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Autor Thema: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos  (Gelesen 68075 mal)

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ich bin mir ziemlich sicher, dass es vorliegend nicht um einen Gerichtsvollzieher vom Amtsgericht geht, sondern um eine Vollstreckungsankündigung der Stadt, diematrix sollte, wenn keine Bescheide nachweislich erhalten wurden, mal hier nachschauen: http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

d
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Zitat
Nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Punkt 1 NVwVG darf eine Vollstreckung erst beginnen, wenn ein Verwaltungsakt vorliegt, durch den die Schuldnerin oder der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist (Leistungsbescheid). Ein Verwaltungsakt (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 35 VwVfG) wird nach § 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 43 VwVfG erst durch Bekanntgabe (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 41 VwVfG) wirksam.

Ist nicht genau das jetzt geschehen, indem dem die Schreiben der GEZ von der Stadt per Mail zugestellt worden? Intuitiv würde ich ja sagen, die GEZ muss die nachweislich zustellen und der Stadt diese Nachweise zustellen, aber ich finde keine rechtlichen Grundlagen dazu?!


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Siehe hier:
hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.msg92306.html#msg92306


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T
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gibt es schon was neues zu berichten?


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d
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Nach der letzten Mail vor zwei Wochen, mit dem nochmaligen Hinweiß das nachträglich von der Stadt zugesendet Stücke des Beitragsservice "unwirksam" sind, weil immer noch der Zustellungsnachweiß fehlt und in auch sonst Fristen abgelaufen wären auf die nun nicht mehr angemessen reagiert werden könnte, kam bis jetzt noch nichts.

Ich rechne aber ehrlich gesagt damit, dass dann als nächstes die Aufforderung zur Vermögensauskunft kommt? Was macht Person A, wenn sie sich eifnach weigern an den Artikel xy zu halten, dass die Verwaltungsbehörde die Zustellung der Schreiben nachweißen muss, bevor es überhaupt weiter gehen darf?!?


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Das ist wirklich eine sehr gute und interessante Frage...


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abzocke1

Ich rechne aber ehrlich gesagt damit, dass dann als nächstes die Aufforderung zur Vermögensauskunft kommt? Was macht Person A, wenn sie sich eifnach weigern an den Artikel xy zu halten, dass die Verwaltungsbehörde die Zustellung der Schreiben nachweißen muss, bevor es überhaupt weiter gehen darf?!?

auch das dürfen die nicht , ich habe hier ein ak Urteil meine Güte ,
seltsamerweise werden hier solche Urteile die erst 4 Wochen alt sind verheimlicht
ihr seit hier doch alle selber GEZ Schwergen und versucht mit Euer Art und Weise die Leser immer werter einzuschüchtern


ich bin hier weg aus dem schrott Forum wir für die GEZ


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2015, 00:56 von Bürger«

d
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Das sie es nicht dürfen war garnicht die Frage, sondern was tun wenn sie es versuchen?! Immerhin drohen sie auch mit diversen anderen Dingen ohne richtige Grundlagen...

Bis heute ist noch nichts gekommen, ich warte weiter "gespannt"...und ja ich wünschte es wäre ein Fake und man bräuchte sich nicht diverse Feierabende und Wochenenden über mögliche Kosequenzen und Gegenmaßnahmen den Kopf zerbrechen...!  >:(


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So herzlichen Glückwunsch!! Seit mind. letzte Woche Freitag ist das Konto gesperrt bzw. gepfändet OHNE! das Person A vorher eine Info oder sonstiges erhalten hätte! Kann mir eienr sagen was man der Bank erzählen soll bzw. was die vorliegen haben müssen für sowas!?!

Das ist genau das was ich sagen, von wegen "die dürfen das nicht", alles schön und gut, aber sie machen es trotzdem und was kann man dagegen tun!?!



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Die Bank weigert sich die Sperrung aufzuhebn udn verweist auf das von der Stadt zugestellt Schriftstück (Pfändungs- und Einziehungsverfügung). Leider nicht Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und damit leider keine Notwendigkeit von einem Richter inkl richtigem Anschreiben/Titel unterschirben zu sein?

http://www.juraforum.de/lexikon/kontopfaendung#Aufhebung_der_Kontosperre

Zusätzlich ist ein falsches Konto angegeben, allerdings dahinter " o.a. Konten, was oder andere Konten bedeuten KÖNNTE....

Ist die Pfändung damit nichtig?!?

"Ist eine Pfändungsverfügung fehlerhaft oder nichtig, so hat die Vollstreckungsbehörde einem Einspruch im Sinne des § 347 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO des Vollstreckungsschuldners grundsätzlich abzuhelfen."

http://www.frag-einen-anwalt.de/Pfaendungs-und-Einziehungsverfuegung---f213210.html

Das Schreiben hat den Stempeler der Sadt und eine Unterschift die man nicht lesen kann (nur Nachname) und "Im Auftrag" davor...



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abzocke1

app eine Anzeige lohnt immer auch wenn diese erst mal als aussichtslos erscheinen mag ist es zumindest erst mal Akten kundig , diese Anzeige muß nur glaubwürdig sein und sich gegen eine natürliche  Person z.b. richten, z.b. Gerichtsvollzieher und wenn mehrere so eine Anzeige Erstatten sich die Anzeigen häufen wird es sehr unangenehm eines Tages für die Betreiber werden der Zwangs Abgabe.

 wenn die Polizei sich weigert und meint nicht zuständig zu sein eine Anzeige aufzunehmen,  macht man diese selber schriftlich und reicht diese Anzeige per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax an dem Staatsanwalt ein,
die Polizei ist aber per Gesetz verpflichtet Anzeigen aufzunehmen so fern die glaubwürdig ist .


