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Autor Thema: Warum es mein Grundrecht sein muss, nicht Mitglied in der IHK zu sein  (Gelesen 3663 mal)

Uwe

  • Moderator++
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Warum es mein Grundrecht sein muss, nicht Mitglied in der IHK zu sein

Genau wie ARD und ZDF zieht die IHK Zwangsbeiträge ein und man ist als Gewerbetreibender Zwangsmitglied - ob man will oder nicht. Dabei bietet die IHK nichts als Gegenleistung, ich unterhalte mit meinem Beitrag nur einen riesigen nutzlosen Verwaltungsapparat.

Und es gibt Licht am Horizont: Nach dieser langen Zeit hat das Bundesverfassungsgericht zahlreiche Organisationen einschließlich der Bundesregierung aufgefordert, sich zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Zwangsmitgliedschaft in der IHK zu äußern. Vielleicht sollten die Damen und Herren bei dieser Gelegenheit noch einmal die ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 lesen - unter Artikel 20 Absatz 2 steht unmissverständlich:
„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."

Will man mir dieses Menschenrecht verwehren?

weiterlesen auf:

http://www.huffingtonpost.de/silvio-koch/warum-es-mein-grundrecht-sein-muss-nicht-mitglied-in-der-ihk-zu-sein_b_7479924.html


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  • Beiträge: 7.332
Will man mir dieses Menschenrecht verwehren?
Das ist aber selbst per EU-Recht gedeckt; vom EuGH hat es schon eine Entscheidung darüber, der sich wohl das BVerfG anschließen wird.

Sinngemäß heißt es, daß niemand gezwungen wird, einen bestimmten Beruf zu ergreifen oder ein bestimmtes Gewerbe anzumelden; eine jeder hat freie Berufswahl. Es wird also angenommen, daß jeder auch sowas bei seiner Berufswahl berücksichtigt.

Der Unterschied zum Rundfunkbeitrag liegt darin, daß dieser Beitrag als Haushaltsabgabe ans Wohnen anknüpft, Wohnen aber ein Grundrecht darstellt, wie freie Berufswahl übrigens auch.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Da es sich bei der IHK nach § 3 (1)IHK-G um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, kann man sich nicht auf eine Verletzung seines Grundrechts auf (negative)Vereinigungsfreiheit berufen. Aber das Prinzip der Kammern und der Zwangsmitgliedschaft ist überholt.
Voraussetzung für die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Verbandes mit Mitgliedschaftszwang ist die Erfüllung eines legitimen Zwecks durch den Verband.
Es geht um Wirtschaftsförderung und -verwaltung mit Hilfe von Selbstverwaltungseinrichtungen.

Zitat
„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."
Es gibt so was wie freie Berufswahl. Es gibt Berufe mit und ohne IHK Mitgliedschaft. Von der Pflichtmitgliedschaft wird nur betroffen, wer Gewerbetreibender ist und Gewerbesteuer entrichten muss.

Bei Wohnungssteuer(Rundfunkbeitrag) sieht es schon anders aus.

Es lässt sich kein „Freiheitsvorteil“ durch den Rundfunkbeitrag als Vorzugslast gegenüber der Steuererhebung oder Zwangsmitgliedschaft attestieren.
(1) es existieren keine Anforderungen an Nachweis der Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung
(2) der Rundfunkbeitrag belastet die Allgemeinheit der Steuerzahler
(3) Die Mitgliedschaft ergibt sich aus dem Eigentum(Wohnung) an einem bestimmten Grundstück(Deutschland)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2015, 17:51 von 907«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

T
  • Beiträge: 545
RA Dominik Storr zählt in seiner Verfassungsbeschwerde gegen die IHK-Zwangsmitgliedschaft eine Reihe von Grundrechteverletzungen auf:

- Art. 9 Abs. 1 GG
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 4 Abs. 1 GG
- Art. 5 Abs. 1 GG
- Art. 1. Abs 1 GG


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

I
  • Beiträge: 434
Es gibt so was wie freie Berufswahl. Es gibt Berufe mit und ohne IHK Mitgliedschaft. Von der Pflichtmitgliedschaft wird nur betroffen, wer Gewerbetreibender ist und Gewerbesteuer entrichten muss.

Es reicht wenn du Gewerbetreibender bist (ohne Gewerbesteuer entrichten zu müssen), dass du die Mitgliedschaft bezahlen musst. Als Gegenleistung bekommt man eine nette Zeitschrift jeden Monat.


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  • Beiträge: 7.332
Als Gegenleistung bekommt man eine nette Zeitschrift jeden Monat.
Immerhin etwas; als Nicht-Rundfunk-Konsument hast Du aber gar keine Gegenleistung; siehe das schon oft genannte EuGH C-337/06, nachdem die bloße Möglichkeit, etwas tun zu können, keine Gegenleistung darstellt.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Beiträge: 390
Als Gegenleistung bekommt man eine nette Zeitschrift jeden Monat.
Immerhin etwas; als Nicht-Rundfunk-Konsument hast Du aber gar keine Gegenleistung; siehe das schon oft genannte EuGH C-337/06, nachdem die bloße Möglichkeit, etwas tun zu können, keine Gegenleistung darstellt.

Nein, erst wenn man eine gewisse Gewinngrenze überschreitet, muss man an IHK zahlen und die Zeitung (die auch mehr Propaganda ist) kann man abbestellen.



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