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Autor Thema: Landratswahl Kreis Sonneberg - die Wende bei Vollstreckungen?  (Gelesen 2428 mal)

D
  • Administrator
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vielleicht kommt noch eine Stimme und meint, deshalb müsse auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden, hatten wir
glaub 2020 schonmals

Zu reinen Informationszwecken:

welt.de, 27.06.2023
Überprüfung von Amtswegen
Thüringer Rechtsaufsicht soll Demokratie-Tauglichkeit von neu gewähltem AfD-Landrat prüfen

https://www.welt.de/politik/deutschland/article246093448/Sonneberg-Thueringer-Rechtsaufsicht-soll-Demokratie-Tauglichkeit-von-neu-gewaehltem-AfD-Landrat-pruefen.html
Zitat von: welt.de, 27.06.2023, Überprüfung von Amtswegen - Thüringer Rechtsaufsicht soll Demokratie-Tauglichkeit von neu gewähltem AfD-Landrat prüfen
[...] Hintergrund sind Regeln im Thüringer Kommunalwahlgesetz.

Darin heißt es, als Landrat dürfe nicht gewählt werden, „wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“. Dies sei der Prüfmaßstab, sagte Schenk.

[...]

Thread bleibt zu Informationszwecken vorerst für die - vom Einstiegsbeitrag und damit dem eigentlichen Kern-Thema abschweifende - Diskussion geschlossen.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2023, 00:32 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Da darf man gespannt sein, denn die Zulassung zur Wahl wird eigentlich vor der Wahl von der Wahlleitung überprüft und bestimmt - siehe
§ 22 ThürKWO – Zulassung der Wahlvorschläge und Listenverbindungen
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=168790262994190100&xid=3529178,23
Zitat von: § 22 ThürKWO – Zulassung der Wahlvorschläge und Listenverbindungen
(1) Der Wahlleiter lädt die Beauftragten der Wahlvorschläge und die Einzelbewerber zur Sitzung des Wahlausschusses ein, in der über die Zulassung der Wahlvorschläge und Listenverbindungen entschieden wird. Er legt dem Wahlausschuss alle eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen von Listenverbindungen vor und berichtet über das Ergebnis der Vorprüfung. Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und Listenverbindungen in öffentlicher Sitzung. Vor der Entscheidung ist den erschienenen Beauftragten oder Einzelbewerbern Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(2) Bewerber, die den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und dieser Verordnung nicht entsprechen, werden im Wahlvorschlag gestrichen. Ist ein Bewerber in verschiedenen Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl aufgestellt, so ist er in allen Wahlvorschlägen zu streichen.
(3) Die Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses ist nach dem Muster der Anlage 8 zu fertigen.

Nach...
https://www.welt.de/politik/deutschland/article246093448/Sonneberg-Thueringer-Rechtsaufsicht-soll-Demokratie-Tauglichkeit-von-neu-gewaehltem-AfD-Landrat-pruefen.html
Zitat von: welt.de, 27.06.2023, Überprüfung von Amtswegen - Thüringer Rechtsaufsicht soll Demokratie-Tauglichkeit von neu gewähltem AfD-Landrat prüfen
[...] Hintergrund sind Regeln im Thüringer Kommunalwahlgesetz.
Darin heißt es, als Landrat dürfe nicht gewählt werden, „wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“. Dies sei der Prüfmaßstab, sagte Schenk.
[...]

...dürfte hier Folgendes gelten:
§ 28 ThürKWG – Wahl und Amtszeit das Landrats
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=149091,29
Zitat von: § 28 ThürKWG – Wahl und Amtszeit das Landrats
(1) Der Landrat wird in allen Landkreisen in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl unmittelbar von den Wahlberechtigten auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
(2) Für die Wahl des Landrats gelten § 27 und die Bestimmungen des Ersten Teils zur Wahl des Bürgermeisters entsprechend, soweit sich nicht aus der Thüringer Kommunalordnung etwas anderes ergibt. Für die Amtszeit des Landrats finden die für den hauptamtlichen Bürgermeister geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung.

in Verbindung mit
§ 24 Abs. 3 ThürKWG – Wahl des Bürgermeisters
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=149091,25
Zitat von: § 24 Abs. 3 ThürKWG – Wahl des Bürgermeisters
(3) Zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Amt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. Der Inhalt dieser schriftlichen Erklärung des Bewerbers wird zusammen mit dem als gültig zugelassenen Wahlvorschlag nach § 18 bekannt gemacht.


Edit "Bürger": Danke > Links/ Zitate angepasst/ ergänzt.

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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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FAZ, 28.06.2023
Nach Landratswahl
Ministerium prüft Verfassungstreue Sesselmanns
Anders als Abgeordnete sind Landräte Wahlbeamte, die der Kommunalaufsicht unterliegen. Die prüft nun die Verfassungstreue von AfD-Landrat Robert Sesselmann.
Von Stefan Locke, Dresden
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ministerium-prueft-verfassungstreue-von-afd-landrat-sesselmann-18996360.html
Zitat von: FAZ, 28.06.2023, Nach Landratswahl - Ministerium prüft Verfassungstreue Sesselmanns
[...]

Sollte die Einzelfallprüfung Sesselmanns ergeben, dass ihm die beamtenrechtliche Eignung fehlt, müssten die Sonneberger noch einmal wählen, was wohl einem AfD-Konjunkturprogramm gleichkäme. Bis dahin könnte es dauern, da ein solcher Streit wohl vor Gericht ausgefochten würde. [...]

