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Autor Thema: Merkwürdiges Schreiben als Antwort auf Widerspruch erhalten  (Gelesen 4624 mal)

S
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Hallo,

Person A hat am 25.02.2015 per Einschreiben einen Widerspruch gegen einen erhaltenen Festsetzungsbescheid an den Beitragsservice gesendet und im Widerspruch auch eine Frist gesetzt, in der geantwortet werden soll, sonst würde automatisch dem Widerspruch statt gegeben. :-D Man muss ja ein bisschen Druck machen ;-)

Ebenso wurde von Person A im Widerspruchsschreiben darauf hingewiesen, dass man eine individuelle Antwort wünscht, d.h. dass auf alle Punkte ausführlich eingegangen wird und man kein automatisches Standard-Schreiben erhalten möchte.

Es tat und tat sich nichts. Irgendwann gab es fürs nächste Quartal einen weiteren Festsetzungsbescheid, dem erneut widersprochen wurde. Hier wurde jedoch nur auf den vorherigen Widerspruch verwiesen, um nicht noch mal alle Punkte nennen zu müssen.

Nun hat Person A nach knapp 3 Monaten endlich eine Antwort erhalten, die nicht zu verstehen ist :-D Es ist steht nur Bla-Bla-Bla drin. Es sind alles nur fertige Textbausteine! Das lustige ist, dass dort Textbausteine enthalten sind, die sich auf Punkte des Widerspruches beziehen, die aber nirgendwo im Widerspruch stehen, d.h. man hat hier vorsorglich ein Standard-Schreiben erstellt, was in deren Hoffnung alle Punkte aller Widerspruchsschreiben abdecken soll, oder wie? z.B. wurde nie auf die Schriftgröße der Belehrung im Widerspruch eingegangen :D

Das merkwürdige ist nun, dass es ein normales Schreiben ist. Man widerspricht weder dem Widerspruch, noch gibt man ihm statt. Auch ist das Ende des Schreibens sehr merkwürdig, da man hier total beiläufig schreibt "Achja, übrigens ist noch ein bisschen Geld offen. Vielleicht haben Sie irgendwann mal Zeit und Lust das vielleicht zu bezahlen" ?!?! Wieso steht da keine knallharte Forderung mit Fristsetzung bevor man weitere Schritte einleitet? Schließlich hat man ja schon im Festsetzungsbescheid der Person A mit weiteren Konsequenzen gedroht.

Wie ist nun dieses Wischi-Waschi-Schreiben zu verstehen? Versucht der Beitragsservice nun doch erst mal die Füße still zu halten, um nicht noch mehr Vollstreckungen einzuleiten, die nach hinten los gehen?

Viele Grüße


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ohne die Angaben, das eine Sache als erledigt oder abgefunden betrachtet wird, sind diese Schreiben quasi die
Standardantwort -> so gesehen eine Art Rückmeldung dass ein Widerspruch erhalten wurde. -> keine Reaktion nötig.

Wenn das fiktive Schreiben richtig verstanden wird, und zu dem keine weitere Rechtsbelehrung enthält, dann wäre eine weitere Reaktion nicht nötig.

Einer Person A steht es frei, dennoch ein Fax zu senden, und zu erklären, das dieses Schreiben keine Abhilfe im Widerspruchsverfahren da stellt.

Was jedoch verwunderlich wäre, ist das Datum, dass ein Schreiben welches wahrscheinlich am 25.02. versand wurde, erst am 27.03. angekommen sein soll. Nun ja langer Postweg.

Bitte nicht falsch verstehen. ->  Einschreiben mit Rückschein können dazu führen, dass eine Frist abläuft. Falls die Einschreiben nicht rechtzeitig ankommen. Deshalb besser per Fax senden. Und in keinem Fall sollte, wenn ein Schreiben mit Einschreiben gesendet werden sollte, dass Emfangsdatum eines Bescheids angeben werden, denn im Zweifel muss die Behörde dieses Datum bennen und nachweisen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2015, 14:57 von PersonX«

S
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Person A wird natürlich erst mal nichts weiter unternehmen. Ist wie gesagt nur verwundert über so ein sinnloses Schreiben, aus dem nichts weiter hervorgeht und erhofft sich nun, dass man also erstmal keine weiteren Maßnahmen befürchten muss.

Einschreiben mit Rückschein hat Person A natürlich nur dann gemacht, wenn noch genügend Zeit für Fristen war. Der zweite Widerspruch wurde jedoch nur als normaler Brief versendet und kam erstaunlicherweise an, denn Person A glaubt, dass das genannte Datum sich auf den zweiten Widerspruch des zweiten Bescheides bezieht, in dem ja seitens Person A nur auf den ersten Widerspruch verwiesen wurde und dem zweiten Bescheid ebenfalls widersprochen wurde.

Laut theoretischen Überprüfungen seitens Person A könnte bei so einem fiktiven Fall in der Tat ein zweiter Widerspruch vom 27.03.2015 datiert sein. Müsste dann aber einige Tage später erst beim Beitragsservice eingetroffen sein.


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Ich möchte folgendes vortragen,

Person A erhält einen Festsetzungsbescheid.( voll von Formfehlern)
Diesem wird fristgerecht widersprochen.
Person A erhält einige Wochen später erneut einen F-Bescheid.(voll von Formfehlern)
Auch diesem wurde, mit gleichem Schreiben, erneut widersprochen.
Nun erhält A wieder keine Antwort auf die Widersprüche sondern eine Mahnung.


