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Feine Post - OGV - Zwangsvollstreckung

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Pseudologe:
Hallo allerseits, - ich bin der Neue.

Ich habe mich schon ein wenig eingelesen, werde allerdings in diesem Verwirrspiel nicht wirklich schlau. Nicht dass ich besonders stupide wäre, - aber ich habe im Allgemeinen und Speziellen doch eine eher ausgeprägte Abneigung gegen Juristerei und damit verbundene Spitzfindigkeiten. Okay, ich habe auch schon eine EA ohne Anwalt durchbekommen... - aber das ist ein anderer Fall.  ;)

Also. Eine mir vollig unbekannte Person, nennen wir sie "Person X", von der ich annehmen muss, das sie nur in meinem Hirn existiert, bekam im Traum feine Post. Diese Zettel waren in einem weißen normalen Briefumschlag, und sehen denen sehr ähnlich, welche ich hier mal posten will. Leider sind einige Stellen schwarz, aber ihr wisst ja, - die NSA und so weiter. Naja.

Person X hat möglicherweise:

1. monatlichen GEZ-Spam mit der Schneckenpost bekommen (und diesen ungelesen in der Rundablage entsorgt);

oder

2. niemals nicht irgendwelche Zettel oder Papierchen von denen erhalten;

Auf jeden Fall hat besagte Phantasieperson X niemals auch nur einen €umel an die GEZ oder deren Nachfolger abgedrückt. Sie hat auch auf kein Schreiben je reagiert - da wir ja nicht wissen ob sie je welche erhalten hat.

Im PDF fehlt eine "Rechtsgrundlage" die zwar auf Seite 2 der Traumpost vom MDR (oder dessen Einzugsladen) für die Rückseite angekündigt war, aber offensichtlich mit weißer Farbe oder Geheimtinte gedruckt wurde - welche Person X nicht in der Lage ist zu lesen.   ::) :o

Person X versicherte mir, sie habe nicht vor ohne weiteres "Demokratieabgaben" zu zahlen, nur aufgrund solch eines Schriebses.

Meine Fragen im Auftrage dieser ominösen subversiven herbeihalluzinierten Person X sind:

Sind diese Schreiben formal und formell in Ordnung, oder beanstandbar?
Wie wäre der optimale Umgang damit um die Forderung abzuwehren?

Die Schreiben sind hier (mal auf meinem Space hochgeladen, da größer als erlaubt): http://responsic.de/traumpost1.pdf


Beste Grüße - nun wieder im eigenen Körper,
Pseudologe

anna log:
Aus dem Vollstreckungsersuchen ist im Schreiben der OVG plötzlich vom Vollstreckungsauftrag zu lesen. Zwischen Ersuchen und Auftrag liegen Welten. Vrgl: §§ 4 und 5 Sächsvwvg.

Hier zum Nachlesen: http://brueggen-ra.de/pdf/S%E4chsVR_S%E4chsVwVG.pdf

Kleiner Rat eines Nachbarn: Die OVG ist sehr übezeugt von ihrem Tun. Notier genau, was sie äußert, bestenfalls unter Zeugen.

PersonX:
Der erste Weg ist der mit einem Zeugen zu der OVG zu gehen.
Dort Einblick in die Akte nehmen und erklären das bisher von diesem vermeintlichen Gläubiger keine Post bei einer Person A eingegangen ist.
Das Ganze ganz freundlich und jeden Punkt und Antwort in ein Protokoll auf nehmen.

Der GV wird wahrscheinlich erklären, das alles Rechtens ist. In diesem Fall sollte der GV direkt aufgefordert werden seiner Prüfpflicht nach zu kommen. Der GV möchte doch bitte den Titel in Kopie sowie seiner Zustellungsnachweis vorlegen. Eine Person A kann dazu auch gleich erklären das es keine Titel gibt. Eine Behauptung eines Versandes irgendwelcher Schreiben in einer Auflistung kann die Voraussetzung eines Titels samt Zustellungsnachweis nicht ersetzen. Normal müsste der GV diesen Sachverhalt als Einwand nach ZPO paragraph 766 werten und das Ganze an das Gericht zurück geben.
Aber wahrscheinlich bringt das beim GV nichts, möglicherweise wird dieser Stur und erklärt das alles richtig sei und fordert die Abgabe einer Vermögensauskunft, wo natürlich auch ein Titel vorhanden sein müsste. Egal wie es ausgeht, es gibt sicher eine Beschwerdestelle, wo quasi gegen den Umgang seitens des GV vorgegangen werden könnte. Zudem gibt es die Möglichkeit als Person Vollstreckungserinnerung nach 766 ZPO beim Vollstreckungsgericht einzureichen. Dort würde ebenfalls erklärt das es keinen Titel gibt und das zudem keine Titel zugestellt wurden.

12121212:
Loser Zettel an der Tür vom Obergerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584

Pseudologe:
Vielen Dank für die guten Antworten.

Leider hatte Person A sehr wenig Zeit um sich hier aktiver zu beteiligen und eher schon einen "Mucks" zu geben.

Eben war A bei der OGV, sie zeigte sich freundlich distanziert, ist aber mit "solchen Fällen" offensichtlich bestens vertraut, und ging weder auf seine Anfrage betreffs des Titels ein (das oben verlinkte Schreiben wäre der Titel), noch wollte sie sich zu Zustellungsnachweisen äußern - das wäre dann Sache des Gerichts.

Sie verlegte den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft einige Tage in die Zukunft, unter der Aussage, dass eine Einrede nach 766 ZPO die Abgabe der Vermögensauskunft nicht hemme oder aussetze, oder verschieben könne.

Wie ist hiergegen - falls der Termin ohne gerichtlichen Beschluß heranrückt- vorzugehen?

Gut, das Gericht hat heute noch 'ne Weile offen, - Person A verfasst jetzt mal einen Schriebs. :)

Vielen Dank nochmals.

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