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Autor Thema: Vollstreckung in Zahlen (Brandenburg) - (Stand 20.05.2015)  (Gelesen 12709 mal)

I
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Ich habe hier heute einen kleinen Leckerbissen geangelt. Im Anhang findet ihr die "wahrscheinlich" offiziellen Zahlen der "GEZ", die die Vollstreckungen in Brandenburg betreffen. Es handelt sich um einen Brief (E-Mail) von öffentlicher Stelle an Vollstreckungsorgane im Land Brandenburg. An welche Behörden es direkt ging und von wem es verschickt wurde, habe ich "unsichtbar" gemacht, denn wenn der Datenschutz schon nicht von den "GEZ-Männekieken" geachtet wird, will ich mich dennoch daran halten  ;) ; wenigstens halbwegs  ;)
Es geht hier im Übrigen nur um die Direktanmeldungen, also jene, die sich nicht aus freien Stücken zur Mitgliedschaft entschieden haben.
Interessant auf Seite 2 ist, dass die arme GEZ aufgrund der noch immer sehr hohen Nichtzahler-Zahl von Verständigungsproblemen ausgeht. Is klar - ich lache später  ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2015, 00:15 von seppl«

S
  • Beiträge: 550
In der Mehrbelastung für die Vollstreckungsbehörden sehe ich eine Chance, vielleicht sollten die sich an den Lokführern orientieren ;)


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Weiter so!!!


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Ja, ich setze auch auf die Mehrbelastung, denn wenn die in naher Zukunft in eine absolute Überlastung wechselt, werden auch die sich wehren. Ich denke mal, den meisten VS-Behörden hängen die VS-Anträge der GEZ schon gewaltig zum Halse raus. Dies freut mich natürlich sehr  >:D


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Na die GEZ gibt offen zu, dass der RBStV einen weiteren Punkt, welcher als Grundlage für den Vertrag herangezogen wurde, herausgestrichen hat.
Sehr nützlich diese zwei Zettel bei der Gerichtsverhandlung vorzulegen...

Das habe ich bereits angemotzt: der so gehasste Aufwand der früher bei den GEZ-Schnüfflern war ist halt nun auf die Vollstreckungsorgane verlagert worden. Die Verwaltungsgerichte profitieren natürlich, weil alle die warum auch immer keine Klage einreichten, mit den Zwangsvollstreckungen zum AG und nicht VG gehen...


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Na die GEZ gibt offen zu, dass der RBStV einen weiteren Punkt, welcher als Grundlage für den Vertrag herangezogen wurde, herausgestrichen hat.
Was genau meinst du? Das mit dem Meldedatenabgleich?
Die Zettel kannst du gern bei deiner Verhandlung vorlegen.... von mir hast du die aber nicht  ;) 8)


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Gast

Sehr nützlich diese zwei Zettel bei der Gerichtsverhandlung vorzulegen...

Wenn nicht einmal eine zum Thema brandaktuelle abgabenrechtlich aufgearbeitete Informationsbroschüre von aufgestellten Wirtschaftsweisen vom Bundesfinanzamt Anklang bei den Richtern und Richterinnen an den diversen VGen findet (übrigens aus dem perfiden Grund, weil sie es einfach nicht wollen!), dann wird ein zweiseitiger anonymisierter Schriebs mit unbekannter Herkunft ganz sicher auch nicht viel Eindruck schinden.  :(

Evt. auch Schuss nach hinten ...  :police:


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Sollte es für eine Verhandlung wichtig werden, sende ich es gerne blitzeblank per Post an den "Interessierten" zu, so dass das Gericht die "Erleuchtung" bekommt  ;)


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Interessant auf Seite 2 ist, dass die arme GEZ aufgrund der noch immer sehr hohen Nichtzahler-Zahl von Verständigungsproblemen ausgeht. Is klar - ich lache später  ;D

Das finde ich auch lustig, weil der Beitragsservice nicht einmal in Betracht zieht, dass die Bürger diese Zahlung als Ungerechtigkeit empfinden!

Logisch das es dann zu Sprachproblemen führt, wenn die Nichtzahler dem Beitragsservice erklärt, dass dieser Zwangsbeitrag nicht gezahlt wird, weil er verfassungswidrig ist. Und der Beitragsservice darauf antwortet: " Was haben Sie gesagt, ich kann Sie nicht verstehen."


