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Autor Thema: nachträgliche befreiung? sinnvoll?  (Gelesen 3498 mal)

D
  • Beiträge: 4
nachträgliche befreiung? sinnvoll?
Autor: 14. Juni 2015, 14:39
Hallo,

da mein erster post gelöscht wurde versuche ich es nochmal. diesmal hoffentlich richtig!

Person A hat nochnie GEZ bezahlt und wohnt seit ca. 4 Jahren nicht mehr zuhause. Er hat zwar immer Briefe erhalten, diese aber ignoriert. Akutell belaufen sich seine Schulden auf: 355€
A hat eigendlich immer H4 als Aufstocker bekommen und nun bekommt er Bafög da er studiert. Leider war A ein bisschen faul und hat sie nie von den Gebühren befreien lassen. Nun will sich A um das Problem kümmern und hat schon einiges recherchiert. Viel gebracht hat ihm das nicht, da er keine klaren auskünfte bekommt. Einige leute sagen das er sich am besten garnicht nachträglich befreien lassen sollte.

Deswegen hofft A nun das ihr ihm weiterhelfen könnt. Wie sollte er nun vorgehen?

E: a hat leider nie widerspruch eingelegt und fragt sich jetzt was ich gegen den mahnbescheid machen kann.


http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/20150614145823nvwlc3zobf.jpg

Bitte!

Danke!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juni 2015, 19:08 von Decor«

  • Beiträge: 11
Re: nachträgliche befreiung? sinnvoll?
#1: 15. Juni 2015, 11:13
Hallo Decor, ich persönlich würde mich als Harz 4 oder Bafög Empfänger Rückwirkend befreien lassen, auch wenn ich mit kein Fan der örR bin.

Zitat
… die Beitragsbefreiung nach § 14 Abs. 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) durch Übermittlung der “Bescheinigungen über den Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio” in Kraft setzt und das sogar rückwirkend.


LG Anke


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G

Gast

Re: nachträgliche befreiung? sinnvoll?
#2: 15. Juni 2015, 20:08
Zitat
Ihre Mahnung vom 01.06.2015


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erwarte von Ihnen noch immer einen Aufhebungsbescheid. Wie Ihnen mit meinem Widerspruch vom 22.04.2015 bereits mitgeteilt, war ich zu jeder Zeit für die Sie versuchen eine Zahlung von Rundfunkbeiträgen von mir zu erwirken gem. § 4 RBStV von der Zahlung der Rundfunkbeiträge befreit. Die Dokumente, welche die Befreiungen bestätigten, habe ich Ihnen jeweils fristgemäß zugesandt.

Bitte setzen Sie mich darüber in Kenntnis, falls Ihnen für die Bearbeitung noch Unterlagen fehlen sollten und konkret welche Ihnen fehlen. In dem Fall werde ich mich bemühen noch einmal die Unterlagen ausgehändigt zu bekommen und Ihnen zusenden. Ich kann Ihnen bei Bedarf auch lückenlos die Bewilligungsbescheide von ALG II und BAFöG in Kopien zusenden.

Sollten sie weiterhin die befreiungsrelevanten Tatsachen ignorieren ziehe ich in Betracht Anzeigen gegen Sie einzureichen wegen diverser Straftaten gegen meine persönliche Freiheit sowie wegen Verstoßes gegen § 263 Abs. 1 StGB bzw. § 263 Abs. 3 Punkt 1 StGB.

Mit freundlichen Grüßen

A

... am besten ein Schreiben dieser Art per Einschreiben lossenden, sonst wird es wohl geschreddert ...  ;)


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Re: nachträgliche befreiung? sinnvoll?
#3: 15. Juni 2015, 20:17
aber Person A hat doch nie einen widerspruch abgeschickt?!


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G

Gast

Re: nachträgliche befreiung? sinnvoll?
#4: 15. Juni 2015, 20:27
Wir reden ja auch nicht von Dir, sondern von einer fiktiven Person A. Diese kann durchaus einen Widerspruch per Einfachbrief losgeschickt haben - vl. ist dieser Brief einfach nur auf dem Postwege oder bei Beitragsservice abhanden gekommen.  :D

Woran es gelegen haben könnte, wieso der WDR auf nichts von A eingeht, sondern eine Mahnung schickt, kann Person A eigentlich auch egal sein, solange A sich ihrer Sache sicher ist und jederzeit alle Bewilligungsbescheide vorlegen kann.


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Re: nachträgliche befreiung? sinnvoll?
#5: 15. Juni 2015, 21:37
oh, ich denke meine katze ist über die tastatur gelaufen. sry


okay halten das andere leute auch für sinnvoll wenn die Mahnung "verschwunden" ist?


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B
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Re: nachträgliche befreiung? sinnvoll?
#6: 16. Juni 2015, 12:35
Dieser Fall scheint meinem sehr ähnlich gelagert, da hier jedoch sehr "wischiwaschi" geredet wird ohne klare Aussagen, was ich sehr schade finde, kann ich aus diesem Thema nichts sinnvolles entnehmen.
schade.


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Re: nachträgliche befreiung? sinnvoll?
#7: 16. Juni 2015, 12:46
Was moechtest du denn wissen?

Wischiwaschi


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