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Autor Thema: Mahnung trotz 3 Widersprüchen...  (Gelesen 2823 mal)

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Mahnung trotz 3 Widersprüchen...
Autor: 04. Juni 2015, 14:26
Hallo,

Person A hat zwischen dem 01.01.2014 und 31.12.2014 wie gewohnt etliche Bettelbriefe vom Beitragsservice bekommen.
Zusätzlich kamen in der Zeit auch drei Bescheide bei ihm an, worauf er jedes mal fristgerecht Widerspruch eingelegt hat.

Auf keinen dieser Widersprüche kam jemals ein Widerspruchsbescheid bei Person A an. Stattdessen hatte Person A heute eine Mahnung mit Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen im Briefkasten.

Frage 1: Da sich behaupten lässt, dass mit Absicht keine Widerspruchsbescheide zu Person A geschickt wurden, ist Person A jetzt etwas verunsichert, da er der Auffassung ist, dass eine Mahnung mit Vollstreckungsandrohung ohne Widerspruchsbescheide nicht rechtmäßig ist.

Frage2: Da Person A keinen erneuten Widerspruch auf eine Mahnung schicken kann, fragt er sich nun, was er jetzt machen soll.



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Re: Mahnung trotz 3 Widersprüchen...
#1: 04. Juni 2015, 18:26
Genau das soll die Mahnung bewirken: iritieren. Nicht mehr und nicht weniger. Schau schon mal ins Board "Vollstreckungen des Rundfunkbeitrags". Da kannst Du wahrscheinlich schon Beispiele finden, die weiter fortgeschritten sind.
Da das Thema hier schon mehr als einmal behandelt worden ist, wird dieser Thread der Übersichtlichkeit geschlossen und demnächst gelöscht.
seppl/Mod


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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