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Autor Thema: Pfändungsankündigung  (Gelesen 22618 mal)

k
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Pfändungsankündigung
Autor: 25. Mai 2015, 16:57
Hallo zusammen,

Person1 hatte bis lang keine Berührungspunkte mit dem BS gehabt und muss auch sagen das Person1 KEIN einzigen Brief von denen Erhalten habe   :P

Seid April 2015 hat Person1 eine Pfändungsankündigung bekommen (siehe Link)
Daraufhin hat Person1 die Pfändungsankündigung zurückgewiesen und bekam eine komische Antwort.

Leider kann Person1 sich nicht mehr weiter helfen und hoffe ihr könnt Person1 Tipps geben wie diese auf das jetzige Schreiben reagieren soll

Danke im Voraus

Hier der Link da die Datei zu groß ist

https://drive.google.com/file/d/0B6hM8PFbE-wBNXVSdDlWOXdZZVk/view?usp=sharing

Anm. Mod seppl: Link wurde aktualisiert


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g
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Re: Pfändungsankündigung
#1: 26. Mai 2015, 00:20
hai,
der obige Link beinhaltet den Schriftverkehr - im eigenen Interesse sollte noch der Name bei der Antwort seitens der Stadt M an den sehr geehrten Herrn ......    anonymisiert werden...

ansonsten: wie absurd! aus den Schreiben geht klar der falsche Gläubiger hervor und die Beamtin agiert von der Argumentation wie eine Angestelte des BS...   hilfreich wäre ggf. wenn sich eine Person1 das orginale Vollstreckungs-ersuchen mal zeigen lässt.  wenn da nicht wdr drauf ist wäre das rechtlich nicht haltbar.


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Re: Pfändungsankündigung
#2: 26. Mai 2015, 01:37
Person1 hatte bis lang keine Berührungspunkte mit dem BS gehabt und muss auch sagen das Person1 KEIN einzigen Brief von denen Erhalten habe   :P

Warum steht das eigentlich in dem Zurückweisungsschreiben nicht drin? Das ist doch wichtig! Die Vollstreckung ist wegen nicht vollzogener Verwaltungsakte (Beitragsbescheide) nicht durchführbar.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

1
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Re: Pfändungsankündigung
#3: 26. Mai 2015, 07:11
Die Benennung des Gläubigers ... Ein "Beitragsservice" kann doch nicht Gläubiger sein... (-:

näheres Vorgehen hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584


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k
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Re: Pfändungsankündigung
#4: 26. Mai 2015, 20:52
Ich habe die Datei etwas überarbeitet und div. Namen gelöscht und erneut hoch geladen.

Hier der link

https://drive.google.com/file/d/0B6hM8PFbE-wBNXVSdDlWOXdZZVk/view?usp=sharing

Person1 möchte auf das Schreiben  vom 11.05.2015 reagieren, und bittet die Stadt M um Akteneinsicht nach §760
Da Person1 berufstätig ist, bittet sie die Stadt um Kopien in Papier oder Digitaler Form.

Was würden ihr an dem Schreiben von Person1 ergänzen/verbessern?

Danke Vorab für eure Unterstützung
________________________________________________________________
Ihr Schreiben vom 11.05.2015
Zeichen:  XXXXXXXXXX



Sehr geehrter Herr XXXXXX,

Ihr Schreiben vom 11.05.2015 ist bei mir eingegangen, dieses habe ich zur Kenntnis
genommen.
Ich wiederhole nochmal:
Ich bin zahlungswillig und auch zahlungsfähig, allerdings nur auf der Basis von Recht
und Gesetz.


