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Autor Thema: Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos  (Gelesen 68005 mal)

d
  • Beiträge: 17
Edit "Bürger:
Beitrag muss noch angepasst werden!
Bitte immer und überall im Forum den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


Edit "seppl": Beitrag wurde anonymisiert


Hallo zusammen,
tut mir leid wenn ich den 1000. Thread aufmache aber ich bin einfach etwas mit der Masse an Information und Links überfordert und weiß nicht wo ich anfangen soll bzw. verstehe auch nur die hälfte...   :-\

Der Beitragsservice/GEZ schrieb eine fiktive Person A seit 2003 mit dem üblichen blabla an, worauf sie nie reagiert hatte inkl automatische Anmeldung, Mahnung, Festsetzungsbescheid etc...dann folge Mitte April eine "Pfändungsankündigung" der Stadt.  ALLES wurde bzw. wird bisher ohne Einschreiben zugestellt, so dass meiner BESCHEIDENEN Meinung nach nichts rechtskräftig zugestellt worden ist!?!

Auf die Pfändungsankündigung hat Person A dann nach kurzem einlesen dann doch mal folgend reagiert:

Zitat
"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ihre Pfändungsankündigung vom 17.04.2015 erhalten (Zeichen....) und kann diese nicht nachvollziehen, da ich mit dem genannten Gläubiger keinen Vertrag geschlossen, noch einen einzigen Brief, Rechnung oder Mahnung dazu erhalten habe.

Ich nehme an, dass der Gläubiger ihnen dies (Vertrag, nachweislich zugestellter Schriftverkehr) schriftlich und rechtssicher als Nachweiß zur Verfügung gestellt hat? Wenn ja würde ich diese Nachweiße gerne schriftlich zur Verfügung gestellt bekommen.

Zusätzlich würde ich gerne wissen, was die rechtlichen Vorrausetzungen dafür sind, das sie die Vollstreckung/Pfändung durchführen dürfen bzw. jmd eine Vollstreckung durch sie durchführen/beauftragen kann? Auch hier hätte ich gerne entsprechende Nachweiße.

Der Pfändungsankündigung wiederspreche ich aus oben genannten Gründen hiermit also erstmal und bitte Sie diese vorerst aufzuheben bis alle Punkte geklärt sind.

Bitte informieren sie mich über das weitere Vorgehen.

Vielen Dank für ihre Hilfe
xxx

Darauf kam diese Antwort der Stadt:

Zitat
Sehr geehrte....

die Vollstreckung wird ausgesetzt.

Nach Prüfung der Angelegenheit werden wir unaufgefordert auf Sie zurück kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
xxx

Nun kam das Schreiben des Beitragsservice...

 

...das für mich so aussieht als ob sie versuchen Person A direkt den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem sie viele Fragen die im Internet so als "Argumente" kusieren schon in vorhinein beantworten wollen, z.B. die Sache mit dem Vertrag etc...scheinbar haben mittlerweile aus den ganzen Anfragen auch gelernt und versuchen das ganze nun auch direkt abzukürzen?!

Ebenfalls wird behauptet eine Zustellung wäre nach x automatisch Rechtskräftig etc...ist dem so? Oo Das kann doch nicht sein das man sowas einfach zu 100% als zugestellt betrachtet UND DAS RECHTENS!?! oO

Was sollte Person A nun antworten bzw. was sollte sie tun?!? :( Die Stadt hat bis jetzt nicht mehr geschrieben, inkl der Forderungen von Person A nach nachweißen und Grundlagen(s.o)! Eigentlich hätte sich Person A drauf vorbereitet sie verweisen mich auf den angeblichen Vertrag? und dann hätte A drauf hingewiesen dass ein Vertrag unterzeichnet sein muss etc. pp. und dann im Anschluss das dieser angeblicher Vertrag die Kompetenzen der Länder überschreitet vllt mit Verweiß aufs Thübinger Urteil ?(http://www.maras-welt.de/2014/11/05/endlich-erstes-gerichtsurteil-zur-gez-zwangsvollstreckung/)

Ich habe auch etwas gehört von einer Klage die man für 100-150€ einreichen kann bzw. dann muss?, wozu Person A durchaus gewillt sein würde!

Danke für jegliche Hilfe(stellung)!! :-[


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2015, 11:50 von seppl«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Das Schreiben ist rechtlich irrelevant. Nur zum Abheften und nicht weiter darauf eingehen.

Wie die Vollstreckungsstelle schon mitteilte, werden die sich wieder melden. Das Schreiben ist dann ernstzunehmen.

