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Autor Thema: ARD-Beschwerde abgewiesen - Kabel Deutschland darf HbbTV-Signal rausfiltern  (Gelesen 4703 mal)

Uwe

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ARD-Beschwerde abgewiesen
Kabel Deutschland darf HbbTV-Signal rausfiltern


Die ARD ist mit einer Beschwerde bei den Medienwächtern über die Ausfilterung des Red-Button-Signals durch Kabel Deutschland gescheitert. Dafür bekommt Kabel Deutschland Ärger wegen der Konditionen für kleinere Sender.

Die ARD hatte wegen dieses Vorgehens die Landesmedienanstalten angerufen und sah darin einen Verstoß gegen das Gebot der Signalintegrität. Nach Einschätzung der zuständigen Kommission ZAK gehört das HbbTV-Signal aber weder technisch noch inhaltlich zum Transportstrom des Rundfunksignals. Der Begriff "Programm" im Rundfunkstaatsvertrag umfasst demnach nur das Rundfunkprogramm selbst, also Bild und Ton, nicht aber weitere, das Programm lediglich begleitende Dienste.

weiterlesen auf:

http://www.dwdl.de/nachrichten/51498/kabel_deutschland_darf_hbbtvsignal_rausfiltern/


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T
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Umgekehrt wird ein Schuh draus  :D
Man kann doch nun GEZ extra verklagen und sich auf das vorhandene Geschehen stützen, weil HbbTV vom ÖRR nicht zum in der Verfassung definierten Umfang gehört. Es bedeutet die Zweckverfremdung der Gebühren/Beiträge.

Außerdem sollen sie doch diesen Teil der "Leistung" verschlüsseln und spätestens hier wird es auch jedem klar sein, dass die Verschlüsselung des ÖRR als Gesamtes doch möglich ist und trotzdem jedem ohne Einschränkung zur Verfügung steht... Spätestens wenn 2016 DVBT2 kommt.

Und noch viel besser: am besten kann jeder Provider den Videotext und andere Sendungen wie Morgenmagazin herausfiltern, weil sie nicht Bestandteil der Einspeiseverträgen sind  ;D Denn wenn diese tatsächlich zum allheilenden Auftrag des ÖRR gehören würden, dann hat ja der ÖRR geschlampert und sie bisher nicht in die jeweiligen Verträge aufgenommen.

Andersherum argumentiert: die ganze HD, HD+ und 4K Geschichte stinkt zum Himmel und ist reine Geldmacherei. Die SD-Auflösung reicht vollkommen zum Erfüllen des ÖRR-Auftrags. Warum muss extra Beitragskohle verplempert werden, um denselben Umfang noch extra in höheren Auflösungen anzubieten? Wo ist das definiert im GG?
Und falls die GEZ jetzt sagt, dass sie ja bereits in der original HD oder 4K die Sendungen einspeisen, dann sehe ich einen Eingrif durch die Provider wie Kabel usw. in meine persönliche Rechte indem sie die Signale ohne meine Einwilligung skalieren!


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