Guten Tag zusammen,
leider konnte ich keine definitiven Antworten finden, deswegen stelle ich meine Frage zu folgendem hypothetischen Fall:
Angenommen, Person A hat noch vor seinem 18. Lebensjahr dem TV & Radio in Deutschland abgeschworen und besitzt seit über 10 Jahren keine direkten Empfangsgeräte mehr. Weltliche Nachrichten werden ausschließlich über das Internet in englischer Sprache konsumiert.
Person A wurden bis vor kurzem
keine Briefe nachweislich zugestellt, entsprechend hat Person A nie auf etwas reagieren können.
Person A ist 2012 nach Bayern gezogen.
Würde Person A einen
Brief vom GV (inkl. Postübergabeurkunde) erhalten, der beispielsweise folgenden Inhalt hätte, wäre Person A mehr als Überrascht.
Förmliche Zustellung mit Postübergabeurkunde
Ladung zur Vermögensauskunft
Hinweisblatt
BR Vollstreckungsersuchen
Was ist in diesem Fall der Unterschied zwischen offenen Beträgen unter und über 500EUR? Selbst wenn Person A zahlen wollen würde, geht kein klarer Betrag aus dem Anschreiben hervor.
499 + zuzüglich weiterer Zinsen und Kosten... in Höhe von 99Cent?
Wie setzt sich der Betrag von den ursprünglichen 463,52EUR zu den 499EUR zusammen?Auch verliert ein GV mit einer googlemail-Adresse gleich jedweden Respekt
Wie könnte Person A in diesem Fall reagieren?Person A plant dieses Anschreiben
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren"Erinnerung gemäß § 766 ZPO" (Beispiel)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996inkl. einer Ausgabe des
Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministeriuman den GV als Einschreiben zurück zu schicken.
Es ist relativ schwer, überall auf aktuellem Stand zu bleiben.
Gibt es neue Erkenntnisse die eingebaut werden können?Vielen Dank im Voraus!