Also ehrlich...mal ganz ehrlich...diese Art u. Weise dürfte doch niemals vor einem Gericht bestand haben. So agiert doch keine Behörde bzw. eine im Auftrag agierende Behörde/Körperschaft/Firma. Die Nicht-Bearbeitung ist doch illegitim oder? Eine erneute Stellungnahme von Person A scheint unnötig und unverhältnismäßig oder? Zumal A nach Treu u. Glauben und unter Berücksichtigung der "Verkehrssitte" davon ausgehen darf, dass der im Namen der Landesrundfunkanstalten agierende Beitragsservice auch -nach welchem Gesetz auch immer- alle Schreiben angemessen beantwortet und beantworten muss.  Zumal Bescheide auch nur in einem bestimmten Verfahren erstellt und bearbeitet werden können/ dürfen.  Eine willkürliche Vorgehensweise scheint mir zumindest verfahrensbehindernd. Eine andere Vorgehensweise  als vorgeschrieben bedarf doch sicher der Zustimmung aller Beteiligten? !


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motte

Wenn das fiktive Schreiben richtig verstanden wird, und zu dem keine weitere Rechtsbelehrung enthält, dann wäre eine weitere Reaktion nicht nötig.

Das Schreiben besteht aus 3 Seiten. Steht auf der 3. Seite nichts von Rechts(mittel)belehrung?



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Eine fiktive Seite 3 wurde nicht ersichtlich in diesem Fall eingestellt, insofern kann das nicht beurteilt werden.


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Wenn das fiktive Schreiben richtig verstanden wird, und zu dem keine weitere Rechtsbelehrung enthält, dann wäre eine weitere Reaktion nicht nötig.

Das Schreiben besteht aus 3 Seiten. Steht auf der 3. Seite nichts von Rechts(mittel)belehrung?

Versteh ich nicht! Was interessiert die Anzahl der Seiten?

Seite 1 = Sehr geehrter Herr..... blablabla...MfG Südwestrundfunk

Seite 2 = Rechtsbehelf

Seite 3 = Überweisungsträger

Dem Bescheid wurde ganz normal ordnungsgemäß und fristgerecht widersprochen. Diese worden aber nie beantwortet/bearbeitet.

Ergo muss hier wohl nicht mehr drauf reagiert werden. Die Frage ist nur, wird dann das Prozedere mit GV, Eidesstattliche V usw. aufgerollt und ist dies dann überhaupt möglich, da ja bereits im Vorfeld die hier beschriebenen "Verfahrensfehler"  begangen wurden.

Geht mir das ganze auf'n Sack! Diese ewige Suche nach der Nadel im Heuhaufen.


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@PillePlutonium
die Antworten wegen der Seitenzahl und der Rechtsbelehrung beziehen sich auf das fiktive sichtbare Schreiben ganz oben, nicht auf das fiktive Schreiben
Zitat
Person A erhält einen Festsetzungsbescheid.( voll von Formfehlern)
 


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Gast

Hallo PillePlutonium.

Deine Wut ist nachvollziehbar. Auch mir ist diese Verfahrensweise aus einem anderen fiktiven Fall bekannt. Auch in mir schlummert seit dem Erhalt einer Mahnung - die wegen der Formulierungen offensichtlich eine Nötigung darstellt - eine abgrundtiefe Abneigung (um es nicht Wut zu nennen). Es ist also davon auszugehen, dass dieser Umgang der übliche ist, der bei fiktiven Beitragsbanausen an den Tag gelegt wird. Leider scheinen sich die diversen Staatsanwaltschaften beim Einreichen einer Strafanzeige genauso gerne die Scheuklappen aufzusetzen wie die Richter an den diversen VGen, die über Klagen in dieser Sache zu befinden haben (zumindest laut Rechtsmittelbelehrungen der Widerspruchsbescheide).

Es ist umso wichtiger die eigene Wut auf den vermeintlichen Gläubiger - also die fordernde LRA - zu konzentrieren: Im Falle eines Rechtsstreits oder beim Stellen einer Strafanzeige das Tun und Machen bzw. treffender das 'Tun und Lassen' dieses Vereins nur der LRA ankreiden, denn diese ist dafür verantwortlich!!


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Auf Seite 3 stehen Daten zum Beitragskonto (Nr, Adresse, Zahlungsrythmus, nächste Fälligkeit und Kontostand)


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Das schreiben kann man ignorieren, denn...

- Es ist ein nichtssagender, unvollständiger Bittbrief der absolut nicht auf ALLE Fragen im Widerspruch eingeht und somit keine Klärung verursacht. Daher würde im nächsten Schritt der Widerspruchsbescheid kommen worauf geklagt würde.

Eine Person X ist mittlerweile über dieses 3 Wochen Zeitraum hinaus und erwartet auch keine Antwort mehr auf den Widerspruch...klingt erstmal toll. Würde jetzt noch was rein flattern müsste man von vorne Anfangen.

- Zwangsvollstreckung oder ähnliches, bedarf einen Widerspruchsbescheid
- Widerspruchsbescheid, wäre ungültig weil außerhalb der Frist??? (Weiß da gerad einer was drüber), und müsse erneut widersprochen werden?
- Bescheid erzeugt einen weiteren Widerspruch
- Infobriefe werden ignoriert

Person X fühlt sich erstmal entlastet.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

 
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