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So herzlichen Glückwunsch!! Seit mind. letzte Woche Freitag ist das Konto gesperrt bzw. gepfändet OHNE! das Person A vorher eine Info oder sonstiges erhalten hätte! Kann mir eienr sagen was man der Bank erzählen soll bzw. was die vorliegen haben müssen für sowas!?!
Hallo,

vermutlich hat niemand Person A glauben schenken wollen, daß sie überhaupt keinen Bescheid bekommen haben will.




Zusätzlich ist ein falsches Konto angegeben, allerdings dahinter " o.a. Konten, was oder andere Konten bedeuten KÖNNTE....

Ist die Pfändung damit nichtig?!?

"Ist eine Pfändungsverfügung fehlerhaft oder nichtig, so hat die Vollstreckungsbehörde einem Einspruch im Sinne des § 347 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO des Vollstreckungsschuldners grundsätzlich abzuhelfen."

http://www.frag-einen-anwalt.de/Pfaendungs-und-Einziehungsverfuegung---f213210.html

Das Schreiben hat den Stempeler der Sadt und eine Unterschift die man nicht lesen kann (nur Nachname) und "Im Auftrag" davor...
in diesem Fall sollte die Bank das Konto freigeben, wie hat die Stadt eigentlich das Konto von Person A ermittelt?


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Jannimann
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Die Bank behauptet einfach "das kommt von der Stadt, die dürfen das, alles ok so" - also genau wie die Stadt das bei der "GEZ" macht..... :( >:(

Zitat
wie hat die Stadt eigentlich das Konto von Person A ermittelt?

Das ist ja der geilste an der ganze Geschichte! Die Kontonummer (auf dem Schreiben an die Bank und mich) stimmt nicht (letzten 4 Ziffern sind falsch)....komisch aber auch, gell?!? Sind das nicht genau die letzten vier die immer **** sind wenn man irgendwo bei einer Bestellung oder sonst wo einer Übersicht sieht?!  :P Ich vermute also, sie waren aufgrund dessen, dass das ganze überhaupt keine rechtliche Grundlage hat garnicht in der Lage das Konto zu erfragen und haben die letzten 4 Ziffern einfach geraten....und jetzt kommts. Hinter der Nummer steht dann
Zitat
o.a. Konten
! Was wohl soviel wie oder ähnlichen Konten heißen soll.

Auf diesen Einwand, dass es ja wohl auf so einem Schreiben nicht einfach sein kann dass ich eine falsche Kontonummer angebe und mit diesem einfachen Zusatz dann quasi einen Persilschein habe, wollte die Bank auch nicht eingehen?! UNGLAUBLICH!

Letztendlich habe ich nun eine separierung des Betrags und damit wieder Freigabe des Kontos erwirkt, aber das Geld wird in 2 Wochen trotzdem überwiesen. Habe Klage und Rechtsschutz sowie sofortige Aufhebung des ganzen beim Gericht eingereicht mit einer ersten groben Schilderung des ganzen Ablaufs und hoffe nun, dass wir doch noch in einem Rechtsstaat leben....

PS: Gibt es keine Möglichkeit ältere Beiträge zu editieren? :/ Ich würde gern den Titel oder zumindest den Anfangspost ZWECKS ÜBERSICHTLICHKEIT editieren, damit anderen immer den aktuellen Status genauer erkennen können.


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Die Bank behauptet einfach "das kommt von der Stadt, die dürfen das, alles ok so" - also genau wie die Stadt das bei der "GEZ" macht..... :( >:(
naja, wenn die Bank einen Vollstreckungsbescheid von der Stadt vorliegen hat, müssen sie das wohl so machen, die Stadt verfügt vermutlich über das Hoheitsrecht so etwas zu erlassen. Etwas fremd ist mir nur die Situation, daß gleich das ganze Konto gesperrt wird. Damit wird der gemeine Bürger handlungsunfähig...




Zitat
Zitat
wie hat die Stadt eigentlich das Konto von Person A ermittelt?

Ich vermute also, sie waren aufgrund dessen, dass das ganze überhaupt keine rechtliche Grundlage hat garnicht in der Lage das Konto zu erfragen und haben die letzten 4 Ziffern einfach geraten....und jetzt kommts. Hinter der Nummer steht dann
Zitat
o.a. Konten
! Was wohl soviel wie oder ähnlichen Konten heißen soll.
wie haben die denn die Mailadresse von Person A erfahren? Vielleicht hat die Stadt einfach nur gegooglet ;), um etwas herauszufinden? NSA und BKA lassen grüßen...




Zitat
Auf diesen Einwand, dass es ja wohl auf so einem Schreiben nicht einfach sein kann dass ich eine falsche Kontonummer angebe und mit diesem einfachen Zusatz dann quasi einen Persilschein habe, wollte die Bank auch nicht eingehen?! UNGLAUBLICH!
sie haben nicht einfach nur das Konto mit einem Bann versehen, sondern das Konto von Person A. Und bei Name und Anschrift haben sie wohl eine Übereinstimmung gefunden...


Auf jeden Fall ist es sehr merkwürdig, daß bei Person A ansatzlos gepfändet wurde, wo andere Gerichtsvollzieher ihren Kunden erst mal eine Aufwartung machen. Diese Vorgehensweise erscheint seltsam fremd, zumal die Möglichkeit zur Zahlungsverweigerung damit defakto ausgehebelt wird, so daß hier mal ein Gericht angesprochen werden sollte. Leider entstehen dabei u. U. unnötige Kosten.

Vielleicht liegen zu diesem Fall noch andere unbekannte Erkenntnisse vor, vermutlich wird Person A aber nicht um einen Rechtsstreit herumkommen, wenn sie diesem Wahnsinn Einhalt gebieten will.


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