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Autor Thema: Rundfunkbeitrag - Die Ehrlich-Macher  (Gelesen 5470 mal)

Uwe

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Rundfunkbeitrag - Die Ehrlich-Macher
Autor: 18. Juni 2015, 18:44


Rundfunkbeitrag
Die Ehrlich-Macher


Der Beitragsservice in Erklärungsnöten: Wie kam es zu den Mehreinnahmen beim Rundfunkbeitrag? Wohin das Geld geht, ist schon mal klar.

Wer auf das Anschreiben nach dem Datenabgleich nicht antwortete, wurde trotzdem angemeldet, und der Beitragsservice versuchte anschließend, das Geld einzutreiben, bis zur Zwangsvollstreckung. Laut Geschäftsbericht wurden allein 2014 nach dem Datenabgleich 8,1 Millionen Personen angeschrieben. Dies führte zu 4,7 Millionen Neuanmeldungen, darunter 3,5 Millionen per Direktanmeldung.

weiterlesen auf:

http://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkbeitrag-die-ehrlich-macher/11938612.html


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Re: Rundfunkbeitrag - Die Ehrlich-Macher
#1: 18. Juni 2015, 19:00
Zitat
Die Reform, mit der die gerätebezogene Rundfunkgebühr in eine Haushaltsabgabe umgewandelt wurde, sei „ohne Alternative“ gewesen, sagt er [Eicher] energisch.

Das wiederholt er seit der Einführung des Beitrags als sein Hauptargument.


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Re: Rundfunkbeitrag - Die Ehrlich-Macher
#2: 18. Juni 2015, 20:19
Zitat
Die Reform, mit der die gerätebezogene Rundfunkgebühr in eine Haushaltsabgabe umgewandelt wurde, sei „ohne Alternative“ gewesen, sagt er [Eicher] energisch.

Das wiederholt er seit der Einführung des Beitrags als sein Hauptargument.

Herrmann Eicher:
1986-1988 Sozialrichter in Koblenz;
1987 Ernennung zum Richter auf Lebenszeit;
1988-1989 Sozialrichter in Mainz;
1989-1991 Südwestfunk Baden-Baden: Persönlicher Referent von Intendant Willibald Hilf;
1991-1996 Leiter der Abteilung Zentrale Aufgaben im SWF Landesstudio Rheinland- Pfalz in Mainz;
1996-1998 Hauptabteilungsleiter Produktion (Hörfunk und Fernsehen) im SWF-Landesstudio Rheinland-Pfalz in Mainz;
Mai 1998 Wahl zum Justitiar des SWR;
1999-2000 und 2009-2010 Vorsitzender der Juristischen Kommission von ARD/ZDF;
seit 1998 Federführend in der ARD für das Rundfunkgebührenrecht zuständig.


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

Uwe

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Re: Rundfunkbeitrag - Die Ehrlich-Macher
#3: 18. Juni 2015, 20:38
Zitat
Die öffentlich-rechtlichen Sender malen sich die Welt, wie sie es gerade brauchen:

Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR/Vorsitzender der Juristischen Kommission von ARD/ZDF, ist einer der beiden Autoren des Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009. Dort kann man folgendes lesen:

Zitat
„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”

Zitat
„Dass der Gesetzgeber nicht an den Umsatz oder die Mitarbeiterzahl angeknüpft hat, ist gerechtfertigt, da diese Kriterien schwanken und schwer zu verifizieren sind (Vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 10.7. 1990 - 14 S 1419/89).”


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Re: Rundfunkbeitrag - Die Ehrlich-Macher
#4: 18. Juni 2015, 21:09
Zitat
[...]
„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”

Klar, bedenklich, aber alternativlos. Wir müssen es also schlucken.


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Re: Rundfunkbeitrag - Die Ehrlich-Macher
#5: 18. Juni 2015, 22:51
Zitat
[...]
„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”

Klar, bedenklich, aber alternativlos. Wir müssen es also schlucken.

Nichts muß ich schlucken. Sterben muß ich - das ist die einzige Regel für mich. Alles andere versehe ich mit Fragezeichen.


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"Sich fügen heißt lügen!"
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"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

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Re: Rundfunkbeitrag - Die Ehrlich-Macher
#6: 19. Juni 2015, 00:57
Mal kurz zusammengefasst und auf den Punkt gebracht:

Nach Eichers Meinung ist also
Verfassungsbruch zur Demokratie-Sicherung "alternativlos".

Haste Töne... :o ::) >:(


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Re: Rundfunkbeitrag - Die Ehrlich-Macher
#7: 19. Juni 2015, 01:13
http://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkbeitrag-die-ehrlich-macher/11938612.html

Zitat
Im vergangenen Jahr sprach der Beitragsservice auch wegen der hohen Zahl der Direktanmeldungen
21,1 Millionen Mahnungen aus, das waren 41,4% mehr als im Jahr 2013 (14,9 Millionen Mahnungen).

...auch, wenn hier wieder Begriffe unsauber durcheinandergewürftelt werden (es handelt sich lt. Geschäftsbericht 2013 nicht nur um "Mahnungen, sondern allgemein um "Mahnmaßnahmen") und die Zahlen (leider) verzerrt sind durch die Direktanmeldungen auch von vermutlich hunderttausenden "Nieten":

Immerhin
2012 > ca. 14,5 Mio Mahnmaßnahmen
2013 > ca. 14,9 Mio Mahnmaßnahmen (Seite 20)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
2014 > ca. 21,1 Mio Mahnmaßnahmen  (Seite 22)
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf

>>> WEITER SO... und IMMER WEITER!!! ;) :D

"AKZEPTANZ-STEIGERUNG"... jajajajajaaaaaaa... >:D

PS: Übersicht aller Geschäftsberichte
http://www.rundfunkbeitrag.de/presse/#geschaeftsbericht_des_beitragsservice_2014


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Re: Rundfunkbeitrag - Die Ehrlich-Macher
#8: 19. Juni 2015, 02:17
Wobei ich schon gerne wüßte, wie so eine "Mahnmaßnahme" aussieht. Ich habe bisher nichts bekommen, auf dem Mahnung gestanden hätte...

Und die "Direktanmeldungen" verstoßen gegen Art. 19 Abs. 4 GG (da vom BS durchgeführt und nicht anfechtbar -> keine Verwaltungsakte) und gegen den RBStV!
Ebenso das Anschreiben von Leuten, für deren Wohnung schon ein ausgeglichenes Beitragskonto geführt wird. Die Daten dieser Personen müssen vom BS umgehend gelöscht werden, laut RBStV. Erstaunlich, wie wenig sie ihre eigene, gesetzliche Grundlage kennen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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