FAZ, 30.06.2023
Thüringens Innenminister Maier
Sein Ministerium prüft Sesselmanns Verfassungstreue
Thüringens Innenministerium prüft Deutschlands ersten AfD-Landrat auf Verfassungstreue. Ressortchef Maier sagt, er halte lediglich die Kommunalwahlordnung ein.
Von Stefan Locke
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-landrat-in-thueringen-gratwanderung-fuer-innenminister-georg-maier-19002425.html
Zitat von: FAZ, 30.06.2023, Thüringens Innenminister Maier - Sein Ministerium prüft Sesselmanns Verfassungstreue
[...] man halte nur die Thüringer Kommunalwahlordnung ein. Maiers Haus ist für die Aufsicht der Kommunen zuständig, und dazu zählt auch, dem Staat feindlich gesinnte Kräfte gar nicht erst in Ämter zu lassen.

Eine AfD-Mitgliedschaft allein reicht dafür nicht aus, und auch Kritik, dass so etwas vor der Wahl zu erledigen sei, geht fehl. Der lokale Wahlausschuss hatte lediglich zu prüfen, ob alle Kandidaten formal die Anforderungen erfüllen, um sich zur Wahl zu stellen. Damit ist das Ministerium erst jetzt zuständig, wenn der gewählte Landrat als Staatsdiener verbeamtet werden soll.

[...]

FAZ, 10.07.2023
AfD-Landrat
Sesselmann besteht Verfassungstreue-Überprüfung
Der AfD-Politiker Robert Sesselmann kann Landrat bleiben. Nach Ansicht des Thüringer Landesverwaltungsamts gibt es keinen Grund für eine „ernsthafte Besorgnis an dessen künftiger Erfüllung der Verfassungstreuepflicht“.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-landrat-sesselmann-besteht-verfassungstreue-ueberpruefung-19024287.html
Zitat von: FAZ, 10.07.2023, AfD-Landrat - Sesselmann besteht Verfassungstreue-Überprüfung
[...] Bei Sesselmann würden „derzeit keine konkreten Umstände gesehen, die von hinreichendem Gewicht und objektiv geeignet sind, eine ernsthafte Besorgnis an dessen künftiger Erfüllung der Verfassungstreuepflicht auszulösen“ [...]

Grundlage für die Einzelfallprüfung ist das Thüringer Kommunalwahlgesetz. In der öffentlichen Diskussion stand zuletzt auch die Frage im Raum, ob eine tiefere Überprüfung Sesselmanns nicht schon vor der Wahl hätte stattfinden müssen. Das Landesverwaltungsamt stellte nun fest, dass „dass die Wahlvorschriften bezüglich der Feststellung der Wählbarkeit eingehalten wurden“. [...]


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums ebenso wie auch die Inhalte vorgenannter Partei(en)/ Organisation(en)/ Gruppierung(en) sowie auch die Grundhaltungen deren Vertreter spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
NZZ, 15.07.2023
Hier könnte demnächst ein AfD-Bürgermeister regieren
Bei mindestens 40 Wahlen im Osten hätte ein AfD-Kandidat gute Chancen, neuer Bürgermeister oder Landrat zu werden – wo, zeigt eine NZZ-Analyse. In einer westdeutschen Hochburg hofft die AfD, es zumindest in die Stichwahl zu schaffen.
Von Oliver Maksan, Simon Haas, Berlin
https://www.nzz.ch/visuals/hier-koennte-bald-ein-afd-buergermeister-oder-landrat-regieren-ld.1747015

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Informationen zu Auffälligkeiten bei Vollstreckungen in den entsprechenden Bundesländern könnten die Forumsmitglieder interessieren. Gerne einen neuen Thread unter der Rubrik Vollstreckungen starten.

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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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update... blöd nur, wenn nicht "alle geltenden Gesetze" auch verfassungskonform sind...? ??? :laugh:

FAZ, 23.08.2023
Thüringen
AfD-Landrat in Sonneberg vereidigt
Seine Wahl zum deutschlandweit ersten AfD-Landrat in Sonneberg schlug hohe Wellen. Die Vereidigung von Robert Sesselmann verlief dagegen unspektakulär – mit Blumen und verhaltenem Applaus.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/thueringen-afd-landrat-in-sonneberg-vereidigt-19123638.html
Zitat von: FAZ, 23.08.2023, Thüringen - AfD-Landrat in Sonneberg vereidigt
[...] Sesselmann schwor bei seinem Amtseid, das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaates sowie alle geltenden Gesetze zu wahren und seine Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
[...]
Der Kreistag beschloss nach der Vereidigung des Landrats eine von der CDU eingebrachte Resolution, in der die Diffamierung von Wählern abgelehnt und der Landrat zur neutralen Ausübung seines Amtes aufgefordert wurde. Ein demokratisches Wahlergebnis sei zu akzeptieren, hieß es in der Resolution „für einen demokratischen und liebenswerten Landkreis Sonneberg“.
[...]

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Nordhausen
https://www.nordhausen.de/index-c.php?ID=26579
Zitat von: Nordhausen, Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Nordhausen
Die Kommunalaufsicht im Landratsamt Nordhausen hat die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Nordhausen auf Sonntag, dem 10. September 2023, angesetzt.

Möglicherweise bekommt
Nordhausen - Sachgebiet Kasse und Vollstreckung
https://www.nordhausen.de/allgemein/instanz_lang.php?InstNr=23931
Zitat von: Nordhausen - Sachgebiet Kasse und Vollstreckung
Stadtverwaltung Nordhausen
Stadtkämmerei
SG Kasse und Vollstreckung
Markt 1
99734 Nordhausen
eine neue Behördenleiterin oder einen neuen Behördenleiter.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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