigen Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden wird".

Person A liegt bis jetzt kein Widerspruchsbescheid vor.

Wie sollte Person A in diesem fiktiven Fall vorgehen?


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