Zunächst erbitte ich die Aktenansicht zu dem Zeichen:  XXXXXXXX
Und berufe mich auf folgenden Punkt:

Zivilprozessordnung
§ 760 Akteneinsicht; Aktenabschrift
Jeder Person, die bei dem Vollstreckungsverfahren beteiligt ist, muss auf Begehren Einsicht der Akten des Gerichtsvollziehers gestattet und Abschrift einzelner Aktenstücke erteilt werden. Werden die Akten des Gerichtsvollziehers elektronisch geführt, erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht durch Erteilung von Ausdrucken, durch Übermittlung von elektronischen Dokumenten oder durch Wiedergabe auf einem Bildschirm; dies gilt auch für die nach § 885a Absatz 2 Satz 2 elektronisch gespeicherten Dateien.


Weiterhin möchte ich anmerken, dass der Rundfunksstaatsvertrag ein *VERTRAG* zwischen Bundesländern und Rundfunkanstalten ist. Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig. Ich bin kein Vertragspartner des sog. "Rundfunksstaatsvertrages", damit bin ich kein Vertragspartner und damit unterliege ich keinerlei Pflichten aus diesem Vertrag. Ihre Forderung gegen mich ist daher nichtig."

Des Weiteren möchte ich mitteilen das ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung ist, jede Mahnung und Schriftverkehr ist nichtig. Ich betone nochmal, dass ich bis zum heutigen Tag keinen einzigen Brief und kein Festsetzungsbescheid von dem „Gläubiger“ erhalten habe.

?
In dem Schreiben vom  21.04.2015 gibt Frau XXXX als Gläubiger den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an, der Beitragsservice kann jedoch laut
LG Tübingen, 19.05.2014 - 5 T 81/14 kein Gläubiger sein.
       
Weiterhin verweise ich Sie darauf, dass Sie gegen §5 + 7 VwVfG verstoßen haben und einer Firma ARD ZDF Deutschlandradio Amtshilfe erteilten.

Ich bitte Sie, mir alle Aktenabschriften zu dem Zeichen:  XXXXX schnellstmöglich zur Verfügung zur stellen, gerne auch Digital per Email an XXX@XXX.XXX

Sollten Sie bis dahin die Sachlage nochmal geprüft haben und festgestellt haben, dass die Forderung seitens des „Gläubigers“ nichtig ist, bitte ich um Einstellung des Verfahrens gegen meine Person.


Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen


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Re: Pfändungsankündigung
#5: 26. Mai 2015, 20:59
.....allerdings nur auf der Basis von Recht und Gesetz......
 ....bitte ich um Einstellung des ....
Meine ehrliche Meinung...: Zu viel "Geschwafel"

Zunächst erbitte ich die Aktenansicht zu dem Zeichen: 
"was soll das bringen"

Für die Forderung gibt es ganz eindeutig keine Rechtsgrundlage .. fertig.


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Re: Pfändungsankündigung
#6: 26. Mai 2015, 21:03


Zunächst erbitte ich die Aktenansicht zu dem Zeichen: 
"was soll das bringen"

Für die Forderung gibt es ganz eindeutig keine Rechtsgrundlage .. fertig.

wie würdest du das freundlicherweise dem GV verklickern das für die Forderungen keine Rechtsgrundlage existiert? Hast du da ein Tipp ohne jetzt Romane zu schreiben


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Re: Pfändungsankündigung
#7: 26. Mai 2015, 21:09


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Re: Pfändungsankündigung
#8: 26. Mai 2015, 22:10
hatte ich schon gepostet ...
nochmal hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584

Hilf mir mal bitte das etwas zu verstehen,
du schreibst:

Da dem Vollstreckungsersuchen der/die Leistungsbescheid(e) nicht beigefügt werden und auch keine konkreten Angaben zur Zustellung derselben gemacht werden, das/die Fälligkeitstdat(um/en) nicht benannt werden, die Mahnung(en) nicht beigefügt sind und auch die Zahlungsfrist(en) auf die Zahlungserinnerungen (Mahnung(en)) nicht genannt werden, ist es Ihnen nicht möglich, die Vollstreckungsvoraussetzungen zu prüfen. Allein auf Grund der Bescheinigung der Vollstreckbarkeit ist eine vollständige Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen nicht möglich.

ist das eine Annahme oder woher weiß Person1 das der GV die aufgeführten Unterlagen nicht zur Verführung hat?