Um welches Bundesland soll es sich in diesem fiktiven Fall handeln? Der Beitrag wird nach Auskunft in das passende Board (Vollstreckungen/ Bundesland) verschoben.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

d
  • Beiträge: 17
Edit "seppl": Beitrag wurde anonymisiert

Ich weiß auch garnicht so recht gibt es überhaupt eine Chance zumindest die Pfändungsankündigung jetzt noch abzuwenden, an wen müsste sich Person A da wenden? Wiedersprochen hatte sie ja schon, allerdings nicht mit dem Verweiß auf

Zitat
"Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
und/oder
Zitat
Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO)

Sollte Person A das (bei der Stadt?!) tun oder muss/soll A dies noch tun?!

Wird mittelfristig nur übrig bleiben zu zahlen und gleichzeitig gegen DAS GESETZ zu klagen (was bisher bei allen entweder abgeschmettert wurde oder noch läuft?). Spirch die GEZ kann sich leider auf ein Gesetz stützen und damit sind uns erstmal die Hände gebunden und Person A muss gegen dieses Gesetz vorgehen?

PS: Land=Niedersachsen

Aber woher nimmt Person A die Sicherheit, dass Sie nicht unternehmen muss und nicht demnächst der Pfänder vor der Tür steht? Die Frage bei der Stadt welche Gegebenheiten gegeben sein müssen bzw. wer eine Volstrekcung in Auftrag geben kann wurden ja bis jetzt nicht beantwortet...A will sich nicht hinlegen und nachher war zumindest das doch alle "rechtens" wenn auch Mafiamethoden...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2015, 12:10 von seppl«

S
  • Beiträge: 2.177
§41 Abs. 2 VwVfG:

Zitat
2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Es sind keine Sendungen zurückgekommen? Das behauptet eine vermeintliche Behörde, die ständig den Empfang von Schreiben leugnet: soll das begründen, dass es keinen Zweifel gibt und daher sie nichts nachzuweisen hat?


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Da sich die Fälle häufen wo die eingelegte Erinnerung beim Amtsgericht wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfniss abgeschmettert
wird. Erst bei konkreter Vollstreckungsmaßnahme mit der Erinnerung darauf  reagieren.

In fiktiven Fällen wie den hier besprochenen trifft das ebenfalls zu.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ( Rechtsbehelf= Erinnerung) sind:
- Abgabe Vermögensverzeichnis ( Vorladung dazu erhalten)
- Eintrag Schuldnerverzeichnis ( Eintragungsanordnung)
- Haftbefehl ergangen zur zwangsweisen Abgabe des Vermögensverzeichnisses
- Durchsuchungsbeschluss ausgestellt ( keine Vorankündigung....Erinnerung ...schwierig .. da zu spät... um die Durchsuchung zu verhindern..)
- Gegenstände gepfändet
- bei Drittschuldnern Pfändungsverfügung ( Konto,Arbeitgeber...usw..)
- Zwangshypothek
- Zwangsversteigerung

Die hier häufig verwendete Vorlage der Erinnerung immer anpassen an die konkrete Vollstreckungsmaßnahme
( bei jeder einzelnen ... dann wieder erneut Erinnerung dagegen einlegen..)
Beispiel:
- Abgabe Vermögensverzeichnis ( Vorladung dazu erhalten)
....wird beantragt das festgestellt wird, das die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorliegt.

Nichts angreifen ( zb. Eintragungsanordnung) was nicht "ansteht..."

.............................................
Solange keine Vorladung zur Abgabe des Vermögensverzeichnisse (1.Maßnahme) vorliegt .... ruhig abwarten.
Durch Schreiben von Geldeintreibern ( werde Sie aufsuchen ... etc...) nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Ohne Durchsuchungsbeschluss hat der Vollstrecker in der Wohnung nichts zu suchen.
Es wird auch keine Wohnung ohne Durchsuchungsbeschluss zwangsweise geöffnet.
Den Beschluss muss der Gläubiger bei Gericht beantragen und dem Vollstrecker ca 150 € vorschießen für den Schlosser.
Erst wenn ich als Gläubiger merke der Schuldner drückt sich mit allen Mitteln das Vermögensverzeichniss abzugeben, Haftbefehl läuft ins leere ( Schuldner macht Katz/Maus Spiel) erst dann .. würde ich den GV den Beschluss besorgen und die 150 € vorstrecken .. ( ausser ich weiß ... bei dem scheint nichts zu holen zu sein.... ausser Spesen nichts gewesen...dann erspar ich mir das ... und probiere es in 2 Jahren nochmal)

......................................................................

