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Autor Thema: Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt  (Gelesen 8549 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (VwVG LSA)


http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2023, 14:58 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Moderator
  • Beiträge: 3.169
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
§ 7a VwVG LSA - Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und von Rundfunkgebühren:
Zitat
Für die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkbeiträge und rückständige Rundfunkgebühren sind die Gemeinden, mit Ausnahme der Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden, und die Verbandsgemeinden zuständig.
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-VwVGST2015pP7a


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  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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