Sorry für die dumme frage  :o


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Re: Pfändungsankündigung
#9: 26. Mai 2015, 22:17
Das erste Schreiben ist für den Vollstrecker ( dieser erkennt evtl. seinen Fehler..und lässt die
Finger davon und gibt das dem Beitragsservice zurück).
Wenn dieser (Vollstrecker) verklagt wird ...hat er das Kostenrisiko
( siehe Forum ...schon vorgekommen..gepfändetes geld wurde zurückerstattet... Gerichtskosten trug Vollstrecker
war eine Sache Verwaltungsgericht - finde es jetzt nicht..)

Vollstrecker macht weiter: Die Erinnerung ist Gerichtskostenfrei.

Das behauptet Person X in dieser fiktiven Situation genauso, wie der Vollstrecker behauptet
es existiert ein vollstreckbarer Verwaltungsakt (-:
Spätestens bei der Erinnerung stellt sich heraus ( Rundfunkanstalt muss dem Gericht darlegen... das die behaupteten Darlegungen "falsch" sind) ob der Vollstrecker (bzw. Rundfunkanstalt) damit durch kommt ..oder eben nicht.
Schon die Nennung des "falschen" Gläubigers von der Stadt Minden .........(-:
Beziehungsweise besser formuliert:
Ein nicht rechtsfähiger -Beitragsservice- kann nicht Gläubiger eines Rundfunkbeitrages sein.

Das Amtshilfeersuchen des Beitragsservice erfolgt elektronisch .... meistens liegt da nichts bei was beiliegen müsste ...


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Re: Pfändungsankündigung
#10: 26. Mai 2015, 22:33
danke dir.

Person1 wird jetzt das Schreiben so ansetzen und auf die Antwort warten.

Person1 hofft das die Stadt erst mal ruhe gibt und die Vollstreckung fallen lässt.



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Re: Pfändungsankündigung
#11: 03. Juni 2015, 07:19
Guten Morgen,

gestern bekam Person1 eine Antwort auf dessen Schreiben, siehe Anhang.
Anscheinende lässt die Stadt Minden nicht locker von der Amtshilfeersuchen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Leider bin ich nicht so im Bilde und kann Person1 keinen Rat für weitere Schritte geben.
Was könntet ihr Person1 auf dem Weg geben?

Danke vorab an alle


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Re: Pfändungsankündigung
#12: 03. Juni 2015, 09:03
benannter Gläubiger..ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
kann doch kein Gläubiger eines Rundfunkbeitrages sein....
Im Falle von konkreten Vollstreckungshandlungen ( Termin zur Abgabe Vermögensauskunft)
steht der Rechtsbehelf der Erinnerung (Amtsgericht) offen.
Es wird gepokert..... das "Schuldner" sich einchüchtern lässt....und zahlt.


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Re: Pfändungsankündigung
#13: 03. Juni 2015, 10:47
Um die Antwort der Person 1 an die Stadt etwas zu salzen, ist es möglich einen Hinweis auf den §263 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html im Zusammenhang mit der nicht-Rechtsfähigkeit von Beitragsservice zu geben. Natürlich nur um dem armen Beamten von der Stadt zu helfen... Oder gelten hier andere Paragraphen, wenn jemand im Dienst solche Machenschaften betreifen würde?


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Re: Pfändungsankündigung
#14: 04. Juni 2015, 09:21
Im Falle von konkreten Vollstreckungshandlungen ( Termin zur Abgabe Vermögensauskunft)
steht der Rechtsbehelf der Erinnerung (Amtsgericht) offen.
Es wird gepokert..... das "Schuldner" sich einchüchtern lässt....und zahlt.

Hallo 12121212,
wenn ich dich richtig verstehe, dein Rat an Person1 ist also eine Erinnerung beim Amtsgericht gegen den GV der Stadt zu stellen


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