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Autor Thema: Nicht erhaltene gerichtliche Verfügung  (Gelesen 1045 mal)

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Nicht erhaltene gerichtliche Verfügung
Autor: 17. Mai 2015, 17:22
Hallo,

nehmen wir an, dass Mr. X vor einer Woche eine "Erinnerung an die Stellungnahme zur gerichtlichen Verfügung vom..." (Klage gegen Rundfunkgebühr natürlich) erhalten hat. Dummerweise kam X diese Verfügung nie im Briefkasten von X an! Also tut er das einzig mögliche: Einschreiben ans VG "Leider habe ich diese Verfügung nicht erhalten und bitte um eine Zweitausfertigung".

Meine Frage hierzu: Wie lange soll X dem Gericht Zeit geben, bevor er seinerseits ein Erinnerungsschreiben schickt? Denn X will ja keine Nachteile haben!

Ciao,
       der ewige Nichtgucker und Nichthörer


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