"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hamburg
Finanzbehörde Hamburg Vollstreckungsankündigung Zahlungsaufforderung v. Pfändung
KnutK:
Moin!
Ich habe eine kleine Frage.
In Hamburg beruft sich die Kasse.Hamburg bei der Pfändung auf den § 35 HmbVwVG i.V.m. §§ 309 ff. AO.
Was hat die AO damit zu tun?
Denn:
Abgabenordnung (AO)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Es ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union anwendbar.
(2) Für die Realsteuern gelten, soweit ihre Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist, die folgenden Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend:
1.
die Vorschriften des Ersten, Zweiten und Vierten Abschnitts des Ersten Teils
(Anwendungsbereich, Steuerliche Begriffsbestimmungen, Steuergeheimnis),
2.
die Vorschriften des Zweiten Teils
(Steuerschuldrecht),
3.
die Vorschriften des Dritten Teils mit Ausnahme der §§ 82 bis 84
(Allgemeine Verfahrensvorschriften),
4.
die Vorschriften des Vierten Teils
(Durchführung der Besteuerung),
5.
die Vorschriften des Fünften Teils
(Erhebungsverfahren),
6.
die §§ 351 und 361 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3,
7.
die Vorschriften des Achten Teils
(Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren).
(3) Auf steuerliche Nebenleistungen sind die Vorschriften dieses Gesetzes vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union sinngemäß anwendbar. Der Dritte bis Sechste Abschnitt des Vierten Teils gilt jedoch nur, soweit dies besonders bestimmt wird.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__1.html
ZusatzrenteHaetteIchAuchG:
Vielleicht findest Du hier Antworten?
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/ oder im dortigen Forum
Ohne es genau zu lesen und zu verstehen, wirst Du leider nicht herumkommen.
Nichtgucker:
@ Knut
Bring' am Donnerstag, 28.04.16, zum Runden Tisch http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18071.0.html Deine Unterlagen mit. Vielleicht ist wieder RA Thorsten Bölck da, der dann einen Blick darauf werfen kann.
KnutK:
Ja, mache ich.
Ach übrigens: Das mit der AO würde bekräftigen was ich irgendwo gelesen habe... Die Finanzbehörde (Kasse.Hamburg) darf eigenmächtig (ohne Gerichtsbeschluss) nur Steuern pfänden.
Wenn das tatsächlich so ist... -ich glaube aber kaum, dass ich der erste Hamburger bin, der darüber gestolpert ist.
HamburgerJurist_vs_NDR:
Person M wird am Donnerstag, 28.04.2016, auch beim Runden Tisch in Altona dabei sein und ist sowohl Verwaltungsrechtler als auch Steuerrechtler. Ein AKTIVER Mitstreiter mehr beim Runden Tisch.
UND KEINE Panik!! Solange das Vollstreckungsersuchen noch beim zuständigen SB (Forderungsmanagement Team K43) liegt, und nicht beim Vollstreckungsaußendienst (Team K 452), ist noch einiges möglich. UND: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es wieder heraus." Freundlich sein und schleimen, besonders bei den hübschen Bürobienen, die dort arbeiten ;)
Person M hat seit April 2015 mit der Kasse.Hamburg zu tun und "fetzt" sich seitdem mit dem obersten NDR-Justitiar. Die Schriftsätze umfassen mindestens 15 Seiten (Rechtsprechung, Literatur, auch Sekundärliteratur). Als Feedback vom NDR kommen maximal 8 Seiten und NUR Textbausteine. Es macht zurzeit richtig Spaß und ist so unterhaltsam, weil die Argumentation des NDR immer widersprüchlicher wird.
Mal schauen, wie lange die Kasse.Hamburg noch stillhält und dem juristischen Geplänkel noch zusieht.
Grüße aus Barmbek-Nord
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