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Autor Thema: Antwortschreiben vom Finanzamt  (Gelesen 19845 mal)

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Antwortschreiben vom Finanzamt
Autor: 18. Juni 2015, 09:51
Hallo Liebe Mitstreiter,

Person A hat ebenfalls eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt erhalten, nach dem A sein ganzes Leben die GEZ ignoriert hat.
Jetzt scheint es ernst zu werden.
A hat alle Schreiben mal auf seiner DropBox frei gegeben, wegen der Größeneinschränkung hier.

Als die Zahlungsaufforderung vom FA kam hat A mit einem Brief aus dem Internet geantwortet, da A in Sachen Formulierung nicht gerade gut ist.
Daraufhin kam ein 2 seitiges Antwortschreiben.

Wie soll A jetzt darauf reagieren? Hat noch bis 01.07.2015 Frist bekommen zu Zahlen.

A denkt, so wie A das hier und woanders gelesen hat, das der Nachweis zur Zustellung von Bescheiden fehlt und damit das Hilfeersuchen nicht wirksam ist oder sieht A das falsch.

Welche Strategie ist denn beim Finanzamt jetzt angesagt? Hat man gegen das Finanzamt überhaupt eine Chance?
A braucht dringend Hilfe...

Danke an Euch alle!

Hier der Link mit den Schreiben von A und dem FA
https://www.dropbox.com/sh/xi1pujr6lwee3wn/AAA4sU-KSXXvNmsdu2ozkz6Ca?dl=0


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#1: 01. Juli 2015, 08:45
Hallo Leute,

keine Ahnung, woran es genau lag, das sich hier niemand beteiligt.

Wie geschrieben ist heute die Frist abgelaufen!
Person A hatte noch mal einen Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung geschrieben mit Inhalt, dass die Voraussetzungen hierfür fehlend sind.

Daraufhin hatte Person A gestern ein wirklich nettes Gespräch mit der Bearbeiterin. Sie haben intern schriftliche Anweisung, auch bei jeglichen Widersprüchen die Vollstreckung durchzuführen! Ohne Kompromisse! Diese Anweisung ist wohl seit Juni für das Finanzamt bindend!

Das haben sie nun auch bei Person A gemacht!!! Sie haben Vollstreckt! Und das ganze VOR Ablauf ihrer gesetzten Frist die bis zum 01.07. war.

Die Frage ist für mich nun:

Wenn es eine Zahlungsaufforderung ist, muss dann nicht erst ein amtlicher Vollstreckungsbescheid kommen?
Und warum kann man nicht Widerspruch einlegen gegen das Finanzamt? Die nette Frau erklärte, dass Person A das beim RBB machen muss. Daraufhin sagte Person A, dass sie das ja nur kann, wenn sie auch einen Bescheid erhalten habe. Da Person A nichts vom RBB bis dato erhalten habe, bleibt Person A ja nur die Möglichkeit gegen die Zahlungsaufforderung Widerspruch einzulegen.

Person A wird nun das Geld einklagen müssen und auch die ungerechtfertigte Vollstreckung.

Gruß aus Berlin


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider umfangreicha angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#2: 01. Juli 2015, 09:12
Hallo in einem anderen Fall:
Pfändungsankündigung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14329.0.html

hatte das Finanzamt das Konto gepfändet, Person A ist darauf hin zum Finanzamt und hat gesagt Sie habe nie Bescheide bekommen.
Der Mitarbeiter des Finanzamtes sagte Person A soll ihm das schriftlich einreichen, dies würde er dann weiter an die "Verbrecher" senden zur Stellungnahme.

Die Pfändung wurde vorerst wieder eingestellt.


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#3: 01. Juli 2015, 09:16
Hallo Kostja

vielen Dank für dein schnelle Antwort.
Person A hat in ca. einer halben Stunden ein Telefonat mit dem Vorgesetzten der Bearbeiterin. Mal schauen, was dabei raus kommt.
Aber wie gesagt, sie haben jüngst (Juni 2015) Anweisung vom RBB die Sachen eben nicht mehr zurück zuschicken, sondern in jedem Fall zu Vollstrecken! Das sagte die nette Dame, was sie eigentlich hätte nicht sagen dürfen...