Wenn es an der Tür klingelt.... Guten Tag ich komme "Wegen Geld.."
Reaktion: Guten Tag .... ich kümmer mich drum .... einen schönen Tag noch. (-:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2015, 18:10 von 12121212«

a

abzocke1

ich  habe heute auch so einen Berief erhalten und soll meine gesamte Rente 500 €  an das ARD/ZDF
abgeben sonst droht man mir mit einem Gerichtsvollzieher und Gefängnis,
was sind das hier für  Methoden (3. Recht ?)
 
das heißt das ich keine Miete mehr zahlen kann kein Strom meine Wohnung gar  verlieren werde wegen der GEZ II nun .
ich bin nicht verpflichtet nur wegen der GEZ II jetzt Sozial Empfänger zu werden lehne das ab denn für meine Rente habe ich eingezahlt .
einen  GEZ Bescheid habe ich nicht erhalten .

in Deutschland  macht man offenbar "Jagt auf das Existenz Minimum"  was  Gesetzlich geschützt ist ,
nach meinen Einkommensverhältnissen wurde ich nie gefragt von der GEZ II ,
es kamen ca.  4 Droh- Briefe mit den ich nichts anfangen konnte ,
habe weder was bei der Firma ARD/ZDF Services bestellt  und  keine Vereinbarung abgeschlossen.

ich bestelle und kaufe nur Sachen die ich mir finanziell leisten kann ,
die GEZ 2 Zwangsabgabe habe ich nicht bestellt und  kann diese mir finanziell auch nicht leisten

soll ich jetzt eine Bank  oder Sparkasse überfallen damit ich die GEZ 500 € bezalhen kann ?

PS muss man nun damit  rechnen  das in Deutschland wieder Lager eingeführt werden für die, die GEZ nicht zahlen  "wollen oder nicht können"  und deswegen auch die  Wohnung  verlieren  können ?

 Haftbefehl läuft ?  Schuldner so langsam bekomme ich hier Angst in diesem Land Deutschland leben zu müssen .


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2015, 22:48 von abzocke1«

k
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Ich würde auch gern ne Bank überfallen, aber im Ernst: überleg mal, ob es für dich sinnvoll wär, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten, bei 500 Euro Rente können sie dir gar nichts !


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Übe dich auch in den Dingen, an denen du verzweifelst ( Marc Aurel, 121 - 180 )

p
  • Beiträge: 647
Genau,

Wenn kein KFZ verhanden ist, ist es auch gut.
Die Wertsachen die in der Wohnung sind, schriftlich
An jemanden verkaufen und ein Zettel drauf kleben
das diese Gegenstände nur leihweise da stehen und
den Eigentümer angeben.

An Deiner Stelle hätte ich keine Eidestadtlicheversicherung
abgegeben. Ein P Konto ist ein muss.

Dann will ich mal sehen das die einen Rentner einsperren wegen
solidarischen Tv Beitrag. Das wäre ein Skandal Deutschland weit.
Wäre auch ratsam alles auf Video aufzuzeichnen und ins Internet
zu stellen. Presse wird da wohl nicht mit ziehen...

Wie gesagt das würde ich so tun, weil so eine Situation ist in
meinen Augen ein Freischein. Hier könnte man das neue Gesicht
des Parasiten der Demokratie zeigen.

Ein Verlauf der Sache bei YouTube wäre eigentlich sehr interessant.

Wie Erfolg und lass Dich nicht zum zahlen zwingen.

Gruß


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d
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Zitat von: Sophia.Orthoi
Es sind keine Sendungen zurückgekommen? Das behauptet eine vermeintliche Behörde, die ständig den Empfang von Schreiben leugnet: soll das begründen, dass es keinen Zweifel gibt und daher sie nichts nachzuweisen hat?

Sprich Person A soll das Schreiben wirklich ignoieren?! Hier steht doch, dass bereits vorher hätte Wiederspruch eingereicht werden müssen oder nicht? Dort steht aber Gebührenbescheid, den Person A so nie erhalten hat, nur Festsetzungsbescheid, Mahung, Zahlung der Rundfunkbeiträge, wieder Festsetzungsbescheid und dann die Pfändungsankündigung der Stadt oO

EDIT: Ok, Gebührenbescheid scheint seit "neustem" nun Festsetzungsbescheid zu heißen...trotzdem nicht drauf reagieren wie hier ja aber zu lesen, weil nicht nachgewießen zugestellt?! oO

Sprich macht es wirklich sinn jetzt darauf zu pochen das sie Person A das Schreiben nachweislich zustellen müssen, was sie dann wohl sehr einfach tun werden, und jetzt GARNICHTS zu tun?! Das verzögert das ganze vllt um ein paar Wochen, würde aber nicht die Gefahr bergen, dass nun DOCH irgendwelche Fristen oder Dinge verpennt werden, die das ganze (Pfändung etc.) nachher doch unumgänglich machen und Person A dann eventuelle Fristen oder Wiedersprüche nicht mehr geltend machen kann?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2015, 20:01 von diedmatrix«

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast

Sprich Person A soll das Schreiben wirklich ignoieren?!

