MAHNUNGA wurde zwangsangemeldet und hat jetzt insgesamt 2x ein Festsetzungsbescheid bekommen + erste Mahnung.
Auf den ersten Festsetzungsbescheid wurde nicht reagiert.
Sicher, dass das erste Schreiben tatsächlich ein
offizieller Bescheid war...?

Vielleicht sollte Person A die
Mahnung, welche mglw. diesen vermeintlichen "Bescheid" betrifft, als Anlass nehmen, höflich nach dem
zugehörigen Bescheid zu fragen...

...um sozusagen eine zwangsläufige Einleitung der Vollstreckung ggf. noch vorab abzuwenden.
Siehe hierzu bitte
Optionen "gegen" die Mahnung...
...ansatzweise bereits nachzulesen u.a. unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRAhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836Jetzt überlegt A auf den zweiten Festsetzungsbescheid zu reagieren und einen Widerspruch einzulegen.
Vermutlich sinnvoll...

FRISTENDas Bescheid ist am 15.05.2015 eingetroffen und auf dem Brief steht 01.05.2015. Laut Data Matrix wurde der Brief erst am 12.05.2015 frankiert. Hat man noch Zeit bis zum 12.06.2015 einen Widerspruch einzulegen?
Immer beachten, um nicht unnötig Panik zu schieben:
"Beitragsservice" datiert seine Briefe fast immer und mitunter recht deutlich zurück.
Ein fiktiv oder reell, leserlich oder unleserlich auf dem Brief oder dessen Umschlag angegebenes Datum ist weniger relevant.
Relevant ist das (im Zweifel durch den Absender
nachzuweisende)
Datum der *tatsächlichen* Zustellung = Bekanntgabe beim Empfänger

Nicht der Empfänger, sondern die absendende Stelle muss im Zweifel nachweisen,
- dass und
- wann
der Bescheid zugestellt wurde...
...bei (üblicherweise) normalem Postversand faktisch nicht möglich
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisenwww.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.htmlVorsorglich sollte Person A also umgehend und vor allem auch nachweislich fristwahrend (Fax+Sendeprotokol) die entsprechenden Rechtsmittel einlegen.
ZWANGSVOLLSTRECKUNG[...] Person A keine Lust auf Schufa Einträge hat. (Ein Fahrzeugleasing wird in Anspruch genommen.) Haben seine Sorgen einen Hintergrund oder ist es nichts mehr als heiße Luft?
Die Sorgen haben einen Hintergrund, denn bei Nichtreaktion wird zwangsläufig irgendwann die Zwangsvollstreckungg eingeleitet... allerdings könnte Person A dann immernoch "gütlich" an den Vollstrecker zahlen... jedoch wäre ja Nichtzahlung (auf quasi "legalem" Wege) das eigentliche Ziel.
Daher auch obige Optionen "gegen" die Mahnung...

RECHTSWEG von WIDERSPRUCH/ KLAGEDie Person A kennt sich in dem Prozess überhaupt nicht aus und hat sehr wenig Zeit (siehe erste Frage warum) um sich durch die großen Mengen an Informationen durchzukämpfen. Gibt es einen Leitfaden für den gesamten Prozess und Vorlagen für den Widerspruch?
Im Forum kann, darf und wird keine Rechtsberatung gegeben werden.
Bitte vor Erstellung neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die
Suchfunktion des Forums nutzen...
...sowie bitte auch noch eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlDort finden sich die entsprechenden Infos zum
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html...einschließlich Ausführungen zum Punkt
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421incl. Links zu diversen "Anregungen"
Da diese allgemeinen Fragen bereits mehr als ausgiebig im Forum behandelt sind, Mehrfachdiskussionen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.