Mal schauen, Person A gibt nicht auf! Bzw. jetzt erst recht!

Gruß aus Berlin


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#4: 01. Juli 2015, 10:01
Interessanter Fall. In meinem Bekanntenkreis habe ich mittlerweile so einige Leute, die ohne zuvor eingegangene Beitrags- / Festsetzungsbescheide vollstreckt oder gepfändet wurden. Hat das vielleicht Methode?


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#5: 01. Juli 2015, 10:07
Das hat auf jeden Fall Methode!!!

Das bestätigte mir ja auch die Mitarbeiterin vom Finanzamt. Sie hat so einige Dinge ausgeplaudert, die sie mir, nach ihrer Aussage, nicht hätte sagen dürfen.

Der RBB sowie das Finanzamt ist mit den Zahlungsaufforderungen maßlos überfordert!!! Deshalb wollen sie um jeden Preis erst mal das Geld einfordern, egal auf welche Kosten!!!
Soll doch der Beitragszahler hinterher sein Recht einfordern. Das wird dann natürlich auf die lange Bank geschoben...

Aber sie haben strikte Anweisung, keine Fälle mehr zum RBB zurück zuschicken!
Da am Telefon ruhig zu bleiben ist Körperbeherrschung!


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#6: 01. Juli 2015, 10:41
Genau was Du hier vom vertraulichen Gespräche mit der Frau vom Finanzamt erzählst, sagte mir heute morgen ein hoher Beamter einer Hauptzollbehörde.

Die GEZ versucht, einen Behördencharakter vorzutäuschen (nur die ÖR sind Anstalten öffentlichen Rechts) und dann über Amtshilfe Zwangsvollstreckungsverfahren durch Kommunen, Finanzämter, Zollämter durchzuführen.  Alles eigentlich illegal. Bei der Kraftfahrzeugsteuer gibt es ein Gesetz, das haben früher die Finanzämter vollstreckt. Das machen jetzt die Zollämter.

Der BS hat wohl die Strategie,  lasst die Leute klagen. Bis dahin überfallartig vollstrecken und pfänden wir wild, wo was zu holen ist und man sich nicht wehrt. Sich über Gericht was zurückzuholen dauert und ist ungewiss.

Am besten Strafanträge direkt  bei der Staatsanwaltschaft gegen die GV, den BS, die "Vollstreckungsbeamten", Kommunen.

Und Dienstaufsichtsbeschwerden.

Beidem muss nachgegangen werden.


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#7: 01. Juli 2015, 11:07
WOOOOOOWWWWW!

Es lebe das Finanzamt!!!!!

Person A hatte ja versucht den Vorgesetzten die ganze Zeit zu erreichen. Dies klappte nicht.

Person A dachte sich, rufe die nette Frau doch noch mal an und sage ihr, dass sie bereits vor der Fristsetzung das Konto dicht gemacht haben.
Daraufhin sagte sie, das sie bereits mit ihrem Vorgesetzten gesprochen hat, der sich das letzte Schreiben von Person A (Muster liegt bei) durchgelesen hat und die Sache doch bitte an den RBB zurück gehen soll.
Die nette Dame telefonierte parallel mit der zuständigen Person und heute noch kann Person A sich das Schreiben für ihre Bank abholen, damit das Konto wieder frei ist!!!

Wer hätte das gedacht!

Und jetzt mal sehen, wie der RBB reagiert...

Volltreffer!

PS: Die Freundin von Person A wird genau das gleiche Problem haben wie A. Nur dass sie schon mal eine Zahlung geleistet hat und somit nicht mehr sagen kann, dass sie nie etwas erhalten hat...

Wie ist denn da die beste Methode dem entgegen zu kommen??? Danke für eure Hilfe!!!


