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Autor Thema: Finanzbehörde Hamburg Vollstreckungsankündigung Zahlungsaufforderung v. Pfändung  (Gelesen 24430 mal)

L
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Wie soll Person X weiter reagieren?
Man könnte die Kasse.HH darauf hinweisen, dass die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckungen nicht vorliegen - am besten direkt persönlich vorstellig werden und Zeugen mitnehmen. Freundlich und dezidiert vortragen.


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