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Autor Thema: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos  (Gelesen 68076 mal)

d
  • Beiträge: 17
Klage bzw. Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wurde nun vom Gericht abgelehnt. Dementsprechend sind sämtlichen Kosten der Verfahrens + Rundfunkbeitrag nun von PersonA zu bezahlen....toll gelaufen -_-

Ich habe viele Dinge versucht die hier standen, mehrfach auf diverse dinge hingewiesen aber nichts hat geholfen. Entweder melden sich hier größtenteils die bei denen es geklappt hat, dies ist ein sehr geringer teil oder bei denjenigen kommt eventuell auch noch was oder es war alles humbuck, kA...

Person A wird sich dem mangels weiterer Kraft und Rechtsschutzversicherung und dem daraus resultierenden finanziellem Risiko nun beugen (müssen)...


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Wie jetzt, keine Revision, keine Möglichkeit, auf Urteile höherer Instanzen zu warten? Welches waren deine Klageargumente, wie das Urteil?


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J
  • Beiträge: 70
Zitat
Welches waren deine Klageargumente, wie das Urteil?
ja, das würde mich auch sehr interessieren.

Dieses Forum kann leider keine Garantien auf Verfolgungsschutz übernehmen. Hier treffen sich Gleichgesinnte, die der Staatswillkür die Stirn bieten, und sich nicht alles unterjubeln lassen wollen. Dabei wird irgendwann mal jemand klagen müssen, damit das ganze Gesetz vom BGH für nichtig erklärt wird.

Sinnvoll scheint es zu sein, die Zahlung so weit wie nur irgend möglich hinauszuzögern, denn es könnte durchaus sein (aus Erfahrungen der Vergangenheit), daß das BGH nach seinem Urteil einen Bestandsschutz für bereits geleistete Zahlungen dem ÖR zuspricht, und dieser die zu Unrecht von den Bürgern geleisteten Zahlungen einbehält.

Dabei würde es den ÖR auch nicht interessieren, daß sie bei "Zahlungen unter Vorbehalt" auf diese Rückzahlung hinweisen.

Diejenigen, die nicht gezahlt haben, müssen dann nichts mehr befürchten, weil durch dieses Urteil die Rechtsgrundlage für eine weitere Strafverfolgung fehlt, und auch nichts mehr zahlen.


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Grüße
Jannimann
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Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

 
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