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#8: 01. Juli 2015, 11:13
Sie haben intern schriftliche Anweisung auch bei jeglichen Widersprüchen die Vollstreckung durchzuführen! Ohne Kompromisse! Diese Anweisung ist wohl seit Juni für das Finanzamt bindend

[...] sie haben jüngst (Juni 2015) Anweisung vom RBB die Sachen eben nicht mehr zurück zuschicken, sondern in jedem Fall zu Vollstrecken! Das sagte die nette Dame, was sie eigentlich hätte nicht sagen dürfen...

Aber sie haben strikte Anweisung, keine Fälle mehr zum RBB zurückzuschicken

---> Diese Anweisung vom Finanzamt, RBB und Beitragsservice per IFG zusenden lassen.

Zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte ist erforderlich dass der Bürger Grundlagen und Rechtsquellen behördlichen Handelns kennt, sollte man meinen. Daher ist diese Anweisung (wie auch alle anderen) gar nicht so "geheim", wie offenbar diese Mitarbeiter vom Finanzamt (und auch von anderen Behörden immer wieder) glauben machen wollen.


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#9: 01. Juli 2015, 11:17
Wenn eine fiktive Freundin schon reagiert hat,  kann nur noch Widerspruch und Klage helfen:
-Gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch einlegen innerhalb der Frist, wenn zu spät, dann auf den nächsten Festsetzungsbescheid warten.
-Gegen einen Widerspruchsbescheid Klagen.


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#10: 01. Juli 2015, 11:25
Danke für die Antwort Roggi

naja... ich glaube da wird kein Bescheid mehr kommen, da sie auch schon eine Androhung der Pfändung (allerdings noch durch den RBB) bekommen hat.

Gibt es denn da noch eine Möglichkeit?

Fristen sind mit Sicherheit schon abgelaufen. Die Ankündigung der Vollstreckung ist vom 1.5.2015



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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#11: 01. Juli 2015, 11:35
Solche Infobriefe sind kein Verwaltungsakt. Es müsste als nächstes ein Festsetzungsbescheid kommen. Wenn nicht, warten, ohne kann BS nichts ausrichten. Wenn jetzt schon auf den zu erwartenden Festsetzungsbescheid der Widerspruch geschrieben wird, kann man dem gelassen entgegensehen. Es ist doch durch die vielen veröffentlichen Widersprüche hier völlig stressfrei geworden, diesen Weg des Widerstands zu gehen. Auch Musterklagen sind genug vorhanden, an Argumenten mangelt es nicht.


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#12: 01. Juli 2015, 11:44
Ja Ja Roggi, ich weiß das...

Aber ich glaube, dass du mich falsch verstanden hast. Sie hat bereits Bescheide vom RBB bekommen, diese aber weggeschmissen.
Dann als sie ihr vor ca. 1 Jahr schon mal eine Vollstreckung androhten, hatte sie den Betrag lieber bezahlt. Danach aber bis zum heutigen Datum wieder nicht bezahlt. Zwischen durch kamen Mahnungen und so, alle ignoriert worden. Bis eben jetzt wieder die Androhung einer Vollstreckung kam.

Abstreiten bezüglich des Erhaltes vom Bescheid geht nun nicht mehr. Ein neuer wird wohl dann auch nicht mehr kommen.
Hat sie denn noch eine Chance? Ich meine, wenn jetzt das Finanzamt sich meldet, wird sie wohl spätestens da auch zahlen müssen oder gibts da noch ein Mittelchen?

Danke


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#13: 01. Juli 2015, 13:22
Wenn sie eine eigene Wohnung hat, ist es zu spät. Die Bescheide sind rechtsgültig geworden. Wenn die neuen Bescheide bisher aber nicht weggeschmissen wurden, sondern nicht ankamen und nie darauf reagiert wurde, gibt es noch ein Mittelchen. Denn BS kann nicht nachweisen, dass die Bescheide angekommen sind. Dazu gibt es hier im Forum schon weitere Threads über das weitere Vorgehen.


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Re: Antwortschreiben vom Finanzamt
#14: 01. Juli 2015, 13:28
Nein, sie hat keine Eigene Wohnung. Sie wohnt mir Person A zusammen.
Das heißt also, das ein Bescheid den nächsten außer Kraft setzt?


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