[...] würde aber nicht die Gefahr bergen, dass nun DOCH irgendwelche Fristen oder Dinge verpennt werden, die das ganze (Pfändung etc.) nachher doch unumgänglich machen und Person A dann eventuelle Fristen oder Wiedersprüche nicht mehr geltend machen kann?
Wie Seppl schon schrieb:
Zitat
Das Schreiben ist rechtlich irrelevant. Nur zum Abheften und nicht weiter darauf eingehen.

Wie die Vollstreckungsstelle schon mitteilte, werden die sich wieder melden. Das Schreiben ist dann ernstzunehmen.
Im hypothetischen Fall sollte man jetzt auf DAS Schreiben von der Vollstreckungsbehörde warten!
Erst dann kann man weiter reagieren...

§41 Abs. 2 VwVfG:

Zitat
2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Wichtig ist, dass man auf Alles - zeitlich in der Frist - reagiert!
Man hat genug Zeit die Dinge zu richten... ;)



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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

S
  • Beiträge: 2.177
Zitat von: Sophia.Orthoi
Es sind keine Sendungen zurückgekommen? Das behauptet eine vermeintliche Behörde, die ständig den Empfang von Schreiben leugnet: soll das begründen, dass es keinen Zweifel gibt und daher sie nichts nachzuweisen hat?

Sprich Person A soll das Schreiben wirklich ignoieren?!

Nein. Das habe ich nie gesagt. Es hängt vom Schreiben ab.

Wenn Du einen Bescheid bekommen hast, hättest Du ihm widersprochen.

Empfangsleugnung ist der Stil der GEZ, aber nicht mein Stil.


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Ich würde auch gern ne Bank überfallen, aber im Ernst: überleg mal, ob es für dich sinnvoll wär, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten, bei 500 Euro Rente können sie dir gar nichts !


Allerdings gibt es dann -soweit ich weiß- einen Schufaeintrag der durchaus folgen haben könnte. Obacht!


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Vollstreckungsschreiben von Gemeinde
da ich bewusst die GEZ schreiben ignorierte ..sind gleich in die Tonne gewandert ich habe nie etwas bestellt geschweige denn die öffentlich rechtlichen Medien benutzt

mein Vorgehen wird sein

Sehr geehrte Frau/Herr
Ihr Schreiben vom --.--.---- mit Ankündigung der Zwangsvollstreckung, fasse ich als Nötigung auf. Hier, mit nicht gerechtfertigten Forderungen der GEZ, gegen meine Person vorzunehmen, werde ich nicht hinnehmen.
Ich habe keine Anmeldung bei der GEZ vorgenommen, noch beabsichtige ich in Zukunft, den Service in Anspruch zu nehmen. Mit der GEZ bin ich keinen Vertrag eingegangen und somit auch nicht an Ihre Forderungen gebunden.
Laut § 111 des VwVfG MV haben Sie keine Befugnis die angebliche Forderung einzutreiben. Ich zitiere: „Für öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Landes, der Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie der sonstigen Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts usw.…“. ARD, ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung (Verweis:www.Rundfunkbeitrag.de, Impressum).
Sie lassen sich von der GEZ dazu benutzen, nicht gerechtfertigte Forderungen einzutreiben. Sämtliche schriftliche Drohungen oder Ankündigungen von irgendwelchen Maßnahmen, die auf keinerlei rechtlichen Grundlagen beruhen, werde ich der Staatsanwaltschaft übermitteln.
Das die Gemeinde sich von der GEZ benutzen lässt, um nicht gerechtfertigte Forderungen gegen Bürger der Gemeinde durchzusetzen, gibt mir sehr zu denken.
Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen. Dazu erwarte ich eine schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 Tagen, ab Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, gehe ich davon aus, dass ihre Forderung hinfällig ist.
Mit freundlichen Grüßen

was kann ich am besten noch hinzufügen jemand ein paar ruck zuck links oder anschriften..? wie gesagt es ist wirklich alles in die Tonne gewandert ich habe nichtmal nen Fernseher geschweige denn Internet..
ich habe nichtmal nen Smartphone oder nen Computer daheim !!


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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14316.msg96265.html#msg96265

...

Anzeige - Az: 71 AR 84/15 103 / StAW-Landshut
http://k2s.cc/file/15e4ccde81468/strafanzeige.pdf

Wenn sich jemand die Arbeit macht eine "optimierte Textdatei" (ohne "bayerischen passus") daraus zu erstellen .....
(leider  pdf aus jpg)

- und aller weiteren in Frage kommenden Straftaten........
- richtet sich gegen ? "Beitragsservice" = Geschäftsführer Herr Wolf als Verantwortlicher ?
- richtet sich gegen den Ersteller des Bescheides? den Auftraggeber des GVs? welche PERSON/en?


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T
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@12121212
Gibt es schon eine Entscheidung zu deiner Anzeige?


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