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Formfehler laut Stadtkasse aufgehoben daher im fiktiven Fall neue Androhung

Begonnen von Amarushaya, 19. Juni 2015, 17:39

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Amarushaya

Nehmen wir an, in einem fiktiven Fall hat der Widerspruch funktioniert und das AG hat das Verfahren zum Zeichen XXXX bezüglich der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher für unzulässig erklärt. Was wäre im fiktiven Fall wenn jetzt ein Schreiben von der Stadtverwaltung eingegangen wäre indem aufgeführt werden würde:

"Zur Begründung führt das Gericht aus, die Vollstreckung sei durch den falschen Gläubiger beauftragt worden. Dieser Formfehler ist inzwischen geheilt. Die Forderungen gegen Sie bestehen unverändert weiter, da bis heute keine anders lautende Verfügung des Gläubigers eingegangen ist.
Ich beabsichtige daher, die Beitreibung folgender Forderungen gegen Sie einzuleiten und gebe Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 7 Werktagen die offenen Forderungen unter Angabe des oben genannten Kassenzeichens auf das Konto der XXX einzuzahlen. Sollte der Betrag nicht fristgerecht eingehen, erfolgt unverzüglich die Einleitung der Zwangsvollstreckung.

Ich weise vorsorglich noch darauf hin, dass ein Widerspruch gegen die Forderung im Vollstreckungsverfahren nicht mehr möglich ist. Bei evtl. Rückfragen zur Forderung oder falls Ihnen der Bescheid nicht vorliegen sollte wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Gläubiger der Forderung (s. Rückseite).

Rundfunkgebühren, ab 2013 Rundfunkbeiträge, Vollstreckungskonto: XXXXX
Gläubiger: Westdeutscher Rundfunk Köln, vertr. d. Beitragsservice v. ARD ZDF und Deutschlandradio"

Wie könnte die Person in einem fiktiven Fall jetzt vorgehen? Vor allem, wenn die Person kurz vor der resignation stehen würde und durch den ganzen Dschungel nicht mehr durchblickt?

Amarushaya

Anmerkend:
Im fiktiven Fall wurde das Schreiben nicht per Einschreiben erhalten.


Quietus

Ja, es nervt schon etwas.

Mein letzter Widerspruch (der dritte) ist vom 09.03. Seitdem hatten die nichts von sich hören lassen.

Nach Murphys Gesetz ist der irgendwann fällige Widerspruchsbescheid ja jetzt fällig, wo die Post streikt.
Wenn ich es richtig weiß, habe ich für die Klage einen Monat Zeit.
Knapp, wenn der Umschlag wasweißichwo liegt und weiter gestreikt wird.

Oder hab ich was falsch verstanden?

Gruß
Quietus

Roggi

Die Frist läuft erst, wenn man das Schriftstück erhalten hat. Wenn man es nicht erhalten hat, ist man aus dem Schneider , BS muss die Zustellung nachweisen, auch wenn sie es gern anders hätten. Nicht nur wegen dem Poststreik kommen sehr oft die Briefe vom BS nicht an.

DiddiFisch

Zitat von: Quietus am 28. Juni 2015, 21:47
Ja, es nervt schon etwas.

Mein letzter Widerspruch (der dritte) ist vom 09.03. Seitdem hatten die nichts von sich hören lassen.

Nach Murphys Gesetz ist der irgendwann fällige Widerspruchsbescheid ja jetzt fällig, wo die Post streikt.
Wenn ich es richtig weiß, habe ich für die Klage einen Monat Zeit.
Knapp, wenn der Umschlag wasweißichwo liegt und weiter gestreikt wird.

Oder hab ich was falsch verstanden?

Gruß
Quietus

Roggi hat das schon erklärt.
Schriftstück erhalten bedeutet, dass du eine förmliche Zustellung bekommen hast. Da ist der Umschlag (gelb) selber schon eine Urkunde auf der der Postbote vermerkt wann er den Brief in den Briefkasten warf. Ab diesen Zeitpunkt beginnt die Frist zu laufen.
Schickt die GEZ die Bescheide in einem normalen Briefumschlag, dann könnte jedermann behaupten, dass er diesen nie bekommen hat und die GEZ müsste nachweisen, dass das nicht stimmt und das kann sie nicht.
*zensiert* [Nachricht hat den Adressaten wohl erreicht]