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Autor Thema: Aktuelle Strategie? (2x Festsetzungsbescheid, 1x Mahnung)  (Gelesen 2142 mal)

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  • Beiträge: 13
Hallo Community,
ein bekannter von mir (nennen wir ihn "Person A") hat ein Problem mit dem Beitragsservice.

A wurde zwangsangemeldet und hat jetzt insgesamt 2x ein Festsetzungsbescheid bekommen + erste Mahnung. Auf den ersten Festsetzungsbescheid wurde nicht reagiert.

Jetzt überlegt A auf den zweiten Festsetzungsbescheid zu reagieren und einen Widerspruch einzulegen.

Erstes Problem dabei:

Das Bescheid ist am 15.05.2015 eingetroffen und auf dem Brief steht 01.05.2015. Laut Data Matrix wurde der Brief erst am 12.05.2015 frankiert. Hat man noch Zeit bis zum 12.06.2015 einen Widerspruch einzulegen?

Zweites Problem ist, dass Person A keine Lust auf Schufa Einträge hat. (Ein Fahrzeugleasing wird in Anspruch genommen.) Haben seine Sorgen einen Hintergrund oder ist es nichts mehr als heiße Luft?

Jetzt die dritte und letzte Frage... Die Person A kennt sich in dem Prozess überhaupt nicht aus und hat sehr wenig Zeit (siehe erste Frage warum) um sich durch die großen Mengen an Informationen durchzukämpfen. Gibt es einen Leitfaden für den gesamten Prozess und Vorlagen für den Widerspruch?

Ich bedanke mich für eure Hilfe!

Gruß,
Roflcopter


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2015, 18:46 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.892
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
MAHNUNG

A wurde zwangsangemeldet und hat jetzt insgesamt 2x ein Festsetzungsbescheid bekommen + erste Mahnung.
Auf den ersten Festsetzungsbescheid wurde nicht reagiert.
Sicher, dass das erste Schreiben tatsächlich ein offizieller Bescheid war...?  ;) ;)
Vielleicht sollte Person A die Mahnung, welche mglw. diesen vermeintlichen "Bescheid" betrifft, als Anlass nehmen, höflich nach dem zugehörigen Bescheid zu fragen... ;)
...um sozusagen eine zwangsläufige Einleitung der Vollstreckung ggf. noch vorab abzuwenden.

Siehe hierzu bitte Optionen "gegen" die Mahnung...
...ansatzweise bereits nachzulesen u.a. unter

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836

Jetzt überlegt A auf den zweiten Festsetzungsbescheid zu reagieren und einen Widerspruch einzulegen.
Vermutlich sinnvoll... ;)


FRISTEN

Das Bescheid ist am 15.05.2015 eingetroffen und auf dem Brief steht 01.05.2015. Laut Data Matrix wurde der Brief erst am 12.05.2015 frankiert. Hat man noch Zeit bis zum 12.06.2015 einen Widerspruch einzulegen?
Immer beachten, um nicht unnötig Panik zu schieben:
"Beitragsservice" datiert seine Briefe fast immer und mitunter recht deutlich zurück.
Ein fiktiv oder reell, leserlich oder unleserlich auf dem Brief oder dessen Umschlag angegebenes Datum ist weniger relevant.
Relevant ist das (im Zweifel durch den Absender nachzuweisende) Datum der *tatsächlichen* Zustellung = Bekanntgabe beim Empfänger ;)

Nicht der Empfänger, sondern die absendende Stelle muss im Zweifel nachweisen,
- dass und
- wann
der Bescheid zugestellt wurde...
...bei (üblicherweise) normalem Postversand faktisch nicht möglich ;)

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Vorsorglich sollte Person A also umgehend und vor allem auch nachweislich fristwahrend (Fax+Sendeprotokol) die entsprechenden Rechtsmittel einlegen.


ZWANGSVOLLSTRECKUNG

[...] Person A keine Lust auf Schufa Einträge hat. (Ein Fahrzeugleasing wird in Anspruch genommen.) Haben seine Sorgen einen Hintergrund oder ist es nichts mehr als heiße Luft?
Die Sorgen haben einen Hintergrund, denn bei Nichtreaktion wird zwangsläufig irgendwann die Zwangsvollstreckungg eingeleitet... allerdings könnte Person A dann immernoch "gütlich" an den Vollstrecker zahlen... jedoch wäre ja Nichtzahlung (auf quasi "legalem" Wege) das eigentliche Ziel.
Daher auch obige Optionen "gegen" die Mahnung... ;)


RECHTSWEG von WIDERSPRUCH/ KLAGE

Die Person A kennt sich in dem Prozess überhaupt nicht aus und hat sehr wenig Zeit (siehe erste Frage warum) um sich durch die großen Mengen an Informationen durchzukämpfen. Gibt es einen Leitfaden für den gesamten Prozess und Vorlagen für den Widerspruch?
Im Forum kann, darf und wird keine Rechtsberatung gegeben werden.

Bitte vor Erstellung neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen...

...sowie bitte auch noch eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Dort finden sich die entsprechenden Infos zum
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

...einschließlich Ausführungen zum Punkt
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

incl. Links zu diversen "Anregungen" ;)


Da diese allgemeinen Fragen bereits mehr als ausgiebig im Forum behandelt sind, Mehrfachdiskussionen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2015, 19:21 von Bürger«
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