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ARD Beitragsservice meldet sich wieder mit einer Zahlungsanforderung

Begonnen von metalbau, 22. Juni 2015, 21:16

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metalbau

nachdem Person A eine Zwangsvollstreckung durch die lokale Stadtkasse kassieren musste, schickt die BS einem Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge".

Person A fragt: Ist das Verfahren jetzt in den Händen der gersetzlichen Vorstrecker oder ist die BS wieder zuständig?

Darf Person A endlich klagen?

Original im Anhang

Roggi

Es geht von vorne los. Die Zwangsvollstreckung ist vorbei, die nächsten Beiträge werden fällig. Klagen kann man gegen dieses neue Schreiben nicht. Erst wenn der nächste Festsetzungsbescheid kommt muss Widerspruch eingelegt werden, nur gegen abgelehnte Widerspruchsbescheide kann man klagen.