In dem Schreiben hört es sich für den Lesenden auch so an, als hätten die armen Rundfunkanstalten keine andere Möglichkeit, wie zwangsanzumelden, den Bürger zu drangsalieren und zu vollstrecken. Die Rundfunkanstalten würden gern dem Bürger den Zwangsbeitrag erlassen, aber sie müssen leider vom Gesetz her die Gelder eintreiben. Da merkt man wieder wie mies und verlogen der Verein ist.


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Aus dem o.g. Infoschreiben:
Zitat
Viele Personen haben nach Informationen des Rundfunk Berlin-Brandenburg auf mehrfache Klärungsschreiben des Beitragsservices bisher nicht reagiert. In diesen Fällen sind die Rundfunkanstalten verpflichtet, diese Personen auf Basis der gesetzlichen Vermutung (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 RBStV) für den Rundfunkbeitrag anzumelden ("Direktanmeldung"). Die gesetzliche Anmeldung durch die Rundfunkanstalten erfolgt somit ohne aktive Mitwirkung der Angeschriebenen.
Neben der gesetzlichen Vermutung der Wohnungsinhaberschaft wird aber, um eine Beitragszahlung rechtfertigen zu können auch noch vermutet, dass der Direktangemeldete entweder

- Eine Singlewohnung bewohnt (statistische Wahrscheinlichkeit: ca.37% (https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/05/PD14_185_122.html)
oder
- In einem Haushalt wohnt, in dem noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. (statistische Wahrscheinlichkeit: sehr gering, da ja die meisten Haushalte zahlen)

Die statistische Wahrscheinlichkeit der gesetzlichen Vermutung ist sehr hoch, jedoch bezieht sich die Vermutung auf die Inhaberschaft der Wohnung und beinhaltet nicht die Beitragspflicht! Die Zusatzvermutungen sind unbegründet, statistisch eher unwahrscheinlich und stillschweigend vorausgesetzt.

Soweit sachlich gesehen.

Der Beitragsservice geht aber unausgesprochen 100%ig davon aus, dass jeder Nichtmelder ein "Drückeberger" oder "Schwarzseher" ist. Das kann man den Vollzugsbehörden aber so nicht sagen, wenn man seriös wirken will. Ausserdem gerät man in Erklärungsnot, warum denn die Zahl der Widerständler ansteigt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2015, 10:26 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
  • Beiträge: 3.997
Aus dem Schreiben geht nicht die ganze Zahl hervor. Dadurch, dass die Beiträge ein wiederkehrendes Ereignis sind, würden so gesehen auch die Vollstreckungen wiederkehrende Ereignisse sein.

Das dürfte aber aktuell noch nicht der Fall sein, weil durch den Rückstau zunächst nur jeweils die ersten "Bescheide" in die Vollstreckung gegeben werden. So das diese Zahlen dort zum größten Teil zusammen addiert werden müssen.

Und noch eine weitere Zahl wäre zu prüfen. Die Summe, sofern alles unterschiedliche Einwohner seien, über die Monate in Brandenburg von
4.908 das erscheint jedoch gegenüber der Aussage, dass monatlich 60.000 in die Vollstreckung geben werden doch zu wenig.

BundeslandEinwohner 2013Hochrechnung0,2 % ermittelt durch Daten Brandenburg
Nordrhein-Westfalen17.571.86035.1440,20
Bayern12.604.24025.2080,20
Baden-Württemberg10.631.28021.2630,20
Niedersachsen7.790.56015.5810,20
Hessen6.045.43012.0910,20
Sachsen4.046.3908.0930,20
Rheinland-Pfalz3.994.3707.9890,20
Berlin3.421.8306.8440,20
Schleswig-Holstein2.815.9605.6320,20
Brandenburg2.449.1904.9080,20
Sachsen-Anhalt2.244.5804.4890,20
Thüringen2.160.8404.3220,20
Hamburg1.746.3403.4930,20
Mecklenburg-Vorpommern1.596.5103.1930,20
Saarland9907201.9810,20
Bremen6573901.3150,20
80.767.490161.545
würden also 0,2 % Einwohner, aber nicht Haushalte, der Bevölkerung zu Grunde gelegt dann sollte es minimal 161.545 Vollstreckungsersuchen geben, wobei die Aussage das es monatlich 60.000 seien nahelegen würde, das der Widerstand in anderen Bundesländern dann deutlich größer ist, oder doch recht unterschiedlich schnell je Bundesland gearbeitet wird.
Also keine einheitliche Abarbeitung erfolgt.

Oder aber, dass dieser Teil nur so wie rot markeirt nur die Zahl aus den Direktanmeldungen wäre.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2015, 11:06 von PersonX«

 
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